Landesförderung Charge@BW – Ladeinfrastruktur in Baden-Württemberg

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Charge@BW – Landesförderung für Ladeinfrastruktur in Baden-Württemberg

Bis zu 2.500 € pro öffentlich zugänglichem Ladepunkt über die L-Bank. Für WEG gilt seit Juni 2026 die Bundesförderung.

Aktueller Hinweis (Stand 21. September 2026)

Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hatte die Antragstellung für Charge@BW zum 11. Februar 2026 vorläufig eingestellt. Seit dem 17. Juni 2026 ist Charge@BW wieder geöffnet – allerdings nur für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. Die vorbereitende Elektroinstallation für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) ist nicht mehr förderfähig. Für WEG und Mehrparteienhäuser gilt stattdessen die Bundesförderung des BMV.

Charge@BW – das Landesprogramm im Überblick

Das Förderprogramm Charge@BW des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg unterstützt den Aufbau von Ladeinfrastruktur im Land. Die Förderung wird über die L-Bank abgewickelt und richtet sich an Unternehmen, Kommunen und weitere juristische Personen, die öffentlich zugängliche Ladepunkte errichten.

Der Fördersatz beträgt 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 2.500 € pro öffentlich zugänglichem Ladepunkt.

Auf einen Blick

Fördersatz: 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Maximum: 2.500 € pro Ladepunkt

Mindestbewilligung: 5.500 €

Max. Ladepunkte: 250 pro Antrag

Betriebspflicht: Mindestens 3 Jahre

Abwicklung: L-Bank Baden-Württemberg

Förderbereiche: Was heute gilt

Bis Februar 2026 förderte Charge@BW zwei Bereiche. Seit der Wiederöffnung am 17. Juni 2026 ist nur noch Förderbereich 1 beantragbar.

Förderbereich 1

Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur

Gefördert wird die Anschaffung und Installation neuer, öffentlich zugänglicher Ladepunkte – inklusive Netzanschluss, Tiefbau und technischer Ausrüstung. Auch Leasing, Miete und Contracting neuer Ladeinfrastruktur sind förderfähig.

Antragsberechtigt: Unternehmen, Kommunen, kommunale Eigenbetriebe und weitere juristische Personen mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg.

Förderbereich 2 (nur WEG) · seit Juni 2026 entfallen

Vorbereitende Elektroinstallation

Ausschließlich für Wohnungseigentümergemeinschaften: Gefördert wurde die vorbereitende Elektroinstallation ohne sofortige Wallbox. Für neue Vorhaben kommt die Bundesförderung für Mehrparteienhäuser in Betracht.

Voraussetzung: Wohnungsgrundbücher müssen angelegt sein, mindestens 3 Miteigentümer im Grundbuch eingetragen (keine Ein-Personen-Gemeinschaften).

Welches Programm passt zu Ihrem Vorhaben?

Öffentliche Ladepunkte über Charge@BW, Mehrparteienhaus und WEG über die Bundesförderung. Wir prüfen das bei der Begehung und halten es im Projektbericht fest.

Was genau wird gefördert?

Hardware & Installation

  • Ladestationen (AC und DC)
  • Anschlusskabel und Leitungen
  • Lastmanagement-Systeme
  • Installationsarbeiten

Netzanschluss & Tiefbau

  • Netzanschluss und Baukostenzuschuss
  • Trafo und elektrische Komponenten
  • Tiefbauarbeiten und Fundamente
  • Beschilderung und Markierung

WEG-Vorverkabelung (bis Februar 2026)

  • Vorbereitende Elektroinstallation
  • Kabelwege und Leerrohre
  • Zählerplätze und Unterverteilung
  • Ohne sofortige Wallbox-Pflicht

Bund und Land: zwei Programme, zwei Einsatzbereiche

Seit Juni 2026 sind die Einsatzbereiche klar getrennt: Charge@BW fördert öffentlich zugängliche Ladepunkte, die Bundesförderung des BMV nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte in und an Mehrparteienhäusern. Für WEG und Vermieter ist damit die Bundesförderung das passende Programm.

Ob in Ihrem Projekt beide Programme greifen, prüfen wir bei der Begehung und halten es im Projektbericht fest. Die Summe aller Förderungen darf die tatsächlichen Gesamtausgaben nicht übersteigen, und die beihilferechtlichen Obergrenzen gelten.

Förderhöhen im Überblick

Bundesförderung (BMV): bis zu 2.000 € pro Stellplatz im Mehrparteienhaus (bidirektional)

Landesförderung (Charge@BW): bis zu 2.500 € pro öffentlich zugänglichem Ladepunkt


Ein Programm je Einsatzbereich

Stand 21.09.2026. Quellen: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, BMV. Tatsächliche Förderhöhe abhängig von Gesamtkosten und Beihilferecht.

Bundesförderung für WEG und Mehrparteienhäuser

Bis zu 2.000 € pro Stellplatz über das BMV-Programm. Anträge für WEG und KMU bis 10. November 2026.

Unser Service rund um die Förderung

Ob Charge@BW, Bundesförderung oder kommunale Programme – wir unterstützen Sie bei jedem Förderprogramm.

Förder-Check

Wir prüfen, welche Programme für Ihr Vorhaben in Frage kommen und berechnen die maximale Fördersumme.

Antragsunterstützung

Wir erstellen alle technischen Unterlagen und begleiten Sie durch den Antragsprozess – bei L-Bank und BMV.

Förderkonforme Installation

Unsere Installation erfüllt alle Anforderungen der Förderprogramme – inklusive Dokumentation und Verwendungsnachweis.

Charge@BW – im Detail

Wiederöffnung seit Juni 2026

Nach dem Antragsstopp im Februar ist Charge@BW seit dem 17. Juni 2026 wieder geöffnet – für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur.

WEG: jetzt Bundesförderung

Die vorbereitende Elektroinstallation für WEG ist bei Charge@BW nicht mehr förderfähig. WEG nutzen die Bundesförderung für Mehrparteienhäuser.

TruckCharge@BW

Für E-Nutzfahrzeuge gibt es das separate Programm TruckCharge@BW der L-Bank – relevant für unsere Logistik- und Speditionskunden.

Warum war die Antragstellung bei Charge@BW gestoppt?

Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hatte die Antragstellung für Charge@BW am 11. Februar 2026 vorläufig eingestellt, weil die Nachfrage das verfügbare Fördervolumen überstieg. Seit dem 17. Juni 2026 ist das Programm wieder geöffnet – allerdings nur für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. Die vorbereitende Elektroinstallation für WEG ist entfallen. Für WEG und Mehrparteienhäuser gilt die Förderrichtlinie des Bundes für Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern (gültig seit 16. März 2026).

WEG-Vorverkabelung: Wird sie noch gefördert?

Nicht mehr über Charge@BW. Bis Februar 2026 förderte das Landesprogramm die vorbereitende Elektroinstallation für WEG ohne sofortige Wallbox. Seit der Wiederöffnung am 17. Juni 2026 ist dieser Förderbereich entfallen. Für Mehrparteienhäuser kommt die Bundesförderung in Betracht: Sie fördert auch die reine Vorverkabelung mit bis zu 1.300 € pro Stellplatz (Stand 21.09.2026). Welche Variante zu Ihrer Tiefgarage passt, prüfen wir bei der Begehung.

Charge@BW und Bundesförderung – welches Programm gilt wofür?

Seit Juni 2026 sind die Einsatzbereiche getrennt: Die Bundesförderung des BMV fördert nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte in und an Mehrparteienhäusern, Charge@BW öffentlich zugängliche Ladepunkte. Werden in einem Vorhaben mehrere Förderungen genutzt, darf die Summe aller öffentlichen Zuwendungen die förderfähigen Gesamtausgaben nicht überschreiten, und die beihilferechtlichen Obergrenzen der Programme gelten. Welche Förderung für Ihr Projekt greift, halten wir im Projektbericht fest.

Häufig gestellte Fragen zu Charge@BW

Ist Charge@BW aktuell noch beantragbar?

Ja, seit dem 17. Juni 2026 wieder – allerdings nur für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. Vom 11. Februar bis zum 17. Juni 2026 war die Antragstellung wegen der hohen Nachfrage eingestellt. Die vorbereitende Elektroinstallation für WEG ist nicht mehr förderfähig; hier greift die Bundesförderung für Mehrparteienhäuser (Stand 21.09.2026).

Welche Betriebspflicht gilt bei Charge@BW?

Die geförderte Ladeinfrastruktur muss mindestens 3 Jahre ab Fertigstellung am im Antrag definierten Standort in Baden-Württemberg betrieben werden. In dieser Zeit darf die Infrastruktur nicht veräußert, abgebaut oder zweckentfremdet werden. Bei Verstoß droht die Rückforderung der Fördermittel.

Wie hoch ist die Mindestfördersumme?

Die Mindestbewilligungssumme bei Charge@BW beträgt 5.500 Euro. Das bedeutet, dass Ihr Vorhaben einen bestimmten Mindestumfang haben muss, damit die Förderung greift. Bei einem Fördersatz von 40 Prozent entspricht das zuwendungsfähigen Ausgaben von mindestens 13.750 Euro – in der Praxis also bereits bei 6 oder mehr Ladepunkten erreicht.

Gibt es neben Charge@BW noch andere Landesförderprogramme?

Ja, Baden-Württemberg bietet mit TruckCharge@BW ein separates Programm für Ladeinfrastruktur für Elektro-Nutzfahrzeuge an. Zusätzlich gibt es in einigen Kommunen eigene Förderprogramme – etwa die Stadtwerke-Programme in Stuttgart, Tübingen oder Freiburg. Außerdem stehen auf Bundesebene die BMV-Förderung für Mehrfamilienhäuser und die KfW-Programme zur Verfügung. Wir prüfen für Sie alle verfügbaren Programme und finden die optimale Kombination.

Kann HUMMEL energize die geförderte Installation übernehmen?

Ja, als eingetragener Elektrofachbetrieb mit Spezialisierung auf Ladeinfrastruktur übernehmen wir die komplette Umsetzung: von der Begehung und Planung über die förderkonforme Installation bis zum Verwendungsnachweis. Wir sind im Raum Esslingen, Nürtingen und Frickenhausen ansässig und betreuen Projekte in ganz Baden-Württemberg. Unsere Erfahrung mit WEG-Projekten und Tiefgaragen-Installationen stellt sicher, dass Ihr Vorhaben den Förderrichtlinien entspricht.

Weiterführende Informationen

Bundesförderung 2026

Bis zu 2.000 € pro Stellplatz vom BMV – das Programm für WEG und Mehrparteienhäuser. Anträge für WEG und KMU bis 10. November 2026.

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Wir kennen alle aktuellen Programme und finden die optimale Förderung für Ihr Projekt. Lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich beraten.

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