
BMV-Förderrichtlinie: Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) fördert seit März 2026 den Aufbau nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern. Ziel ist es, den Zugang zur Elektromobilität für Millionen von Bewohnern in Mehrfamilienhäusern zu erleichtern – dort, wo bisher die größten Hürden bestanden. Das Programm richtet sich an WEG, Vermieter, KMU und Wohnungsbaugesellschaften und bietet attraktive Zuschüsse für Wallboxen, Vorverkabelung und bidirektionale Ladepunkte.
Als zertifizierter Elektrofachbetrieb mit Spezialisierung auf Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden begleiten wir Sie von der ersten Begehung über die förderkonforme Installation bis zur Antragstellung – ganzheitlich und aus einer Hand.
Die Fördersätze im Überblick
Je nach Ausbaustufe erhalten Sie unterschiedliche Zuschüsse pro Stellplatz bzw. Ladepunkt.
1.300 €
pro Stellplatz
Vorverkabelung
Elektroinstallation ohne Wallbox – für den späteren Ausbau vorbereitet. Kabel, Leitungen und Stromzähler inklusive.
1.500 €
pro Ladepunkt
Mit Wallbox
Komplettpaket mit Typ-2-Wallbox (11–22 kW) inklusive Installation, Netzanschluss und technischer Ausrüstung.
2.000 €
pro Ladepunkt
Bidirektional
Zukunftssicher mit Vehicle-to-Grid-Funktion – das E-Auto wird zum Energiespeicher für Ihr Gebäude.
Fördermittel sichern – wir unterstützen Sie bei der Antragstellung
Unverbindliche Erstberatung zu Ihrem Förderprojekt in 24 Stunden.
Wer und was wird gefördert?
Antragsberechtigte
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Einzelne Eigentümer innerhalb einer WEG
- Private Vermieter von Mehrparteienhäusern
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen
- Eigentümer von Stellplätzen, die Mehrparteienhäusern zugeordnet sind
Mehrparteienhaus = Gebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten gemäß Förderrichtlinie.
Förderfähige Maßnahmen
- Wallboxen mit Typ-2- oder CCS-Anschluss
- Vorverkabelung: Kabel, Leitungen, Stromzähler
- Netzanschluss inkl. Baukostenzuschuss
- Elektrische Installation und Modernisierung
- Notwendige Baumaßnahmen und Anpassungen
- Anbindung an lokale PV-Anlage oder Speicher
Nicht förderfähig: Planungskosten, Genehmigungen, laufender Betrieb, Leasingraten.
Voraussetzungen für die Förderung
Damit Ihr Antrag bewilligt wird, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein.
01
Mindestens 6 Stellplätze
Das Vorhaben muss mindestens 6 Stellplätze umfassen, die elektrifiziert oder vorverkabelt werden.
02
20 % Vorverkabelung
Mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze müssen vorverkabelt werden – auch ohne sofortige Wallbox.
03
Erneuerbare Energie
Der Betrieb der Ladeinfrastruktur muss mit erneuerbarer Energie erfolgen – PV-Einbindung ist erwünscht.
04
Kein vorzeitiger Beginn
Das Vorhaben darf vor dem Zuwendungsbescheid noch nicht begonnen worden sein. Netzanschlussbegehren sind davon ausgenommen.
Fristen und Zeitplan
Das Förderprogramm ist zeitlich begrenzt. Wer die Fristen kennt, kann rechtzeitig planen und die Mittel sichern.
Antragsstart
15. April 2026
Das elektronische Antragssystem beim Projektträger PwC Berlin geht online. Ab diesem Datum können Förderanträge eingereicht werden.
Antragsfrist WEG & KMU
10. November 2026
Fristende für Wohnungseigentümergemeinschaften, Einzeleigentümer, private Vermieter und KMU. Danach eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.
Antragsfrist Wohnungsunternehmen
15. Oktober 2026
Große Wohnungsunternehmen und Immobiliengesellschaften müssen ihren Antrag im wettbewerblichen Verfahren früher einreichen.
Der Umsetzungszeitraum nach Bewilligung beträgt maximal 36 Monate. Die Förderrichtlinie gilt bis mindestens 30. Juni 2027. Das Gesamtfördervolumen beträgt 500 Millionen Euro – wenn die Mittel aufgebraucht sind, werden keine weiteren Anträge bewilligt.
Jetzt handeln – Antragsfrist läuft seit April 2026
Wir prüfen Ihre Förderfähigkeit und erstellen ein unverbindliches Angebot.
So läuft Ihr Förderprojekt mit HUMMEL energize
Warum mit uns?
- Eingetragener Elektrofachbetrieb mit E-Mobilitäts-Spezialisierung
- Erfahrung mit WEG-Projekten und Tiefgaragen-Installationen
- Förderkonforme Planung und Dokumentation
- Unterstützung bei Antragstellung und Verwendungsnachweis
- Kombinierbar mit PV-Anlage und Energiespeicher
- Intelligentes Lastmanagement für Bestandsgebäude
Unser Ablauf in 5 Schritten
1. Erstberatung & Begehung – Wir prüfen Ihr Gebäude, die Stellplatzsituation und den vorhandenen Netzanschluss. Dabei klären wir die Förderfähigkeit.
2. Planung & Angebot – Sie erhalten ein förderfähiges Konzept mit detaillierter Kostenaufstellung und Empfehlung zur Ausbaustufe (Vorverkabelung, Wallbox oder bidirektional).
3. Antragstellung – Wir unterstützen Sie bei der elektronischen Antragstellung über den Projektträger PwC. Alle technischen Nachweise liefern wir mit.
4. Installation – Nach dem Zuwendungsbescheid starten wir mit der fachgerechten Installation. Alles aus einer Hand: Elektrik, Wallboxen, Lastmanagement.
5. Verwendungsnachweis – Wir dokumentieren alle Maßnahmen förderkonform und unterstützen beim Verwendungsnachweis gegenüber dem Projektträger.
Bundesförderung Ladeinfrastruktur – im Detail
Rechtsgrundlage & Hintergrund
Die Förderrichtlinie setzt den Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 um und adressiert die 8,9 Mio. Stellplätze in Mehrfamilienhäusern, die bisher von EPBD und GEIG nicht erfasst werden.
De-minimis & Beihilferecht
Die Förderung erfolgt auf Basis der AGVO oder der De-minimis-Verordnung. Bei Antragstellern unter De-minimis dürfen die Beihilfen in drei Jahren 300.000 Euro nicht überschreiten.
Kombination mit Landesförderung
Die Bundesförderung ist grundsätzlich mit dem Landesprogramm Charge@BW kombinierbar – bis zu 4.500 € Gesamtförderung pro Ladepunkt sind möglich.
Rechtsgrundlage & Hintergrund der Förderrichtlinie
Die Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) wurde am 16. März 2026 erlassen und am 24. März 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht (BAnz AT 24.03.2026 B1). Sie basiert auf den §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und richtet sich explizit an Mehrparteienhäuser mit drei oder mehr Wohneinheiten. Der Hintergrund: In Deutschland gibt es rund 3,5 Millionen Mehrparteienhäuser mit insgesamt 23,5 Millionen Wohnungen. Hochrechnungen zufolge befinden sich circa 8,9 Millionen Stellplätze außerhalb des öffentlichen Straßenraums an diesen Gebäuden. Diese werden weder durch die Europäische Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie (EPBD) noch durch das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) ausreichend adressiert. Die Förderung setzt den Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung um und soll die Investitionsbereitschaft der Eigentümer in Mehrparteienhäusern spürbar erhöhen.
Beihilferechtliche Einordnung und Förderhöhe
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung auf Ausgabenbasis als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Rechtlich basiert die Förderung wahlweise auf der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) oder der De-minimis-Verordnung. Bei Anteilsfinanzierung nach AGVO kann die Förderquote grundsätzlich bis zu 100 Prozent der beihilfefähigen Kosten betragen – die tatsächliche Quote wird im jeweiligen Förderaufruf festgelegt. Bei De-minimis-Beihilfen gilt die Obergrenze von 300.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren. Die Förderanträge werden nach Plausibilität und Vollständigkeit bewertet und priorisiert. Dabei fließt insbesondere der Beitrag des Vorhabens zu den Umweltzielen mit mindestens 70 Prozent in die beantragte Beihilfe pro Stellplatz ein. Für KMU kann eine höhere Förderintensität zugelassen werden.
Kombination Bund + Land: Bis zu 4.500 € pro Ladepunkt
Die Bundesförderung ist grundsätzlich mit Landesförderprogrammen kumulierbar, sofern die beihilferechtlichen Obergrenzen eingehalten werden. In Baden-Württemberg bedeutet das konkret: Sie können die BMV-Förderung (bis zu 2.000 € pro bidirektionalem Ladepunkt) mit dem Landesprogramm Charge@BW der L-Bank (bis zu 2.500 € pro Ladepunkt) kombinieren. Damit ergibt sich eine mögliche Gesamtförderung von bis zu 4.500 € pro Ladepunkt. Wichtig: Bei der Kombination darf die Summe aller öffentlichen Zuwendungen die förderfähigen Gesamtausgaben nicht überschreiten. Wir beraten Sie individuell, welche Kombination für Ihr Projekt optimal ist, und stellen sicher, dass alle Anträge aufeinander abgestimmt sind.
Häufig gestellte Fragen zur Bundesförderung
Kann ich als Einzeleigentümer in einer WEG die Förderung beantragen?
Ja, auch einzelne Eigentümer innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind antragsberechtigt. Sie benötigen dafür einen entsprechenden WEG-Beschluss gemäß § 20 Abs. 2 WEG. Die Förderung deckt Ihren Anteil an der Ladeinfrastruktur ab – vorausgesetzt, das Gesamtvorhaben umfasst mindestens 6 Stellplätze und 20 Prozent der Stellplätze werden vorverkabelt.
Welche Wallboxen werden gefördert?
Gefördert werden nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte mit Typ-2-Anschluss (AC-Laden, 11–22 kW) oder CCS-Anschluss (DC-Laden). Bidirektionale Ladepunkte erhalten den höchsten Fördersatz von bis zu 2.000 € pro Ladepunkt. Die Wallboxen müssen den Anforderungen der Ladesäulenverordnung (LSV) entsprechen und für den Betrieb mit erneuerbarer Energie geeignet sein.
Was zählt als „vorzeitiger Vorhabenbeginn“?
Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Liefer- oder Leistungsvertrags. Ausdrücklich kein vorzeitiger Beginn ist die Stellung eines Netzanschlussbegehrens oder der Kauf bzw. die Pacht des Grundstücks. Sie dürfen also bereits den Netzanschluss beantragen, bevor Sie den Zuwendungsbescheid haben – die eigentliche Installation und Beauftragung eines Elektrikers darf aber erst nach dem Bescheid erfolgen.
Wie lange habe ich Zeit für die Umsetzung?
Der Umsetzungszeitraum beträgt maximal 36 Monate ab Zuwendungsbescheid. Innerhalb dieser Zeit muss die Ladeinfrastruktur errichtet, in Betrieb genommen und der Verwendungsnachweis eingereicht werden. Die Zweckbindungsfrist beginnt einen Tag nach Ende des Umsetzungszeitraums – in dieser Zeit darf die geförderte Infrastruktur nicht veräußert oder außer Betrieb gesetzt werden.
Übernimmt HUMMEL energize die Antragstellung?
Wir unterstützen Sie umfassend bei der Antragstellung. Die formelle Antragstellung erfolgt durch Sie als Eigentümer oder die WEG über das elektronische Antragssystem des Projektträgers PricewaterhouseCoopers (PwC). Wir liefern alle technischen Unterlagen, erstellen die förderkonforme Dokumentation und begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der Erstberatung bis zum Verwendungsnachweis.
Weiterführende Informationen
Wohnimmobilien & WEG
Alles rund um Ladelösungen für Mehrfamilienhäuser: Technik, Recht und Abrechnung im Überblick.
Landesförderung Charge@BW
Zusätzlich bis zu 2.500 € pro Ladepunkt vom Land Baden-Württemberg – auch für vorbereitende Elektroinstallation in WEG.
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Bis zu 2.000 € pro Ladepunkt – jetzt Förderung sichern
Wir prüfen kostenlos, ob Ihr Gebäude förderfähig ist, und begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der Begehung bis zum Verwendungsnachweis.
