Dienstwagen zu Hause laden – einfach und transparent abrechnen
Immer mehr Mitarbeiter laden ihren Dienstwagen zu Hause – doch wie wird der Strom korrekt abgerechnet? Die manuelle Erfassung per Stromzähler-Foto und Excel-Tabelle ist fehleranfällig, zeitaufwändig und nicht revisionssicher.
Wir liefern die ganzheitliche Lösung: Mit unserer eichrechtskonformen Wallbox und dem integrierten Abrechnungssystem wird jeder Ladevorgang automatisch erfasst, dem Dienstwagen zugeordnet und monatlich mit dem Arbeitgeber abgerechnet. Der Mitarbeiter erhält eine transparente Rückvergütung – ohne Papierkram.
Die revisionssichere Dokumentation erfüllt alle Anforderungen der Finanzbuchhaltung und lässt sich nahtlos in bestehende Prozesse integrieren. Als regionaler Elektrofachbetrieb übernehmen wir Installation, Einrichtung und laufenden Support – alles aus einer Hand.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Eichrechtskonform – Erfassung nach Mess- und Eichgesetz
- Automatisch – monatliche Abrechnung ohne manuellen Aufwand
- Transparent – klare Trennung privat / dienstlich
- SEPA-basiert – keine zusätzlichen Transaktionsgebühren
- Revisionssicher – Dokumentation für Buchhaltung und Betriebsprüfung
- Full-Service – Installation, Einrichtung und Support inklusive
So funktioniert die Dienstwagenabrechnung
Vom Ladevorgang bis zur Rückvergütung – vier automatisierte Schritte, kein manueller Aufwand.
01
Laden
Der Mitarbeiter steckt sein E-Dienstfahrzeug zu Hause an die Wallbox. Die Authentifizierung erfolgt automatisch per RFID oder App – die Wallbox erkennt, ob es sich um ein Dienstfahrzeug handelt.
Automatische Erkennung
02
Erfassen
Die eichrechtskonforme Wallbox erfasst jeden Ladevorgang mit Zeitstempel, Energiemenge und Kosten. Die Daten werden verschlüsselt an die zentrale Plattform übertragen – manipulationssicher und prüfungsfest.
Eichrechtskonform
03
Abrechnen
Zum Monatsende werden alle Ladevorgänge automatisch zusammengefasst. Der Arbeitgeber erhält eine übersichtliche Abrechnung pro Mitarbeiter und Kostenstelle – mit allen relevanten Details für die Buchhaltung.
Revisionssicher
04
Erstatten
Die Rückvergütung an den Mitarbeiter erfolgt automatisch per SEPA-Überweisung – ohne zusätzliche Transaktionsgebühren. Der Mitarbeiter sieht alle Ladevorgänge transparent in der App.
SEPA ohne Gebühren
Sie planen die Einführung einer Dienstwagenregelung?
Wir beraten Sie zu Hardware, Abrechnung und steuerlichen Aspekten – kostenlos und unverbindlich.
Vorteile für Arbeitgeber und Mitarbeiter
Unsere Dienstwagenabrechnung schafft eine Win-win-Situation: weniger Verwaltungsaufwand für das Unternehmen, mehr Transparenz für den Mitarbeiter.
Für den Arbeitgeber
- Kein manueller Aufwand – automatische Erfassung und Abrechnung statt Excel-Chaos
- Revisionssicher – alle Belege für Betriebsprüfung und Finanzbuchhaltung
- Steuerlich korrekt – geldwerter Vorteil wird sauber dokumentiert
- Schnittstellen – Export an SAP, DATEV und gängige Lohnabrechnungssysteme
- Skalierbar – vom einzelnen Dienstwagen bis zur gesamten Flotte
Für den Mitarbeiter
- Kein Papierkram – keine Fotos vom Stromzähler, keine Excel-Tabellen
- Transparente App – alle Ladevorgänge, Kosten und Erstattungen auf einen Blick
- Faire Vergütung – Erstattung basiert auf tatsächlichem Verbrauch, nicht auf Pauschalen
- Schnelle Zahlung – monatliche SEPA-Erstattung direkt aufs Konto
- Privat nutzbar – die Wallbox kann auch für das Privatfahrzeug genutzt werden (separat abgerechnet)
Laden zu Hause – so einfach wie Tanken
Unser Leistungsumfang – alles aus einer Hand
Von der Wallbox-Auswahl bis zum laufenden Support: Wir kümmern uns um alles, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Beratung & Planung
Analyse der Wohnsituation des Mitarbeiters, Prüfung des Hausanschlusses und Auswahl der passenden eichrechtskonformen Wallbox. Klärung steuerlicher Fragen gemeinsam mit dem Arbeitgeber.
Individuelle Standortprüfung
Installation & Einrichtung
Fachgerechte Installation der Wallbox durch unsere zertifizierten Elektriker. Anmeldung beim Netzbetreiber, Einrichtung der Abrechnungssoftware und Einweisung des Mitarbeiters.
VDE-konform & angemeldet
Betrieb & Support
Laufendes Monitoring, automatische Software-Updates und persönlicher Support bei Fragen. Bei Störungen sind unsere Techniker aus der Region schnell vor Ort.
Regionaler Service
Sie brauchen auch Ladeinfrastruktur am Firmenstandort?
Unser Flottenmanagement verbindet die Dienstwagenabrechnung nahtlos mit der Ladeinfrastruktur an Ihrem Unternehmensstandort.
Dienstwagenabrechnung im Detail
Alles Wissenswerte rund um Technik, Steuerrecht und Datenschutz bei der Abrechnung von Heimladevorgängen.
Eichrecht & Messtechnik
Anforderungen an die Wallbox, das Mess- und Eichgesetz und was eichrechtskonform bedeutet.
Details lesen ↓
Steuerliche Behandlung
Geldwerter Vorteil, Sachbezug und steuerfreie Erstattung – was gilt für Ihr Unternehmen?
Details lesen ↓
Datenschutz & Sicherheit
DSGVO-konform, verschlüsselte Datenübertragung und Trennung von Privat- und Dienstdaten.
Details lesen ↓
Eichrecht & Messtechnik im Detail
Für die korrekte Abrechnung von Ladevorgängen am Heimladepunkt muss die Wallbox den Anforderungen des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) entsprechen. Das bedeutet: Der integrierte Energiezähler muss geeicht sein und die Messwerte müssen manipulationssicher gespeichert werden.
Was eichrechtskonform bedeutet: Die Wallbox verfügt über einen MID-zertifizierten Energiezähler (Measuring Instruments Directive), der die geladene Energiemenge in kWh rechtsverbindlich erfasst. Jeder Ladevorgang wird mit einem digitalen Signaturverfahren gesichert – vergleichbar mit einer geeichten Zapfsäule an der Tankstelle.
Warum das wichtig ist: Ohne eichrechtskonforme Erfassung hat die Abrechnung keine Beweiskraft – weder gegenüber dem Finanzamt noch im Streitfall mit dem Mitarbeiter. Ein einfacher Stromzähler an der Sicherung reicht nicht aus, da er keine Zuordnung zum Fahrzeug ermöglicht und nicht manipulationssicher ist.
Empfohlene Hardware: Wir setzen auf eichrechtskonforme Wallboxen von Herstellern wie KEBA, Mennekes und Heidelberg, die das OCPP-Protokoll unterstützen. So bleiben Sie herstellerunabhängig und können die Wallbox bei Bedarf in ein größeres Flottenmanagement-System integrieren.
Steuerliche Behandlung im Detail
Die steuerliche Behandlung des Aufladens von E-Dienstfahrzeugen zu Hause ist klar geregelt – allerdings gibt es je nach Gestaltung unterschiedliche Modelle, die für Arbeitgeber und Mitarbeiter jeweils Vor- und Nachteile bieten.
Modell 1 – Erstattung der tatsächlichen Kosten: Der Arbeitgeber erstattet dem Mitarbeiter die tatsächlich angefallenen Stromkosten auf Basis der eichrechtskonformen Erfassung. Diese Erstattung ist lohnsteuerfrei und sozialversicherungsfrei, sofern sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt (§ 3 Nr. 46 EStG). Dieses Modell empfehlen wir, da es die genaueste und fairste Abrechnung ermöglicht.
Modell 2 – Pauschale Erstattung: Alternativ kann der Arbeitgeber eine monatliche Pauschale zahlen (aktuell bis zu 30 € für Hybridfahrzeuge, bis zu 70 € für vollelektrische Fahrzeuge, wenn keine Lademöglichkeit beim Arbeitgeber vorhanden ist). Diese Pauschalen werden regelmäßig angepasst – wir halten Sie über aktuelle Werte informiert.
Geldwerter Vorteil: Stellt der Arbeitgeber die Wallbox beim Mitarbeiter zu Hause auf, kann dies als geldwerter Vorteil gewertet werden. Mit unserer Dokumentation ist die korrekte steuerliche Erfassung jedoch problemlos möglich. Hinweis: Wir empfehlen, die steuerliche Gestaltung mit dem Steuerberater abzustimmen.
Datenschutz & Sicherheit im Detail
Bei der Erfassung von Ladevorgängen am Wohnort des Mitarbeiters ist der Datenschutz besonders wichtig. Unsere Lösung ist von Grund auf DSGVO-konform gestaltet und schützt die Privatsphäre des Mitarbeiters.
Datenminimierung: Es werden ausschließlich die für die Abrechnung notwendigen Daten erfasst: Zeitpunkt, Dauer und Energiemenge des Ladevorgangs sowie die Authentifizierung. Standortdaten des Wohnorts werden nicht gespeichert oder übertragen.
Trennung privat/dienstlich: Die Wallbox unterscheidet automatisch zwischen dienstlichen und privaten Ladevorgängen. Private Ladevorgänge werden zwar für die persönliche Übersicht des Mitarbeiters erfasst, aber nicht an den Arbeitgeber übermittelt. Der Arbeitgeber sieht nur die dienstlich veranlassten Ladevorgänge.
Verschlüsselung: Alle Daten werden Ende-zu-Ende verschlüsselt übertragen und auf Servern in Deutschland gespeichert. Die Kommunikation zwischen Wallbox und Backend erfolgt über sichere TLS-Verbindungen. Regelmäßige Sicherheitsaudits gewährleisten den Schutz Ihrer Daten.
Häufig gestellte Fragen zur Dienstwagenabrechnung
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Laden von E-Dienstwagen zu Hause.
Muss die Wallbox beim Mitarbeiter eichrechtskonform sein?
Ja, für eine rechtssichere Abrechnung gegenüber dem Arbeitgeber muss der Energiezähler in der Wallbox den Anforderungen des Mess- und Eichgesetzes entsprechen. Ohne eichrechtskonforme Erfassung fehlt die Beweiskraft – sowohl gegenüber dem Finanzamt als auch bei einer Betriebsprüfung. Wir verwenden ausschließlich Wallboxen mit MID-zertifizierten Zählern, die diese Anforderung erfüllen.
Wer bezahlt die Wallbox – Arbeitgeber oder Mitarbeiter?
In der Regel übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für die Wallbox und deren Installation, da sie Teil der Dienstwagenregelung ist. Die Überlassung einer Ladeeinrichtung an den Mitarbeiter ist unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei (§ 3 Nr. 46 EStG). Wir beraten Sie gerne zu den verschiedenen Modellen und deren steuerlichen Auswirkungen.
Kann der Mitarbeiter die Wallbox auch privat nutzen?
Ja. Die Wallbox unterscheidet automatisch zwischen dienstlichen und privaten Ladevorgängen. Private Ladevorgänge werden separat erfasst und dem persönlichen Stromtarif des Mitarbeiters zugeordnet. Der Arbeitgeber sieht nur die dienstlichen Ladevorgänge. So kann eine Wallbox für beide Zwecke genutzt werden – ohne Datenschutzbedenken.
Was passiert, wenn der Mitarbeiter das Unternehmen verlässt?
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann die Wallbox entweder deinstalliert und an einem neuen Standort verwendet werden, oder der Mitarbeiter übernimmt sie zum Restwert für die private Nutzung. Die Abrechnungsfunktion wird einfach per Fernkonfiguration deaktiviert. Vertragliche Details werden im Vorfeld in der Dienstwagenvereinbarung geregelt.
Wie hoch sind die monatlichen Kosten für die Abrechnungssoftware?
Die Kosten hängen von der Anzahl der Wallboxen und dem gewünschten Leistungsumfang ab. In der Regel liegen die monatlichen Softwarekosten deutlich unter dem Verwaltungsaufwand einer manuellen Abrechnung. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot – sprechen Sie uns an für eine transparente Kostenübersicht.
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