AGB für die Nutzung von Ladestrom für E-Fahrzeuge

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung der öffentlich zugänglichen Ladepunkte für das Aufladen von Elektrofahrzeugen 

A. Geltungsbereich

Der Kunde möchte ein Elektrofahrzeug an einem öffentlich zugänglichen Ladepunkt HUMMEL engergize („HUMMEL“) aufladen. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das Aufladen an den öffentlich zugänglichen Ladepunkten von HUMMEL.

B. Vertragsschluss

Der Vertrag über die Nutzung der Ladepunkte kommt zustande, sobald der Kunde die Ladekarte über das Onlineformular bestellt hat, nach erfolgter Freischaltung der Ladekarte wird diese versendet und kann direkt genutzt werden.

C. Preise

Die Preise richten sich nach den aktuellen Angaben auf der mobilen Website und werden verbrauchsabhängig nach der bezogenen Strommenge berechnet. Als Mengeneinheit dient eine Kilowattstunde.

Im Falle einer Mitarbeiterladekarte werden die Preise durch den Arbeitgeber des Kunde festgelegt und von HUMMEL lediglich weiterberechnet, dies ist beim jeweiligen Arbeitgeber zu erfragen.

D. Funktionsweise und Nutzung

1. Der Kunde wird den Ladepunkt von HUMMEL mit der erforderlichen Sorgfalt nutzen, insbesondere die Lade- und Abgabevorrichtung sorgfältig bedienen. Er wird außerdem die an den Ladepunkten angebrachten Nutzungsbedingungen beachten und einhalten und die Ladeinfrastruktur ausschließlich mit dafür vorgesehenen Fahrzeugen und Steckertypen verwenden.

2. Jegliche Beschädigung ist unverzüglich HUMMEL per E-Mail an kontakt@hummel-energize.de zu melden. Die Verwendung der Ladeinfrastruktur ist daraufhin direkt einzustellen.

3. Der Kunde hat den Ladepunkt nach Beendigung des Ladevorgangs unverzüglich freizugeben. Dies gilt nicht für Ladepunkte, an denen der Kunde ein Entgelt für die Parkmöglichkeit entrichtet. Der Ladevorgang ist beendet, wenn das Fahrzeug keinen Strom mehr bezieht und getrennt wird.

4. Für den Fall des Verstoßes des Kunden gegen die Pflicht aus Ziff. D. 3 behält sich HUMMEL die Geltendmachung einer Vertragsstrafe vor.

E. Unterbrechungen des Ladevorgangs

1. Bei Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten der Elektrizitätsversorgung sind die Parteien von der Leistungspflicht befreit.

2. HUMMEL ist zum Zwecke notwendiger Arbeiten einschließlich der Instandhaltung, Inspektion, Wartung, Instandsetzung oder Modernisierung oder aus anderen betriebsnotwendigen Gründen jederzeit berechtigt, die Benutzung einer Ladestation zu verweigern bzw. die Ladestation zu sperren, oder einen Ladevorgang zu unterbrechen sowie die Leistung zu reduzieren bzw. zu begrenzen. Gleiches gilt bei Eintritt höherer Gewalt, d.h. Umständen, deren Abwendung nicht in der Macht der Parteien liegt bzw. deren Abwendung mit angemessenem technischen und wirtschaftlichen Aufwand nicht erreicht werden kann.

F. Haftung

Eine Haftung durch HUMMEL tritt nur ein, wenn es sich um einen Schaden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder um einen Schaden aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung druch HUMMEL, ihrer gesetzlichen Vertreter und ihrer Erfüllungsgehilfen handelt. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet HUMMEL ebenfalls, bei leichter Fahrlässigkeit jedoch nur bis zur Höhe von vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat sowie solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

Die Haftung endet an der jeweiligen Anschlussmöglichkeit der Ladestation, bzw. der Ladebuchse. Für die Funktion und Sicherheit des Ladekabels ist der Nutzer verantwortlich.

G. Alternative Streitbeilegung

HUMMEL nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

H. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Stuttgart, sofern der Kunde Kaufmann ist. Ist der Kunde kein Kaufmann, richtet sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Vorschriften.

I. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der Bedingungen ungültig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen gleichwohl gültig. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung der Bedingungen so zu ändern, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte Zweck soweit möglich noch erreicht wird. Dasselbe gilt, wenn bei Durchführung der Bedingungen eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird.

J. Datenschutz

Hinsichtlich der zur Abwicklung des Strombezug- und Bezahlvorganges erhobenen Daten wird auf die Datenschutzerklärung hingewiesen, die unter folgendem Link abgerufen werden kann: hummel-energize.de/privacy-policy

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