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Agri-Photovoltaik: Landwirtschaft und Stromerzeugung auf einer Fläche

Agri-Photovoltaik nach DIN SPEC 91434 – Doppelnutzung landwirtschaftlicher Flächen für Stromerzeugung und Anbau. Planung, Umsetzung und Förderprüfung aus einer Hand.

Was ist Agri-PV? Zusätzliche Einnahmen durch die Doppelnutzung landwirtschaftlicher Flächen

Agri-Photovoltaik (Agri-PV, auch Agrivoltaik) ist die gleichzeitige Nutzung einer landwirtschaftlichen Fläche für Pflanzenbau oder Tierhaltung und für die Erzeugung von Solarstrom: Die Module stehen hoch aufgeständert über den Kulturen oder in Reihen dazwischen, die Fläche bleibt landwirtschaftlich nutzbar. Landwirte erschließen so eine zusätzliche Einnahmequelle, ohne Anbaufläche aufzugeben. An der Pilotanlage Heggelbach nahe dem Bodensee hat das Fraunhofer ISE eine Landnutzungseffizienz von 160 % im Jahr 2017 und von 186 % im Hitzesommer 2018 ermittelt – dieselbe Fläche lieferte also deutlich mehr als bei getrennter Nutzung für Acker und Solarpark (Quelle: Fraunhofer ISE, Presseinformation April 2019).

Durch den Einsatz bifazialer Module und eine maßgeschneiderte Planung wird die Sonneneinstrahlung optimal an die Bedürfnisse der jeweiligen Kulturen angepasst. Die Module bieten gleichzeitig Schutz vor Hagel, Starkregen und übermäßiger Sonneneinstrahlung – in Zeiten zunehmender Wetterextreme ein entscheidender Vorteil für die Erntesicherheit.

PV Anlage auf landwirtschaftlicher Flächen

Agri-PV Kategorien nach DIN SPEC 91434

Die DIN SPEC 91434 (2021) legt fest, wann eine Anlage als Agri-PV gilt: Die Landwirtschaft bleibt Hauptnutzung, und der landwirtschaftliche Ertrag muss mindestens 66 % des Referenzertrags erreichen. Sie unterscheidet zwei Anlagenkategorien – je nach Aufständerung und Bewirtschaftungskonzept.

Kategorie I – Hoch aufgeständert

Landwirtschaftliche Nutzung unter den Modulen mit einer lichten Höhe von mindestens 2,10 m. Die Bewirtschaftung erfolgt direkt unterhalb der Modulreihen – ideal für Sonderkulturen wie Beerenobst, Wein, Hopfen und niedrig wachsende Obstbäume. Der Flächenverlust durch Aufbauten darf maximal 10 % der Gesamtfläche betragen.

Doppelnutzung unter den Modulen

Kategorie II – Bodennah

Landwirtschaftliche Nutzung zwischen den Modulreihen mit bodennaher Aufständerung. Geeignet für klassische Ackerkulturen wie Getreide, Kartoffeln, Gemüse und Grünland mit Weide- oder Schnittnutzung. Der Flächenverlust durch Aufbauten darf maximal 15 % der Gesamtfläche betragen.

Bewirtschaftung zwischen den Reihen

Symbolbild PV Anlage landwirtschaftlicher Flächen

Unser Vorgehen für Ihr Agri-PV-Projekt

Jedes Agri-PV-Projekt ist individuell – von der Flächeneignung über die Kulturauswahl bis zur Genehmigung. Am Anfang steht Ihr Projektbericht mit Flächen-, Netz- und Wirtschaftlichkeitsprüfung, danach folgt der Termin vor Ort – erst dann erhalten Sie ein verbindliches Angebot. Wir begleiten Sie von der ersten Idee bis zur fertigen Anlage.

Projektspezifisches Design – präzise Planung und statische Auslegung auf Grundlage von Windlast und Baugrund. Flexible Systeme, anpassbar an individuelle Kunden- und Anbauanforderungen.

Langlebig und vielseitig – hochwertige Unterkonstruktionen für die Doppelnutzung über und zwischen Modulreihen. Ausgelegt auf geringen Wartungs- und Betriebsaufwand über die gesamte Laufzeit.

Schutz für Klima und Kultur – die Module schützen Pflanzen vor Hagel, Starkregen und übermäßiger UV-Strahlung. Je nach Kultur und Anlagenkonzept kann das Mikroklima unter den Modulen den Pflanzenschutz erleichtern und die Biodiversität auf der Fläche fördern.

Vorteile von Agri-PV für Ihren Betrieb

Wirtschaftlich, ökologisch und zukunftssicher – warum sich die Doppelnutzung lohnt.

Stabile Zusatzeinnahmen

Für den eingespeisten Strom erhalten Agri-PV-Anlagen eine Vergütung nach dem EEG über 20 Jahre – je nach Größe und Fläche als Einspeisevergütung, Marktprämie oder über einen Zuschlag in der Ausschreibung (siehe „Förderung und EEG-Vergütung“). Das schafft einen planbaren Einkommensstrom, unabhängig von Ernteergebnissen. Bei den EU-Direktzahlungen gilt seit dem Antragsjahr 2025 kein pauschaler Flächenabzug von 15 % mehr; abgezogen wird nur, soweit die Anlage die landwirtschaftliche Nutzung tatsächlich beeinträchtigt.

Planbare Einnahmen über 20 Jahre

Ernteschutz & Klimaresilienz

Die Module schützen Kulturen vor Hagel, Starkregen und extremer Hitze. In der Pilotanlage Heggelbach nahe dem Bodensee lagen die Erträge im trockenen Hitzesommer 2018 bei Winterweizen um 3 % und bei Sellerie um 12 % über der Vergleichsfläche ohne Module, weil die Teilverschattung die Verdunstung senkt (Quelle: Fraunhofer ISE, 2019).

Schutz vor Wetterextremen

Flächeneffizienz über 160 %

In der Pilotanlage Heggelbach erreichte die Doppelnutzung eine Landnutzungsrate (Land Equivalent Ratio, LER) von 1,6 im Jahr 2017 und 1,86 im Jahr 2018 (Fraunhofer ISE) – die Fläche wurde also um 60 bis 86 % effizienter genutzt als bei getrennter Nutzung. Welcher Wert auf Ihrer Fläche erreichbar ist, hängt von Kultur, Standort und Anlagenkonzept ab.

Mehr Ertrag pro Quadratmeter

Eignet sich Ihre Fläche für Agri-PV?

Wir prüfen Standort, Flächeneignung, Netzanschluss und Förderfähigkeit und halten das Ergebnis in Ihrem Projektbericht fest.

Förderung und EEG-Vergütung

Agri-PV-Anlagen zählen im EEG zu den „besonderen Solaranlagen“. Wie der Strom vergütet wird, hängt von der Größe ab: Anlagen über 100 kWp vermarkten ihren Strom direkt und erhalten eine Marktprämie, Anlagen über 1 MW benötigen einen Zuschlag in der Ausschreibung der Bundesnetzagentur. Zum Gebotstermin 1. Juli 2026 lag der Höchstwert bei 5,90 ct/kWh, der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert bei 4,79 ct/kWh. Für hoch aufgeständerte Agri-PV-Anlagen (lichte Höhe mindestens 2,10 m) erhöht sich der anzulegende Wert bei einem Zuschlag im Jahr 2026 um 0,5 ct/kWh (§ 38b EEG 2023; Quelle: Bundesnetzagentur, Stand 02.10.2026).

Die mit dem Solarpaket I beschlossenen Verbesserungen – ein höherer Höchstwert und ein eigenes Kontingent für besondere Solaranlagen – hat die EU-Kommission bislang nicht beihilferechtlich genehmigt; sie gelten deshalb noch nicht (Quelle: Bundesnetzagentur, Ausschreibung zum 1. Juli 2026, Stand 02.10.2026). Voraussetzung für die EEG-Förderfähigkeit ist die Installation auf Ackerflächen, Grünland oder Flächen mit Dauerkulturen – die landwirtschaftliche Nutzung muss nachweislich weitergeführt werden.

Ein eigenes Landesprogramm für Agri-PV-Investitionen in Baden-Württemberg haben wir nicht gefunden (Stand 02.10.2026). Finanzieren lässt sich die Anlage zum Beispiel über den zinsgünstigen KfW-Kredit 270 „Erneuerbare Energien – Standard“. Welche Förderung für Ihre Fläche infrage kommt, prüfen wir im Projektbericht. Mehr zu Förderung, Pacht und möglichen Nachteilen lesen Sie im Beitrag Agri-PV-Förderung: Voraussetzungen, Pacht und Nachteile.

Häufige Fragen zu Agri-Photovoltaik

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Agrivoltaik, Förderung und Umsetzung.

Welche Kulturen eignen sich für Agri-PV?

Grundsätzlich eignen sich viele Kulturen für die Kombination mit Photovoltaik. Bei hoch aufgeständerten Anlagen (Kategorie I) sind Sonderkulturen wie Beerenobst, Wein, Hopfen, Zitrusfrüchte und niedrig wachsende Obstbäume ideal. Bei bodennahen Anlagen (Kategorie II) können klassische Ackerkulturen wie Getreide, Kartoffeln, Salat und Gemüse angebaut werden. Auch Grünland mit Weide- oder Schnittnutzung ist möglich – Schafe und Rinder können zwischen den Modulreihen grasen.

Verliere ich Agrarsubventionen, wenn ich Agri-PV installiere?

Nein, die Fläche bleibt grundsätzlich beihilfefähig. Seit dem Antragsjahr 2025 gilt bei den EU-Direktzahlungen kein pauschaler Abzug von 15 % der Fläche mehr; abgezogen wird nur der Anteil, um den die Anlage die landwirtschaftliche Nutzung tatsächlich beeinträchtigt (GAP-Direktzahlungen-Verordnung; Quelle: Pressemitteilung des Landes Baden-Württemberg vom 02.12.2024). Voraussetzung ist, dass die landwirtschaftliche Nutzung nachweislich weitergeführt wird und die Anforderungen der DIN SPEC 91434 eingehalten werden. Klären Sie die Beihilfefähigkeit vor dem ersten Antrag mit Ihrer unteren Landwirtschaftsbehörde.

Wie groß muss meine Fläche mindestens sein?

Eine feste Mindestgröße gibt es nicht. Ab einer installierten Leistung von mehr als 1 MW ist für die EEG-Förderung ein Zuschlag in der Ausschreibung der Bundesnetzagentur nötig. Ob sich ein Projekt rechnet, prüfen wir im Projektbericht. Entscheidend sind neben der Flächengröße auch die Topografie, die Bodenbeschaffenheit, die Netzanschlusssituation und die geplante landwirtschaftliche Nutzung.

Wie wirkt sich die Verschattung auf den Ertrag aus?

Das hängt stark von Kultur, Standort und Witterung ab. In der Pilotanlage Heggelbach (Fraunhofer ISE) lagen die Erträge im ersten Projektjahr 2017 je nach Kultur unter denen der Vergleichsfläche; im heißen, trockenen Sommer 2018 lagen Winterweizen (+3 %) und Sellerie (+12 %) darüber, weil die Teilverschattung Verdunstung und Hitzestress verringert. Die Landnutzungsrate (LER) lag bei 160 % (2017) und 186 % (2018) (Quelle: Fraunhofer ISE, Presseinformation April 2019).

Was kostet eine Agri-PV-Anlage?

Das hängt vor allem von Anlagenkategorie, Aufständerungshöhe, Flächengröße und Netzanschluss ab; hoch aufgeständerte Anlagen sind aufwendiger als bodennahe und teurer als konventionelle Freiflächenanlagen. Eine Kostenschätzung mit Wirtschaftlichkeitsberechnung erhalten Sie in Ihrem Projektbericht, das verbindliche Angebot nach dem Vor-Ort-Termin.

Was unterscheidet Agri-PV von einer Freiflächenanlage?

Bei Agri-PV bleibt die Landwirtschaft die Hauptnutzung, bei einer klassischen Freiflächenanlage steht die Stromerzeugung im Vordergrund. Nach DIN SPEC 91434 darf eine Agri-PV-Anlage höchstens 10 % (Kategorie I) bzw. 15 % (Kategorie II) der Fläche beanspruchen, und der landwirtschaftliche Ertrag muss mindestens 66 % des Referenzertrags erreichen. Nur dann zählt die Anlage im EEG als besondere Solaranlage auf Acker-, Grünland- oder Dauerkulturflächen.

Brauche ich eine Baugenehmigung für eine Agri-PV-Anlage?

In der Regel ja – erleichtert wird sie durch § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB: Agri-PV-Anlagen mit bis zu 2,5 Hektar Grundfläche, die in räumlich-funktionalem Zusammenhang mit einem landwirtschaftlichen Betrieb stehen, sind im Außenbereich privilegiert, je Hofstelle oder Betriebsstandort eine Anlage. Größere Anlagen brauchen in der Regel einen Bebauungsplan der Gemeinde (Stand 02.10.2026). Das Genehmigungsverfahren stimmen wir im Projektbericht mit Ihnen ab; verbindlich entscheidet die zuständige Baurechtsbehörde.

Ihr Agri-PV-Projekt starten

Von der Standortbewertung über die Genehmigung bis zur schlüsselfertigen Anlage – wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess. Wir halten die Grundlagen in Ihrem Projektbericht fest, prüfen beim Vor-Ort-Termin die Details und erstellen danach Ihr verbindliches Angebot.

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