
Ihr Recht auf eine Wallbox – wir machen es einfach
Elektrofahrzeug fahren, aber keinen Ladepunkt in der Tiefgarage? Für viele Bewohner von Mehrfamilienhäusern ist das Realität. Dabei hat jeder Wohnungseigentümer seit 2020 einen gesetzlichen Anspruch auf den Einbau einer Lademöglichkeit (§ 20 Abs. 2 WEG).
Wir machen es einfach: Von der WEG-konformen Planung über die Installation bis zum laufenden Betrieb mit nutzergerechter Abrechnung – die Hausverwaltung hat keinen Mehraufwand. Jeder Bewohner zahlt nur seinen tatsächlichen Verbrauch, das Lastmanagement schützt den Netzanschluss.
Und das Beste: Aktuell fördert der Bund Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern mit bis zu 2.000 € pro Ladepunkt, Baden-Württemberg mit dem Charge@BW-Programm zusätzlich bis zu 2.500 €. Wir beraten Sie zu allen Fördermöglichkeiten und unterstützen bei der Antragstellung.
Unsere Lösung auf einen Blick
- WEG-konform – rechtssichere Planung nach WEG-Recht
- Kein Aufwand – für Hausverwaltung und Eigentümergemeinschaft
- Faire Abrechnung – jeder zahlt nur seinen Verbrauch
- Skalierbar – heute 3, morgen 30 Ladepunkte
- Lastmanagement – schützt den Netzanschluss
- Bis zu 4.500 € Förderung – Bund + Land kombinierbar
Aktuelle Förderprogramme
Zwei Förderprogramme machen die Investition in Ladeinfrastruktur besonders attraktiv – und sie sind kombinierbar.
Bundesförderung (BMV)
Bis zu 2.000 € pro Ladepunkt für Wallboxen in Mehrfamilienhäusern. Fördervolumen: 500 Millionen Euro. Antragstart: 15. April 2026. Für WEG, Vermieter, Wohnungsunternehmen und Privatpersonen in Mehrfamilienhäusern.
Landesförderung BW (Charge@BW)
Bis zu 2.500 € pro Ladepunkt in Baden-Württemberg. Zusätzlich zur Bundesförderung beantragbar. Fördert Wallboxen, Lastmanagement und Elektroinstallation in Wohngebäuden – auch für bestehende Gebäude.
Fördermittel sichern – bevor die Töpfe leer sind
Wir prüfen, welche Förderprogramme für Ihr Objekt infrage kommen, und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
In drei Schritten zum Ladepunkt in der Tiefgarage
Von der ersten Begehung bis zur fertig installierten Wallbox – wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
01
Begehung & WEG-Planung
Wir besichtigen die Tiefgarage, prüfen den Netzanschluss und erstellen ein WEG-konformes Konzept. Auf Wunsch bereiten wir die Unterlagen für den WEG-Beschluss vor und unterstützen bei der Eigentümerversammlung.
Ergebnis: WEG-Beschlussvorlage
02
Installation & Förderantrag
Fachgerechte Installation durch unsere zertifizierten Elektriker – VDE-konform und brandschutzgerecht. Parallel stellen wir die Förderanträge für Sie – Bund und Land können kombiniert werden.
Ergebnis: Ladebereite Wallboxen
03
Betrieb & Abrechnung
Jeder Bewohner zahlt nur seinen tatsächlichen Verbrauch – per App oder monatlicher Rechnung. Das Lastmanagement schützt den Netzanschluss. Störungen werden per Fernwartung behoben. Die Hausverwaltung hat null Aufwand.
Ergebnis: Sorgenfreier Dauerbetrieb
Für wen ist unsere Lösung gedacht?
Ob Sie Wohnungseigentümer, Hausverwaltung oder Vermieter sind – wir haben die passende Lösung für Ihre Situation.
Wohnungseigentümer (WEG)
Sie möchten eine Wallbox an Ihrem Stellplatz? Seit 2020 haben Sie einen gesetzlichen Anspruch darauf. Wir übernehmen die Planung, bereiten den WEG-Beschluss vor und installieren die Ladestation – so, dass die Gemeinschaft keinen Nachteil hat.
Ihr Recht – unser Service
Hausverwaltungen
Ladeinfrastruktur ohne Mehraufwand für Sie: Wir übernehmen Planung, Installation, Abrechnung und Betrieb komplett. Sie müssen sich um nichts kümmern – und können Ihren Eigentümern einen modernen Service bieten.
Null Aufwand für Sie
Vermieter & Immobilienunternehmen
Ladeinfrastruktur steigert den Wert Ihrer Immobilie und macht sie für eine wachsende Zielgruppe attraktiver. Wir beraten Sie, ob ein Umlagemodell oder ein Betreibermodell für Ihr Objekt wirtschaftlicher ist.
Immobilienwert steigern
Wohnungsbaugesellschaften
Großprojekte mit Hunderten von Stellplätzen? Kein Problem. Unser skalierbares System wächst mit – und die zentrale Plattform verwaltet alle Standorte und Mieter in einem Dashboard.
Skalierbar bis 300+ Ladepunkte
Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden – im Detail
Vertiefte Informationen zu Recht, Technik und Abrechnung rund um Ladestationen in Mehrfamilienhäusern.
WEG-Recht & Beschluss
Rechtsanspruch nach § 20 WEG, Beschlussfassung und Kostenverteilung.
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Lastmanagement & Technik
Dynamisches Lastmanagement, Netzanschluss und Brandschutz in Tiefgaragen.
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Abrechnung & Betrieb
Einzelabrechnung nach Verbrauch, Betreibermodelle und laufender Service.
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WEG-Recht & Beschluss im Detail
Seit der WEG-Reform 2020 hat jeder Wohnungseigentümer nach § 20 Abs. 2 Nr. 2 WEG einen Anspruch auf den Einbau einer Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge. Die WEG kann den Einbau nicht grundsätzlich ablehnen – sie kann nur über die Art und Weise der Durchführung mitentscheiden.
Beschlussfassung: In der Praxis empfiehlt es sich, die Ladeinfrastruktur als gemeinschaftliche Maßnahme zu beschließen – das hat Vorteile bei der Kostenverteilung und ermöglicht ein einheitliches Lastmanagement. Wir bereiten die Beschlussvorlage für die Eigentümerversammlung vor und können auf Wunsch auch persönlich präsentieren.
Kostenverteilung: Es gibt verschiedene Modelle – von der vollständigen Kostentragung durch den einzelnen Eigentümer bis zur gemeinschaftlichen Infrastruktur mit Umlage. Die Basisinfrastruktur (Zuleitung, Zählerplatz, Lastmanagement) kann auf alle Eigentümer umgelegt werden, während die individuellen Wallboxen vom Nutzer selbst getragen werden. Fördermittel reduzieren die Kosten erheblich.
Lastmanagement & Technik im Detail
In Mehrfamilienhäusern ist der Netzanschluss für den Gebäudebedarf dimensioniert – nicht für zusätzliche Ladestationen. Ohne Lastmanagement kann bereits eine Handvoll Wallboxen den Netzanschluss überlasten. Deshalb ist ein dynamisches Lastmanagement in Wohngebäuden unverzichtbar.
Dynamische Leistungsverteilung: Unser System misst den aktuellen Gebäudeverbrauch in Echtzeit und verteilt die verbleibende Kapazität intelligent auf alle Ladepunkte. In der Nacht, wenn der Gebäudeverbrauch niedrig ist, steht mehr Leistung zum Laden zur Verfügung. So können deutlich mehr Wallboxen betrieben werden, als der Netzanschluss theoretisch gleichzeitig verkraften würde.
Brandschutz: Die Installation von Ladestationen in Tiefgaragen unterliegt besonderen Brandschutzanforderungen. Wir berücksichtigen die geltenden Vorschriften und verwenden ausschließlich zertifizierte Hardware. Bei Bedarf erstellen wir ein Brandschutzkonzept in Abstimmung mit dem zuständigen Brandschutzbeauftragten.
Zukunftssichere Infrastruktur: Wir planen die Basisinfrastruktur (Kabelwege, Zählerplätze) von Anfang an für die volle Ausbaustufe – auch wenn zunächst nur wenige Wallboxen installiert werden. So vermeiden Sie teure Nachrüstungen, wenn weitere Bewohner nachrüsten möchten.
Abrechnung & Betrieb im Detail
Die faire Abrechnung ist in Wohngebäuden besonders wichtig – schließlich soll kein Bewohner für den Stromverbrauch anderer aufkommen. Unser System bietet eine eichrechtskonforme Einzelabrechnung nach tatsächlichem Verbrauch.
Abrechnungsmodelle: Jeder Nutzer wird über die eichrechtskonforme Wallbox erfasst und erhält eine individuelle Abrechnung – per App oder monatliche Rechnung. Der Strompreis kann flexibel festgelegt werden: zum Hausstromtarif, mit Aufschlag für Gemeinkosten oder als Flatrate. Auch die Einbindung eines eigenen PV-Stroms ist möglich.
Betreibermodelle: Wir bieten verschiedene Modelle an – vom Full-Service-Betrieb (wir übernehmen alles) über den Teilbetrieb (Abrechnung und Monitoring durch uns, Wartung durch lokalen Partner) bis zur reinen Software-Nutzung. Die Hausverwaltung hat in jedem Fall keinen laufenden Aufwand.
PV-Kombination: Hat das Gebäude eine PV-Anlage auf dem Dach, kann der Solarstrom bevorzugt in die Ladestationen eingespeist werden. Das senkt die Stromkosten für die Bewohner und steigert den Eigenverbrauch der PV-Anlage. Mehr zu PV für Privatkunden.
Häufig gestellte Fragen zu Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Wallboxen in Mehrfamilienhäusern und WEG.
Kann die WEG den Einbau einer Wallbox verhindern?
Nein. Seit der WEG-Reform 2020 hat jeder Wohnungseigentümer einen Rechtsanspruch auf den Einbau einer Lademöglichkeit (§ 20 Abs. 2 WEG). Die WEG kann den Einbau nicht verweigern – sie kann lediglich über die Art der Durchführung mitbestimmen, zum Beispiel die Wahl des Installateurs oder die Art des Lastmanagements. Wir unterstützen Sie bei der Kommunikation mit der WEG.
Reicht der Netzanschluss für mehrere Wallboxen?
In den meisten Fällen ja – dank intelligentem Lastmanagement. Unser System verteilt die verfügbare Leistung dynamisch und nutzt Schwachlastzeiten (nachts) optimal aus. In der Praxis können so deutlich mehr Wallboxen betrieben werden, als der Netzanschluss bei gleichzeitiger Vollladung zulassen würde. Ob ein Netzausbau nötig ist, prüfen wir im Rahmen unserer kostenlosen Erstbegehung.
Wer zahlt die Ladeinfrastruktur – der Einzelne oder die Gemeinschaft?
Das hängt vom gewählten Modell ab. Gängig ist eine Aufteilung: Die Basisinfrastruktur (Zuleitung, Zählerplatz, Lastmanagement) wird als gemeinschaftliche Maßnahme beschlossen und auf alle umgelegt. Die individuelle Wallbox zahlt jeder Nutzer selbst. Durch die aktuellen Förderprogramme (bis zu 4.500 € pro Ladepunkt) reduzieren sich die Kosten erheblich.
Was ist mit dem Brandschutz in der Tiefgarage?
Die Installation von Wallboxen in Tiefgaragen ist zulässig und gängige Praxis. Es gelten besondere Anforderungen an Kabelführung, Absicherung und gegebenenfalls Rauchmelder. Wir berücksichtigen alle geltenden Vorschriften und verwenden ausschließlich zertifizierte Hardware. Bei Bedarf stimmen wir das Konzept mit dem Brandschutzbeauftragten ab.
Können Bund- und Landesförderung kombiniert werden?
Ja. Die Bundesförderung (bis zu 2.000 € pro Ladepunkt) und die Landesförderung Baden-Württemberg (Charge@BW, bis zu 2.500 € pro Ladepunkt) können in vielen Fällen kombiniert werden – zusammen bis zu 4.500 € pro Ladepunkt. Wir prüfen die Kombinierbarkeit für Ihr konkretes Projekt und übernehmen die Antragstellung. Details finden Sie auf unseren Förderseiten.
Weiterführende Informationen
Förderprogramme, Gewerbemöglichkeiten und PV-Kombination für Ihr Wohngebäude.
Bundesförderung 2026
500 Mio. € Fördervolumen, bis zu 2.000 € pro Ladepunkt. Alle Details, Fristen und Voraussetzungen.
Landesförderung BW
Charge@BW: bis zu 2.500 € pro Ladepunkt in Baden-Württemberg. Kombinierbar mit der Bundesförderung.
PV für Ihr Dach
Kombinieren Sie Ladeinfrastruktur mit einer PV-Anlage auf dem Gebäudedach und laden Sie mit eigenem Sonnenstrom.
Bereit für Ladestationen in Ihrem Wohngebäude?
Lassen Sie uns gemeinsam die optimale Ladelösung für Ihr Mehrfamilienhaus planen. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich – von der WEG-Beratung bis zur Fördermittelbeantragung.
