Was sich für Gewerbe und Privatkunden ändert
Mit dem neuen Solarspitzengesetz 2025 bringt die Bundesregierung wichtige Neuerungen für alle Betreiber von Solaranlagen. Ziel des Gesetzes ist es, die Integration von Solarenergie ins Stromsystem zu verbessern und die Energiewende weiter voranzutreiben. Hier erklären wir Ihnen die wichtigsten Änderungen und was sie für Sie bedeuten – einfach und verständlich erklärt.
Was ist das Solarspitzengesetz?
Das Solarspitzengesetz (offiziell: Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen) wurde 2025 verabschiedet, um den Ausbau von Photovoltaik (PV) weiter zu fördern und das Stromnetz stabil zu halten. Es betrifft alle neuen Solaranlagen und bringt einige wichtige Neuerungen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Einspeiseleistungsbegrenzung auf 60 %: Neue Solaranlagen unter 25 kW dürfen maximal 60 % ihrer Leistung ins Netz einspeisen, um Netzüberlastungen zu vermeiden. Vorteil: Durch den Einsatz eines Batteriespeichers kann der Strom vor Ort genutzt werden.
- Pflicht zu intelligenten Messsystemen (iMSys): Ab 7 kW müssen Solaranlagen mit einem intelligenten Messsystem (iMSys) ausgestattet werden, das den Stromverbrauch in Echtzeit misst und eine Fernsteuerung ermöglicht.
- Neue Regeln bei negativen Strompreisen: Wenn an der Strombörse negative Preise auftreten, wird die Einspeisevergütung vorübergehend ausgesetzt. Um diesen Verlust auszugleichen, wird der Vergütungszeitraum am Ende verlängert.
- Anreize für Batteriespeicher: Der Betrieb von Stromspeichern wird flexibler. Speicher dürfen jetzt sowohl Solarstrom zwischenspeichern als auch Strom aus dem Netz beziehen und wieder einspeisen.
Was bedeutet das für Sie als Betreiber?
- Für Privathaushalte: Wenn Sie eine neue Solaranlage installieren, lohnt sich die Kombination mit einem Batteriespeicher, um den Eigenverbrauch zu erhöhen und weniger ins Netz einspeisen zu müssen.
- Für Gewerbetreibende: Intelligente Messsysteme und Speicherkonzepte bieten Ihnen Möglichkeiten, den Eigenverbrauch zu maximieren und Lastspitzen zu reduzieren.
- Für Bestandsanlagen: Sie können freiwillig zu den neuen Regeln wechseln und erhalten eine höhere Einspeisevergütung (+0,6 Cent/kWh).
Begriffserklärungen:
- Batteriespeicher: Ein Gerät, das Solarstrom speichert, damit er zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden kann.
- Intelligentes Messsystem (iMSys): Ein digitaler Stromzähler, der den Verbrauch in Echtzeit misst und ferngesteuert werden kann.
- Negative Strompreise: Situationen, in denen das Stromangebot die Nachfrage übersteigt, wodurch Anbieter für die Abnahme zahlen müssen.
- Einspeisevergütung: Die Vergütung, die Sie für den ins Stromnetz eingespeisten Solarstrom erhalten.
Vorteile des Solarspitzengesetzes:
- Mehr Planungssicherheit für Anlagenbetreiber
- Stärkerer Anreiz zur Nutzung von Stromspeichern
- Stabilisierung des Stromnetzes
- Höhere Effizienz und Systemintegration der Solarenergie
Fazit: Das Solarspitzengesetz schafft neue Chancen für Privat- und Gewerbekunden. Nutzen Sie die neuen Regelungen für eine nachhaltige und wirtschaftliche Energiezukunft!

