500 Millionen Euro stehen bereit – aber nur wer jetzt handelt, profitiert. Das Bundesministerium für Verkehr fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern mit einem der größten Förderprogramme der letzten Jahre. Für Wohnungseigentümergemeinschaften, Hausverwalter und Immobilienbesitzer ist das eine Gelegenheit, die sich so schnell nicht wiederholt.

Für uns bei HUMMEL energize ist das mehr als eine politische Meldung. Es zeigt, wo der nächste große Schritt der Energiewende stattfindet – und warum sich eine smarte Ladeinfrastruktur auch im Mehrparteienhaus heute schon lohnt.

Wer steckt dahinter? Das Förderprogramm kurz vorgestellt

Das Förderprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“ wird vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) aufgelegt und über die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur umgesetzt. Es ist Teil der nationalen Strategie, privates Laden auch für Menschen in Mehrparteienhäusern zugänglich zu machen – einer Zielgruppe, die bisher von den großen Förderwellen kaum erreicht wurde. Insgesamt stehen in diesem Jahr 500 Millionen Euro zur Verfügung. Für Folgejahre gibt es keine Verpflichtung zur Fortsetzung des Programms. Der klare Appell des Ministeriums: nicht abwarten, sondern jetzt beantragen.

Warum dieses Förderprogramm jetzt so wichtig ist

In Deutschland lebt rund die Hälfte aller Menschen in Mehrparteienhäusern. Trotzdem befinden sich gerade einmal 14 Prozent der privaten Ladeinfrastruktur an solchen Gebäuden. Im Eigenheim ist eine Wallbox schnell installiert – in Mehrparteienhäusern bremsen unterschiedliche Eigentümerinteressen, veraltete Gebäudeelektrik und fehlende Wirtschaftlichkeit den Ausbau.

Bisherige Programme wie die KfW-440-Wallboxförderung haben vor allem Einfamilienhäuser erreicht. Das neue Programm schließt jetzt gezielt diese Lücke – und adressiert die knapp 9 Millionen Stellplätze an Bestandsgebäuden, an denen bisher kaum Ladeinfrastruktur vorhanden ist.

Was genau gefördert wird

Das Programm fördert Ladeinfrastruktur in und an Bestandsgebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten. Im Kern geht es um zwei Bausteine: die Vorverkabelung von Stellplätzen als Mindestvoraussetzung und optional die Installation einer Wallbox direkt am Stellplatz.

Die Idee dahinter ist clever: Auch Stellplätze, deren Nutzer heute noch kein E-Auto fahren, werden vorbereitet. Wenn das Fahrzeug in ein oder zwei Jahren kommt, kann die Wallbox unkompliziert angeschlossen werden – ohne erneute Bauarbeiten. Förderfähig sind unter anderem Ladeeinrichtung und Vorverkabelung, Netzanschluss und Elektroinstallationsarbeiten, Last- und Lademanagementsysteme sowie bauliche Maßnahmen an der Gebäudeelektrik. Nicht förderfähig sind Planungs- und Genehmigungskosten sowie Betriebs- und Leasingkosten.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderbeträge sind gestaffelt nach Ausstattung: Vorverkabelung ohne Wallbox wird mit 1.300 Euro je Stellplatz gefördert, Vorverkabelung mit Wallbox mit 1.500 Euro und Vorverkabelung mit bidirektionaler Wallbox mit 2.000 Euro je Stellplatz.

Die durchschnittlichen Gesamtkosten für einen Ladepunkt liegen bei rund 1.800 bis 1.900 Euro. Mit der Förderung reduziert sich der Eigenanteil um 70 bis 80 Prozent. Hinzu kommt: Wer privat lädt, spart im Betrieb rund 500 Euro pro Jahr im Vergleich zum ausschließlich öffentlichen Laden. Der maximale Förderbetrag je Antrag beträgt für WEGs, Privatpersonen und KMU 300.000 Euro. Für Großunternehmen werden bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben erstattet, maximal 30 Millionen Euro.

Die drei Förderaufrufe – wer kann beantragen?

Aufruf 1 richtet sich an Wohnungseigentümergemeinschaften und deren Mitglieder. Es gilt das Prinzip: Wer zuerst kommt, wird zuerst bearbeitet.

Aufruf 2 adressiert Privateigentümer von Mehrparteienhäusern sowie KMU und Wohnungsbaugesellschaften. Auch hier entscheidet die Reihenfolge des Eingangs.

Aufruf 3 ist für Unternehmen mit sehr großen Wohnungsbeständen. Hier gilt ein wettbewerbliches Verfahren: Alle Anträge werden bis zum 15. Oktober gesammelt und anschließend nach einem Kriterienkatalog bewertet. Wer günstiger baut, mehr als die Mindestquote elektrifiziert und Stellplätze auch mit Wallboxen ausstattet, erhält Bonuspunkte.

Wichtige Voraussetzungen im Überblick

Das Gebäude muss überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden und mindestens drei Wohneinheiten umfassen. Die Baugenehmigung muss vor dem 24. März 2021 erteilt worden sein – Neubauten sind ausgenommen. Pro Objekt müssen mindestens sechs Stellplätze vorverkabelt werden, was mindestens 20 Prozent der verfügbaren Stellplätze entspricht. Und ganz entscheidend: Die Maßnahme darf erst nach der Bewilligung beginnen.

So läuft die Antragstellung

Der Antrag wird online über das Portal laden-im-mehrparteienhaus.de eingereicht. Dort wählen Sie den passenden Aufruf und tragen alle relevanten Informationen ein. Für WEGs kann der Antrag durch die Hausverwaltung oder einen vertretungsberechtigten Eigentümer gestellt werden – ein WEG-Beschluss kann innerhalb von sechs Monaten nachgereicht werden.

Ein Kostenvoranschlag muss vorliegen, der alle beantragten Leistungen abbildet. Die konkrete Wallbox oder der Installationsbetrieb können nach Antragstellung noch geändert werden.

Was das für Sie als Immobilienbesitzer bedeutet

Wer jetzt investiert, profitiert nicht nur von massiv reduzierten Kosten. Eine fertig vorverkabelte Ladeinfrastruktur steigert den Wert der Immobilie, vermeidet künftige Konflikte durch Einzelnachrüstungen und legt den Grundstein für eine komfortable und nachhaltige Mobilität für alle Bewohner.

Genau solche Lösungen planen und installieren wir bei HUMMEL energize – von der ersten Beratung über die Antragstellung bis zur fertigen Installation. Wir kennen die technischen Anforderungen, die förderfähigen Modelle und den gesamten Prozess aus der Praxis.

Sie leben in einer WEG, verwalten ein Mehrparteienhaus oder besitzen Wohnungsbestände? Sprechen Sie uns an – wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und sorgen dafür, dass Sie die Förderung optimal nutzen können.


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