
Ladepark: Was Unternehmen und Flächeneigentümer vor dem Bau klären müssen
Ein Ladepark – auch Ladehub genannt – ist ein Standort mit mehreren Ladepunkten für Elektrofahrzeuge, die sich einen gemeinsamen Netzanschluss, ein gemeinsames Lastmanagement und einen gemeinsamen Betrieb teilen. Typisch ist eine Mischung aus AC-Ladepunkten (Wechselstrom, bis 22 kW) für längere Standzeiten und DC-Schnellladepunkten (Gleichstrom, deutlich höhere Leistung) für kurze Ladestopps.
Bevor gebaut wird, sind fünf Fragen zu klären:
- Bedarf: Welche Fahrzeuge laden wann, wie lange und wie viel – Flotte, Mitarbeitende, Kunden oder Öffentlichkeit?
- Netzanschluss: Reicht der vorhandene Anschluss, oder braucht der Standort mehr Leistung bis hin zu einer eigenen Trafostation?
- Fläche und Genehmigung: Wo stehen Ladepunkte, Kabeltrassen und Technik, und was verlangen Bauordnung und Brandschutz?
- Öffentlich oder nicht öffentlich: Öffentlich zugängliche Ladepunkte unterliegen zusätzlichen Pflichten, etwa beim spontanen Bezahlen und beim Eichrecht.
- Betrieb: Wer überwacht die Ladepunkte, schaltet Nutzer frei und rechnet ab?
Eine ausführliche Liste finden Sie in unserer Checkliste Ladeinfrastruktur planen.


Unsere Leistung: Planung, Bau und Betrieb aus einer Hand
Eine Verantwortung vom ersten Lastgang bis zum laufenden Betrieb
Planung und Netzanschluss
Wir ermitteln den Ladebedarf, legen Zahl und Leistung der Ladepunkte fest, stimmen den Netzanschluss mit dem Netzbetreiber ab und planen Lastmanagement, Kabeltrassen und Technikflächen.
Bau und Inbetriebnahme
Wir koordinieren Tiefbau, Elektroinstallation und Montage der Ladepunkte, nehmen die Anlage in Betrieb und dokumentieren sie für Netzbetreiber, Eichrecht und Ihre Unterlagen.
Betrieb und Abrechnung
Mit energizeGO übernehmen wir als Ladepunktbetreiber Monitoring, Freischaltung, Abrechnung und Störungsmanagement – Sie behalten im Dashboard den Überblick.
Netzanschluss, Trafostation und Lastmanagement
Der Netzanschluss entscheidet, wie viele Ladepunkte mit welcher Leistung ein Standort tragen kann. Reicht der vorhandene Anschluss nicht aus, beantragen wir beim Netzbetreiber eine höhere Anschlussleistung. Für größere Ladeparks ist oft ein Anschluss an das Mittelspannungsnetz mit eigener Trafostation nötig. Für zusätzliche Leistung kann der Netzbetreiber einen Baukostenzuschuss verlangen – in der Niederspannung für den Teil über 30 kW (§ 11 Niederspannungsanschlussverordnung).
Lastmanagement verteilt die verfügbare Leistung automatisch auf alle Fahrzeuge, die gerade laden. So laden mehr Fahrzeuge am selben Anschluss, ohne ihn zu überlasten – oft lässt sich ein teurer Netzausbau damit verkleinern oder vermeiden. Wie das funktioniert, zeigt unser Ratgeber Lastmanagement für Ladesäulen.
Wie lange der Netzanschluss dauert, legt der Netzbetreiber fest; bei höheren Leistungen sind oft monatelange Wartezeiten üblich. Deshalb stellen wir die Anfrage beim Netzbetreiber so früh wie möglich – den Gesamtzeitplan halten wir im Projektbericht fest.

PV-Carport und Gewerbespeicher im Ladepark
Ein PV-Carport nutzt die Parkfläche doppelt: Die Module auf dem Dach erzeugen Strom, der direkt in die Fahrzeuge darunter fließen kann, und schützen die Stellplätze zugleich vor Witterung.
Ein Gewerbespeicher puffert den Ladepark: Er deckt kurze Leistungsspitzen, wenn mehrere Fahrzeuge gleichzeitig mit hoher Leistung laden, und hält den Netzbezug darunter – Peak Shaving, auf Deutsch Lastspitzenkappung. Das senkt leistungsabhängige Netzentgelte und schafft Leistungsreserve, wo ein größerer Netzanschluss teuer wäre oder lange auf sich warten lässt. Ob sich ein Pufferspeicher an Ihrem Standort rechnet, zeigt der Projektbericht auf Basis Ihres Lastgangs, also des viertelstündlich gemessenen Stromverbrauchs. Mehr dazu: Gewerbespeicher und Peak Shaving.
Referenz: 522-kWh-Gewerbespeicher in Nürtingen
Bei der Marziale Coolinaria GmbH in Nürtingen, einem Lebensmittel-Großhandel mit gekühltem Lager, haben wir einen Gewerbespeicher mit 522 kWh Kapazität und 250 kW Leistung (LFP) gebaut. Er verschiebt Solarstrom von den Hallendächern in die Nacht, kappt Lastspitzen und versorgt auch die Ladepunkte am Standort.
522 kWh
Speicherkapazität (LFP)
250 kW
Speicherleistung
− 89 %
Netzbezug März–Juli 2026 gegenüber 2024 (gemessen)
Betrieb und Abrechnung mit energizeGO
Nach der Inbetriebnahme übernehmen wir auf Wunsch den Betrieb – mit energizeGO, unserer Marke für Betrieb und Abrechnung von Ladeinfrastruktur. Als Ladepunktbetreiber, im Fachjargon CPO (Charge Point Operator), überwachen wir jeden Ladepunkt, schalten Nutzer per Ladekarte oder App frei, rechnen jeden Ladevorgang ab und kümmern uns um Störungen. Im Hintergrund arbeitet eine führende deutsche Softwareplattform; die Ladepunkte binden wir herstellerunabhängig über OCPP (Open Charge Point Protocol) an, den offenen Kommunikationsstandard für Ladestationen.
Für öffentlich zugängliche Ladepunkte gelten zusätzliche Pflichten: Wer nach Kilowattstunden abrechnet, braucht eichrechtskonforme Technik. Nach der EU-Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) müssen öffentlich zugängliche Ladepunkte, die seit dem 13. April 2024 errichtet wurden, das spontane Laden ohne Vertrag ermöglichen (Ad-hoc-Laden), ab 50 kW Ladeleistung mit Kartenzahlung per Terminal oder kontaktlos. Über Roaming – den Verbund der Ladenetze – können zudem Fahrerinnen und Fahrer mit Ladekarten anderer Anbieter an Ihrem Ladepark laden.
Für öffentlich zugängliche Ladepunkte lassen sich außerdem THG-Quoten vermarkten: Der geladene Strom wird auf die Treibhausgasminderungsquote angerechnet und bringt dem Betreiber zusätzliche Erlöse, deren Höhe mit dem Quotenmarkt schwankt. Mehr zu Monitoring, Ladekarten und Abrechnung: Lademanagement und Betrieb für Ihre Ladeinfrastruktur.

Ihr Ladepark beginnt mit dem Projektbericht
Wir werten Ihren Bedarf und – wenn vorhanden – Ihren Lastgang aus, klären die verfügbare Anschlussleistung und rechnen Varianten mit Lastmanagement, PV-Carport und Speicher durch. Das alles halten wir in Ihrem Projektbericht fest. Beim anschließenden Vor-Ort-Termin prüfen wir Fläche, Kabeltrassen und Technikräume, danach erhalten Sie Ihr verbindliches Angebot.
So läuft Ihr Ladeparkprojekt ab
01 – Projektbericht
Bedarf, Lastgang, Anschlussleistung und Varianten mit Lastmanagement, PV-Carport und Speicher – festgehalten in Ihrem Projektbericht.
02 – Vor-Ort-Termin
Wir prüfen Fläche, Kabeltrassen, Technikräume und den Übergabepunkt des Netzbetreibers bei Ihnen vor Ort.
03 – Verbindliches Angebot
Erst danach erhalten Sie Ihr verbindliches Angebot – für Bau, Netzanschluss und auf Wunsch den Betrieb.
04 – Bau und Betrieb
Wir bauen den Ladepark, nehmen ihn in Betrieb und übernehmen mit energizeGO auf Wunsch Monitoring und Abrechnung.
Förderung und Pflichten für Ladeparks
Förderprogramme und Pflichten unterscheiden sich danach, ob Ladepunkte öffentlich zugänglich sind und an welchem Gebäude sie stehen (Stand 02.10.2026).
Charge@BW (Land)
Das Landesprogramm Charge@BW fördert seit Sommer 2026 wieder ausschließlich öffentlich zugängliche Ladepunkte: 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 2.500 € je Ladepunkt, mit dreijähriger Betriebspflicht. Ladepunkte, die nur Ihrer eigenen Flotte dienen, fallen nicht darunter.
Wohnanlagen
Die Bundesförderung für Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern richtet sich an Wohngebäude mit mehreren Parteien – nicht an gewerbliche Ladeparks. Für Wohnanlagen erstellen wir aus dem Grundriss der Tiefgarage oder des Parkplatzes einen Schnellentwurf ohne Ortstermin.
GEIG-Pflicht ab 2027
Ab 1. Januar 2027 gilt das novellierte Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) mit neuen Pflichten für Ladepunkte und Leitungsinfrastruktur an Nichtwohngebäuden mit größeren Parkplätzen. Ob Ihr Standort betroffen ist, prüfen wir im Projektbericht.
Den Förderantrag stellen Sie als Eigentümer oder Betreiber – wir unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Quellen (Stand 02.10.2026): L-Bank, Ergänzende Zuwendungsvoraussetzungen Charge@BW vom 15.07.2026 · Verordnung (EU) 2023/1804 (AFIR) · PwC, Was die AFIR für Betreiber von Ladesäulen bedeutet · § 11 NAV
Häufige Fragen zum Ladepark
Was kostet ein Ladepark?
Das hängt vor allem von Zahl und Leistung der Ladepunkte, vom Netzanschluss und vom Tiefbau ab. Für gewerbliche AC-Ladepunkte mit Lastmanagement rechnen wir nach unserer Erfahrung typischerweise mit 2.000 bis 5.000 € pro Ladepunkt inklusive Installation (Richtwert, Stand September 2026). DC-Schnellladepunkte, eine eigene Trafostation, Baukostenzuschüsse des Netzbetreibers und Tiefbau kommen je nach Standort hinzu. Was Ihr Ladepark kostet, halten wir im Projektbericht fest; nach dem Vor-Ort-Termin erhalten Sie Ihr verbindliches Angebot. Mehr im Ratgeber Was kostet eine Ladesäule für Unternehmen?
Wie lange dauert der Netzanschluss für einen Ladepark?
Das legt der zuständige Netzbetreiber fest; es hängt von der benötigten Leistung und der Netzsituation vor Ort ab. Bei höheren Leistungen bis hin zur Mittelspannung sind oft monatelange Wartezeiten üblich. Wir stellen die Netzanfrage deshalb früh und halten den Gesamtzeitplan im Projektbericht fest. Lastmanagement und ein Pufferspeicher können helfen, mit einer kleineren Anschlussleistung zu starten.
Wer betreibt den Ladepark nach der Inbetriebnahme?
Auf Wunsch wir: Mit energizeGO übernehmen wir als Ladepunktbetreiber (CPO) Monitoring, Freischaltung per Ladekarte oder App, Abrechnung und Störungsmanagement. Sie bleiben Eigentümer der Anlage und sehen alle Daten im Dashboard. Mehr dazu unter Lademanagement und Betrieb.
Welche Förderung gibt es für Ladeparks?
Für öffentlich zugängliche Ladepunkte in Baden-Württemberg kommt das Landesprogramm Charge@BW in Frage: 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 2.500 € je Ladepunkt (Stand 02.10.2026). Ob für nicht öffentliche Ladepunkte auf Ihrem Betriebsgelände ein Programm passt, prüfen wir im Projektbericht. Den Antrag stellen Sie, wir unterstützen Sie dabei.
Muss ein Ladepark spontanes Laden ohne Vertrag ermöglichen?
Ja, wenn die Ladepunkte öffentlich zugänglich sind und seit dem 13. April 2024 errichtet wurden: Die EU-Verordnung AFIR verlangt dann Ad-hoc-Laden ohne Vertrag; ab 50 kW Ladeleistung muss die Zahlung per Bank- oder Kreditkarte über ein Terminal oder kontaktlos möglich sein. Für nicht öffentliche Ladepunkte auf dem Betriebshof gilt diese Pflicht nicht.
Brauche ich für einen Ladepark einen Speicher?
Nicht zwingend. Ein Speicher lohnt sich vor allem, wenn die Anschlussleistung knapp ist, viele Fahrzeuge gleichzeitig mit hoher Leistung laden oder Lastspitzen hohe Leistungsentgelte verursachen. Ob das bei Ihnen zutrifft, zeigt die Auswertung Ihres Lastgangs im Projektbericht.
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Wir halten die Grundlagen in Ihrem Projektbericht fest, prüfen beim Vor-Ort-Termin die Details und erstellen danach Ihr verbindliches Angebot – für Planung, Bau und auf Wunsch den Betrieb mit energizeGO. ENERGIE NEU DENKEN.
