Bei der Einspeisevergütung 2027 zeichnet sich ein grundlegender Wandel ab: Zum 1. August 2026 sinken die Fördersätze durch die reguläre Degression erneut, und ab 2027 soll die feste Einspeisevergütung für neue Solaranlagen nach den aktuellen Plänen sogar ganz auslaufen. Für alle, die eine Photovoltaik-Anlage planen oder bereits betreiben, lohnt sich deshalb gerade jetzt ein genauer Blick.

Als regionaler Energiedienstleister aus Frickenhausen mit über 15 Jahren Erfahrung in dezentraler Energieversorgung möchten wir Sie bei HUMMEL energize sachlich und verständlich durch diese Veränderungen begleiten – und zeigen, warum die Wirtschaftlichkeit Ihrer Anlage heute weniger von der Einspeisung als vielmehr vom Eigenverbrauch abhängt.

Degression zum 1. August 2026: Das ändert sich

Seit Februar 2024 sinken die Einspeisevergütungssätze für neu in Betrieb genommene Anlagen halbjährlich um rund ein Prozent – jeweils zum 1. Februar und zum 1. August. Zum 1. August 2026 steht damit die nächste planmäßige Absenkung an. Für kleine Anlagen bis 10 kWp liegt die Vergütung bei Teileinspeisung dann voraussichtlich bei rund 7,7 Cent je Kilowattstunde, bei Volleinspeisung bei etwa 12,2 Cent. Die genauen Werte veröffentlicht die Bundesnetzagentur jeweils kurz vor dem Stichtag.

Wichtig zur Einordnung: Diese Absenkung betrifft ausschließlich Anlagen, die neu ans Netz gehen. Wer bereits eine Photovoltaik-Anlage betreibt, behält den bei Inbetriebnahme festgelegten Satz über die gesamten 20 Jahre – der Bestandsschutz bleibt unverändert bestehen.

Das geplante Aus der festen Einspeisevergütung ab 2027

Deutlich weitreichender als die Degression ist der geplante Systemwechsel: Nach einem Arbeitsentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium soll die feste Einspeisevergütung für neue, kleine Solaranlagen ab 2027 auslaufen und schrittweise durch marktorientierte Modelle ersetzt werden – etwa die Direktvermarktung oder sogenannte Differenzverträge. Endgültig beschlossen ist das noch nicht; der Entwurf befindet sich weiterhin im Gesetzgebungsverfahren.

Für Sie heißt das konkret: Wer seine Anlage noch bis Ende 2026 in Betrieb nimmt, sichert sich mit hoher Wahrscheinlichkeit die bewährte, über 20 Jahre garantierte Vergütung nach dem heutigen EEG-System. Bereits bestehende Anlagen sind vom geplanten Aus ohnehin nicht betroffen.

Was das für Ihre PV-Anlage bedeutet

So oder so gilt: Der eigentliche Werttreiber einer Solaranlage ist längst nicht mehr die Einspeisung, sondern der Eigenverbrauch. Während Sie für eingespeisten Strom nur rund 7 bis 8 Cent erhalten, sparen Sie mit jeder selbst genutzten Kilowattstunde den vollen Strombezugspreis von aktuell etwa 30 bis 37 Cent. Genau hier setzt die Kombination aus PV, Batteriespeicher und – wo sinnvoll – Ladeinfrastruktur für Ihr E-Auto an: Sie hebt Ihre Eigenverbrauchsquote von typischerweise 25–35 % auf 60–80 % und macht Sie unabhängiger von Marktpreisen und politischen Weichenstellungen.

Wenn Sie eine neue Anlage planen, kann es sich also lohnen, die Inbetriebnahme nicht unnötig hinauszuzögern. Und wenn Sie bereits Solarstrom erzeugen, ist jetzt ein guter Zeitpunkt, über eine Speicher-Nachrüstung nachzudenken. HUMMEL energize begleitet Sie dabei von der ersten Beratung über die Auslegung bis zur Installation – herstellerneutral, aus einer Hand und mit dem Blick fürs Wirtschaftliche.

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