Der Netzanschluss von Photovoltaik, Batteriespeichern und Ladepunkten steht vor der größten Reform seit Jahren: Gleich zwei Gesetzentwürfe – das sogenannte Netzpaket und die EEG-Novelle 2027 – sind im Juli 2026 gemeinsam in die Länder- und Verbändeanhörung gegangen. Noch handelt es sich um Referentenentwürfe, die sich im weiteren Verfahren noch ändern können. Doch die Richtung ist klar erkennbar – und für alle relevant, die eigenen Solarstrom erzeugen oder das planen.

Als regionaler Energiedienstleister aus Frickenhausen mit über 15 Jahren Erfahrung verfolgen wir bei HUMMEL energize beide Vorhaben genau. Wir ordnen für Sie ein, was in den Entwürfen steht, was umstritten ist und was das konkret für Ihre Anlage bedeutet – sachlich, verständlich und ohne Panikmache.

Zwei Reformen, ein gemeinsames Ziel

Hinter beiden Entwürfen steht dasselbe Grundproblem: Immer mehr Solaranlagen, Speicher, Wärmepumpen und Elektroautos wollen ans Netz, während der Netzausbau nicht Schritt hält. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) unter Ministerin Katharina Reiche will den Zubau neuer Anlagen deshalb enger mit dem Netzausbau verzahnen.

Die Aufgabenteilung ist dabei klar: Das Netzpaket regelt den Netzanschluss neu, die EEG-Novelle 2027 die künftige Förderung. Rechtlich sind beide Vorhaben getrennt, inhaltlich greifen sie ineinander – weshalb sich ein Blick auf beide lohnt.

Das Netzpaket: neue Regeln für den Netzanschluss

Bisher galt beim Netzanschluss meist das Windhundprinzip – wer zuerst anfragt, wird zuerst bedient. Künftig sollen Netzbetreiber Anfragen nach klaren Kriterien priorisieren, freie Kapazitäten transparent auf Karten veröffentlichen und den gesamten Prozess ab 2028 über digitale Netzanschlussportale abwickeln. Für größere Projekte ab 135 Kilowatt ist zusätzlich ein verbindliches Reservierungssystem geplant.

Am umstrittensten ist der sogenannte Redispatch-Vorbehalt. Ursprünglich sollten Netzbetreiber Gebiete für zehn Jahre als „kapazitätslimitiert“ ausweisen dürfen, in denen neue Anlagen bei Netzengpässen ohne Entschädigung gedrosselt werden. Laut einer Analyse des Science Media Center ist diese Regel im aktuellen Entwurf entschärft: Die Frist sinkt auf sechs Jahre, die Schwelle steigt von drei auf fünf Prozent Abregelung, und die Gebiete werden getrennt für Solar- und Windparks ausgewiesen.

Neu hinzugekommen ist eine Begrenzung der Einspeiseleistung: Neue Solarparks auf der Freifläche dürfen ab 2027 nur noch 70 Prozent ihrer Nennleistung einspeisen. Wichtig für Sie: Diese 70-Prozent-Grenze gilt ausschließlich für Freiflächenanlagen – Ihre Photovoltaik-Anlage auf dem Dach ist davon nicht betroffen. Ausdrücklich begünstigt werden dagegen Batteriespeicher, die gemeinsam mit einer Anlage am selben Netzpunkt betrieben werden (Co-Location).

Die EEG-Novelle 2027: das Aus für die feste Einspeisevergütung

Für private Dachanlagen ist die EEG-Novelle der spürbarere Einschnitt. Der Entwurf sieht vor, die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen abzuschaffen und die Direktvermarktung schrittweise auf alle Anlagengrößen auszuweiten – also auch auf kleine Aufdachanlagen. Neuanlagen unter 25 Kilowatt sollen künftig keine feste Vergütung mehr erhalten, sondern nur noch eine befristete Übergangszahlung; ab 25 Kilowatt ist eine geförderte Direktvermarktung mit einem Wert von rund 6,2 Cent je Kilowattstunde vorgesehen.

Zusätzlich diskutiert werden eine dauerhafte 50-Prozent-Kappung der Einspeiseleistung bei Kleinanlagen sowie eine Pflicht zum intelligenten Messsystem bereits ab zwei Kilowatt. Gerade die Kappung zeigt, wie wichtig ein Speicher wird: Ohne Speicher kann sie spürbar Ertrag kosten, mit Speicher fällt der Verlust meist gering aus, weil der „gekappte“ Mittagsstrom einfach eingelagert wird.

Ganz wichtig: Bestandsanlagen sind geschützt. Wer seine Anlage noch 2026 in Betrieb nimmt, behält die heutige Einspeisevergütung für 20 Jahre (Bestandsschutz nach § 100 EEG). Was der geplante Systemwechsel im Detail bedeutet, haben wir in unserem Beitrag zur Einspeisevergütung 2027 ausführlich erklärt.

Kritik aus der Branche – und differenzierte Stimmen

Beide Entwürfe stehen deutlich in der Kritik. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) bezeichnet die entschärfte Redispatch-Regel als Augenwischerei: Sechs Jahre entsprächen bei rund 20 Jahren Anlagenlaufzeit noch immer einem Drittel und seien für Projekte potenziell existenzbedrohend. Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) hält eine pauschale Kürzung der Entschädigung um 20 Prozent für europarechtswidrig. Auch die SPD als Koalitionspartner hatte den ursprünglichen Entwurf als nicht einigungsfähig bezeichnet.

Es gibt aber auch abwägende Stimmen. Energieexperte Prof. Michael Sterner von der OTH Regensburg begrüßt, dass der Redispatch-Vorbehalt nicht in voller Härte kommt – die Deckelung mache Projekte wieder finanzierbar und lenke den Zubau dorthin, wo die Netze noch Luft haben. Zugleich mahnt er, dass auch die Netzbetreiber Kosten sparen müssten und ihre garantierten Renditen nicht unangetastet bleiben dürften. Der Grundgedanke – Erzeugung, Netz, Speicher und Verbrauch gemeinsam zu denken – gilt weithin als richtig; die konkrete Ausgestaltung als noch nicht ausgereift.

Was bedeutet das für Ihre PV-Anlage?

Für Bestandskunden gilt Entwarnung: An Ihrer laufenden Anlage ändert sich nichts. Und wer heute plant, muss die Reform nicht abwarten – im Gegenteil. Je unsicherer die Vergütung für eingespeisten Strom wird, desto wertvoller wird jede selbst genutzte Kilowattstunde. Ein Batteriespeicher hebt Ihren Eigenverbrauch deutlich an – und in Kombination mit Photovoltaik und, wo sinnvoll, Ladeinfrastruktur wird Ihre Anlage unabhängiger von künftigen Netz- und Förderregeln.

Bei der Netzanmeldung selbst kennen wir die Anforderungen der regionalen Verteilnetzbetreiber – etwa Netze BW und FairNetz – aus dem Alltag und übernehmen den kompletten Prozess für Sie. HUMMEL energize begleitet Sie von der ersten Einschätzung über die Auslegung bis zur Inbetriebnahme, gerade dann, wenn Netzanschlusskapazität knapper und die Rahmenbedingungen komplexer werden. Gerne prüfen wir Ihre Ausgangslage in einer kostenlosen Erstberatung.

Hinweis: Dieser Beitrag basiert auf den Referentenentwürfen des BMWE zum Netzpaket und zur EEG-Novelle 2027 (Stand Juli 2026) und stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Angaben ohne Gewähr; das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Autor: Andrej Platikow

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