Ab dem 1. Juni 2026 ändert sich für PV-Besitzer in Deutschland etwas Grundlegendes: Wer mehr Solarstrom erzeugt als selbst verbraucht, kann diesen Überschuss künftig unkompliziert und legal an Nachbarn verkaufen. Was bisher an bürokratischen Hürden scheiterte, wird mit dem neuen Energy Sharing im Energiewirtschaftsgesetz zur echten Option.

Für uns bei HUMMEL energize ist das ein wichtiger Schritt – und ein guter Grund, unsere Kunden frühzeitig zu informieren. Denn wer jetzt die richtigen Vorbereitungen trifft, kann ab Juni sofort loslegen.

⚡ Energy Sharing auf einen Blick
Ab wann? 1. Juni 2026
Was ist es? Solarstrom über das öffentliche Netz an Nachbarn verkaufen
Voraussetzung: Smart Meter bei allen Beteiligten
Verträge: Energy-Sharing-Vertrag + Stromliefervertrag
Nebenkosten: 10–15 Cent/kWh (Netzentgelt + Umlagen)
Reichweite: Ab Juni 2026 im selben Netzgebiet, ab Juni 2028 auch darüber hinaus
Wer darf mitmachen? Privatpersonen, KMU, Kommunen, Genossenschaften
Hausbesitzer vor seinem Haus mit Photovoltaikanlage auf dem Dach – Solarstrom an Nachbarn verkaufen ab Juni 2026
PV-Besitzer können ab dem 1. Juni 2026 ihren überschüssigen Solarstrom unkompliziert an Nachbarn weitergeben.

Was ist Energy Sharing – und wie funktioniert es?

Energy Sharing bezeichnet die gemeinschaftliche Nutzung von lokal erzeugtem erneuerbaren Strom über das öffentliche Netz. Der Bundestag hat im November 2025 den neuen Paragrafen 42c im Energiewirtschaftsgesetz beschlossen, der im Dezember 2025 in Kraft trat. Ab dem 1. Juni 2026 sind Verteilnetzbetreiber gesetzlich verpflichtet, Energy Sharing innerhalb ihres lokalen Netzes zu ermöglichen. Ab Juni 2028 wird dies auch über benachbarte Netzgebiete hinaus möglich sein.

In Deutschland sind aktuell über fünf Millionen Photovoltaikanlagen in Betrieb. Ein erheblicher Teil des erzeugten Stroms wird ins Netz eingespeist – und mit weniger als acht Cent pro Kilowattstunde vergütet. Die Produktionskosten liegen jedoch bei elf bis 15 Cent. Als PV-Besitzer speisen Sie Ihren Überschuss weiterhin ins öffentliche Netz ein – er wird aber bilanztechnisch direkt einem oder mehreren Nachbarn zugeordnet und über deren Stromzähler abgerechnet. Ihre Nachbarn kaufen damit lokalen Solarstrom zu einem Preis, den Sie gemeinsam vereinbaren – günstiger als beim regulären Stromanbieter, aber lukrativer für Sie als die klassische Einspeisevergütung.

Wichtig: Energy Sharing verpflichtet Sie nicht zur vollständigen Stromversorgung Ihrer Nachbarn. Diese behalten ihren regulären Stromliefervertrag und beziehen nur dann Strom aus Ihrer Anlage, wenn dieser tatsächlich verfügbar ist. Mitmachen können Privatpersonen, KMU, Kommunen, Genossenschaften – auch Strom aus Heimspeichern ist grundsätzlich möglich, sofern er aus erneuerbaren Energien stammt.

Voraussetzungen und Kosten im Überblick

Damit Energy Sharing funktioniert, benötigen alle beteiligten Haushalte ein Smart Meter – also einen intelligenten Stromzähler, der Viertelstundenwerte misst, Einspeisung und Bezug getrennt erfasst und fernablesbar ist. Außerdem sind zwei Verträge notwendig: ein Energy-Sharing-Vertrag sowie ein weiterhin bestehender Stromliefervertrag für jeden teilnehmenden Haushalt. Erzeuger und Abnehmer müssen sich im selben Stromnetzgebiet befinden.

Ein Teil der Einnahmen muss an den örtlichen Verteilnetzbetreiber abgeführt werden – darunter Netzentgelt, Umlagen und Konzessionsabgabe. In der Summe können diese Nebenkosten 10 bis 15 Cent pro Kilowattstunde betragen. Bei einem durchschnittlichen Strompreis von rund 30 Cent bleibt Energy Sharing dennoch für beide Seiten attraktiv: PV-Besitzer erzielen mehr als mit der Einspeisevergütung, Nachbarn zahlen weniger als beim regulären Stromanbieter.

Was bedeutet das für Ihre PV-Anlage?

Energy Sharing macht Ihre Photovoltaikanlage wirtschaftlicher. Wer heute eine Anlage betreibt oder plant, sollte die Dimensionierung so wählen, dass genügend Überschuss für das Sharing entsteht. Ein Smart Meter ist ohnehin Pflicht – wer ihn noch nicht hat, sollte die Installation jetzt angehen. Und: Sprechen Sie frühzeitig mit Ihren Nachbarn. Je früher eine Gemeinschaft gebildet wird, desto reibungsloser kann es ab dem 1. Juni losgehen.

Genau bei diesen Schritten unterstützen wir bei HUMMEL energize: von der Planung und Dimensionierung Ihrer PV-Anlage über die Installation des Smart Meters bis hin zur Beratung rund um Speicherlösungen und Ladeinfrastruktur. Wir denken Ihr Energiesystem als Ganzes – damit Sie ab Juni 2026 voll dabei sind.

Sie möchten wissen, ob Ihre PV-Anlage für Energy Sharing geeignet ist, oder planen eine neue Anlage mit Weitblick? Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne und zeigen Ihnen, was heute schon für Sie möglich ist.

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