Landesförderung Charge@BW – Ladeinfrastruktur in Baden-Württemberg

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Charge@BW – Landesförderung für Ladeinfrastruktur in Baden-Württemberg

Bis zu 2.500 € pro Ladepunkt über die L-Bank – für öffentliche Ladeinfrastruktur und WEG-Elektroinstallation.

Aktueller Hinweis (Stand März 2026)

Aufgrund der sehr hohen Anzahl an Antragseingängen hat das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg die Antragstellung für Charge@BW zum 11. Februar 2026 vorläufig eingestellt. Aktuell können keine neuen Anträge eingereicht werden. Wir informieren Sie, sobald das Programm wieder geöffnet wird oder ein Nachfolgeprogramm aufgelegt wird. In der Zwischenzeit prüfen wir für Sie die Bundesförderung des BMV – dort läuft die Antragstellung seit April 2026.

Charge@BW – das Landesprogramm im Überblick

Das Förderprogramm Charge@BW des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg unterstützt den Aufbau von Ladeinfrastruktur im Land. Die Förderung wird über die L-Bank abgewickelt und richtet sich an Unternehmen, Kommunen und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Besonderheit: Für WEG wird auch die vorbereitende Elektroinstallation ohne sofortige Wallbox-Installation gefördert.

Mit einem Fördersatz von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben – maximal 2.500 € pro Ladepunkt – gehört Charge@BW zu den attraktivsten Landesprogrammen. In Kombination mit der Bundesförderung sind bis zu 4.500 € pro Ladepunkt möglich.

Auf einen Blick

Fördersatz: 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Maximum: 2.500 € pro Ladepunkt

Mindestbewilligung: 5.500 €

Max. Ladepunkte: 250 pro Antrag

Betriebspflicht: Mindestens 3 Jahre

Abwicklung: L-Bank Baden-Württemberg

Zwei Förderbereiche – ein Programm

Charge@BW fördert sowohl öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur als auch die vorbereitende Elektroinstallation speziell für WEG.

Förderbereich 1

Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur

Gefördert wird die Anschaffung und Installation neuer, öffentlich zugänglicher Ladepunkte – inklusive Netzanschluss, Tiefbau und technischer Ausrüstung. Auch Leasing, Miete und Contracting neuer Ladeinfrastruktur sind förderfähig.

Antragsberechtigt: Unternehmen, Kommunen, kommunale Eigenbetriebe und weitere juristische Personen mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg.

Förderbereich 2 (nur WEG)

Vorbereitende Elektroinstallation

Ausschließlich für Wohnungseigentümergemeinschaften: Gefördert wird die vorbereitende Elektroinstallation ohne sofortige Wallbox. So kann die Infrastruktur schrittweise aufgebaut werden – der einzelne Eigentümer installiert seine Wallbox später selbst.

Voraussetzung: Wohnungsgrundbücher müssen angelegt sein, mindestens 3 Miteigentümer im Grundbuch eingetragen (keine Ein-Personen-Gemeinschaften).

Antragsstopp? Wir finden die beste Alternative für Sie

Bundesförderung, kommunale Programme oder Nachfolgeregelung – wir beraten Sie zu allen Optionen.

Was genau wird gefördert?

Hardware & Installation

  • Ladestationen (AC und DC)
  • Anschlusskabel und Leitungen
  • Lastmanagement-Systeme
  • Installationsarbeiten

Netzanschluss & Tiefbau

  • Netzanschluss und Baukostenzuschuss
  • Trafo und elektrische Komponenten
  • Tiefbauarbeiten und Fundamente
  • Beschilderung und Markierung

WEG-Vorverkabelung

  • Vorbereitende Elektroinstallation
  • Kabelwege und Leerrohre
  • Zählerplätze und Unterverteilung
  • Ohne sofortige Wallbox-Pflicht

Doppelt profitieren: Bund + Land kombinieren

Die Landesförderung Charge@BW ist grundsätzlich mit der Bundesförderung des BMV kombinierbar. Das bedeutet für Sie als WEG oder Vermieter: Sie können beide Programme nutzen und so die Eigenkosten erheblich senken.

Wichtig ist dabei, dass die Summe aller Förderungen die tatsächlichen Gesamtausgaben nicht übersteigt und die beihilferechtlichen Obergrenzen eingehalten werden. Wir stellen sicher, dass Ihre Anträge aufeinander abgestimmt sind.

Rechenbeispiel: Bidirektionaler Ladepunkt

Bundesförderung (BMV): bis zu 2.000 €

Landesförderung (Charge@BW): bis zu 2.500 €


Gesamtförderung: bis zu 4.500 €

Pro Ladepunkt, bei Kombination beider Programme. Tatsächliche Förderhöhe abhängig von Gesamtkosten und Beihilferecht.

Bundesförderung nutzen – Anträge sind seit April 2026 möglich

Auch ohne Charge@BW: Bis zu 2.000 € pro Ladepunkt über das BMV-Programm.

Unser Service rund um die Förderung

Ob Charge@BW, Bundesförderung oder kommunale Programme – wir unterstützen Sie bei jedem Förderprogramm.

Förder-Check

Wir prüfen, welche Programme für Ihr Vorhaben in Frage kommen und berechnen die maximale Fördersumme.

Antragsunterstützung

Wir erstellen alle technischen Unterlagen und begleiten Sie durch den Antragsprozess – bei L-Bank und BMV.

Förderkonforme Installation

Unsere Installation erfüllt alle Anforderungen der Förderprogramme – inklusive Dokumentation und Verwendungsnachweis.

Charge@BW – im Detail

Antragsstopp & Ausblick

Die hohe Nachfrage zeigt: Ladeinfrastruktur ist das Thema der Stunde. Der Antragsstopp ist ein klares Signal, jetzt auf Alternativen zu setzen.

WEG-Besonderheiten

Charge@BW ist eines der wenigen Landesprogramme, das WEG explizit für vorbereitende Elektroinstallation fördert – ohne sofortige Wallbox.

TruckCharge@BW

Für E-Nutzfahrzeuge gibt es das separate Programm TruckCharge@BW der L-Bank – relevant für unsere Logistik- und Speditionskunden.

Warum wurde die Antragstellung bei Charge@BW gestoppt?

Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat die Antragstellung für Charge@BW am 11. Februar 2026 vorläufig eingestellt. Der Grund: Die Nachfrage nach dem Programm war so hoch, dass das verfügbare Fördervolumen bereits mit den eingegangenen Anträgen ausgeschöpft ist. Dies betrifft sowohl den Förderbereich öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur als auch die WEG-Vorverkabelung. Ob und wann das Programm wieder geöffnet wird oder ein Nachfolgeprogramm aufgelegt wird, ist aktuell nicht bekannt. Wir beobachten die Entwicklung laufend und informieren unsere Kunden, sobald neue Mittel bereitgestellt werden. In der Zwischenzeit steht die Bundesförderung des BMV als leistungsstarke Alternative zur Verfügung.

WEG-Vorverkabelung ohne Wallbox: Was bedeutet das konkret?

Die Besonderheit von Charge@BW für WEG: Sie können die komplette Elektroinfrastruktur in der Tiefgarage vorbereiten lassen – Kabelwege, Leerrohre, Zählerplätze, Unterverteilung – ohne dass am Tag der Fertigstellung bereits Wallboxen installiert sein müssen. Das ist besonders sinnvoll für WEG, in denen nicht alle Eigentümer sofort eine Wallbox benötigen. Die Infrastruktur wird einmalig professionell verlegt, und jeder Eigentümer kann seine Wallbox dann bei Bedarf nachrüsten. Voraussetzung ist, dass Wohnungsgrundbücher angelegt sind und mindestens drei Miteigentümer im Grundbuch eingetragen sind. Ein-Personen-Gemeinschaften sind ausgeschlossen.

Charge@BW und Bundesförderung kombinieren – wie geht das?

Grundsätzlich ist die Kombination beider Programme möglich und gewünscht. Die Bundesförderung des BMV fördert nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte in Mehrparteienhäusern, während Charge@BW auch öffentlich zugängliche Ladepunkte und die reine Vorverkabelung für WEG abdeckt. Bei der Kombination gilt: Die Summe aller öffentlichen Zuwendungen darf die förderfähigen Gesamtausgaben nicht überschreiten. Außerdem müssen die beihilferechtlichen Obergrenzen der jeweiligen Programme eingehalten werden. In der Praxis bedeutet das bei einem bidirektionalen Ladepunkt: bis zu 2.000 € vom Bund plus bis zu 2.500 € vom Land – also bis zu 4.500 € Gesamtförderung. Wir berechnen für jedes Projekt individuell die optimale Förderkombination.

Häufig gestellte Fragen zu Charge@BW

Ist Charge@BW aktuell noch beantragbar?

Nein, die Antragstellung wurde am 11. Februar 2026 vorläufig eingestellt. Das Ministerium für Verkehr hat dies aufgrund der sehr hohen Antragszahlen entschieden. Ob eine Wiederöffnung oder ein Nachfolgeprogramm kommt, ist aktuell offen. Wir informieren Sie, sobald sich etwas ändert. Alternativ steht die Bundesförderung des BMV zur Verfügung, bei der die Antragstellung seit April 2026 läuft.

Welche Betriebspflicht gilt bei Charge@BW?

Die geförderte Ladeinfrastruktur muss mindestens 3 Jahre ab Fertigstellung am im Antrag definierten Standort in Baden-Württemberg betrieben werden. In dieser Zeit darf die Infrastruktur nicht veräußert, abgebaut oder zweckentfremdet werden. Bei Verstoß droht die Rückforderung der Fördermittel.

Wie hoch ist die Mindestfördersumme?

Die Mindestbewilligungssumme bei Charge@BW beträgt 5.500 Euro. Das bedeutet, dass Ihr Vorhaben einen bestimmten Mindestumfang haben muss, damit die Förderung greift. Bei einem Fördersatz von 40 Prozent entspricht das zuwendungsfähigen Ausgaben von mindestens 13.750 Euro – in der Praxis also bereits bei 6 oder mehr Ladepunkten bzw. einer umfassenderen Vorverkabelung erreicht.

Gibt es neben Charge@BW noch andere Landesförderprogramme?

Ja, Baden-Württemberg bietet mit TruckCharge@BW ein separates Programm für Ladeinfrastruktur für Elektro-Nutzfahrzeuge an. Zusätzlich gibt es in einigen Kommunen eigene Förderprogramme – etwa die Stadtwerke-Programme in Stuttgart, Tübingen oder Freiburg. Außerdem stehen auf Bundesebene die BMV-Förderung für Mehrfamilienhäuser und die KfW-Programme zur Verfügung. Wir prüfen für Sie alle verfügbaren Programme und finden die optimale Kombination.

Kann HUMMEL energize die geförderte Installation übernehmen?

Ja, als eingetragener Elektrofachbetrieb mit Spezialisierung auf Ladeinfrastruktur übernehmen wir die komplette Umsetzung: von der Begehung und Planung über die förderkonforme Installation bis zum Verwendungsnachweis. Wir sind im Raum Esslingen, Nürtingen und Frickenhausen ansässig und betreuen Projekte in ganz Baden-Württemberg. Unsere Erfahrung mit WEG-Projekten und Tiefgaragen-Installationen stellt sicher, dass Ihr Vorhaben den Förderrichtlinien entspricht.

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Wir kennen alle aktuellen Programme und finden die optimale Förderung für Ihr Projekt. Lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich beraten.

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