E-MobilitätGEIG 2027 › Einzelhandel & Gewerbe

Ladesäulen-Pflicht für Einzelhandel und Gewerbeparkplätze ab 2027

Supermarkt, Baumarkt, Fachmarktzentrum, Firmenparkplatz: Wir zeigen, welcher Erfüllungsweg für Ihren Standort der wirtschaftlichste ist.

Warum der Handelsparkplatz ein Sonderfall ist

Die Novelle des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) verpflichtet ab dem 1. Januar 2027 auch bestehende Nichtwohngebäude: Bei mehr als 20 Stellplätzen ist entweder ein Ladepunkt je zehn Stellplätze zu errichten oder mindestens die Hälfte der Stellplätze mit Leitungsinfrastruktur auszustatten. Für den Handel kommt eine dritte Möglichkeit hinzu – und die ist meist die interessanteste.

Weil Kundenparkplätze in aller Regel öffentlich zugänglich sind, dürfen Sie die Pflicht auch über die installierte Ladeleistung erfüllen: Anzahl der Stellplätze multipliziert mit 1,1 kW. Das passt zum realen Nutzungsverhalten. Kundinnen und Kunden stehen selten länger als eine halbe Stunde auf dem Parkplatz – in dieser Zeit bringt ein Schnellladepunkt deutlich mehr Reichweite als eine Reihe langsamer Wallboxen, die kaum genutzt werden. Den Gesamtüberblick über die Novelle finden Sie auf unserer Seite zur GEIG-Pflicht 2027.

Der Handel ist dabei weiter, als die Debatte vermuten lässt. Nach Erhebungen des EHI Retail Institute aus dem Jahr 2026 bieten bereits 89 Prozent der befragten Handelsketten Lademöglichkeiten an, und rund 70 Prozent aller Ladepunkte auf Handelsparkplätzen sind Schnellladepunkte. Die Richtung, die das novellierte GEIG mit der Leistungsvariante vorgibt, entspricht damit dem, was sich in der Praxis ohnehin durchsetzt.

Ihre Vorteile am Handelsstandort

  • Weniger Ladepunkte – Erfüllung über die Ladeleistung
  • Mehr Frequenz – wer lädt, bleibt länger und kommt wieder
  • Fläche bleibt nutzbar – weniger Bauabschnitte auf dem Parkplatz
  • Kein Betreiberaufwand – Betrieb und Abrechnung über energizeGO
  • Netzanschluss schonen – Lastmanagement statt teurem Ausbau
  • Regionaler Partner – vor Ort in Frickenhausen, Nürtingen, Esslingen

Was für Ihren Parkplatz gilt

Entscheidend ist die Zugänglichkeit der Fläche. Auf schmalen Bildschirmen lässt sich die Tabelle seitlich verschieben.

Art der FlächeMögliche ErfüllungswegeIn der Praxis meist sinnvoll
Kundenparkplatz
öffentlich zugänglich
Ladepunkt-Quote, Leitungsinfrastruktur oder Gesamtladeleistung (Stellplätze × 1,1 kW)Wenige leistungsstarke Ladepunkte plus Betrieb über einen Dienstleister
Mitarbeiter- oder BetriebsparkplatzLadepunkt-Quote oder LeitungsinfrastrukturLeitungsinfrastruktur breit anlegen, Ladepunkte nach Bedarf nachrüsten
Gemischt genutzte FlächeAbhängig von der tatsächlichen Zugänglichkeit der einzelnen StellplätzeKlare Abgrenzung im Konzept, damit die Leistungsvariante nutzbar bleibt
Schematische Darstellung eines Handelsstandorts mit Photovoltaikdach, Kundenparkplatz und Ladepunkten

Pflicht erfüllen – und Frequenz gewinnen

Zwei Perspektiven, die bei der Entscheidung über den Erfüllungsweg selten gemeinsam betrachtet werden – obwohl sie zusammengehören.

Der wirtschaftliche Blick

Ein Ladepunkt bindet Kundschaft für die Dauer des Ladevorgangs an Ihren Standort. Wer lädt, bleibt länger und kommt gezielt wieder. Ladeinfrastruktur ist damit nicht nur eine Auflage, sondern ein Argument im Wettbewerb um Frequenz – besonders an Standorten mit gutem Zufahrtsverkehr.

Der zeitliche Blick

Zwischen Netzanschlussanfrage, Planung, Beschaffung und Bauzeit liegen erfahrungsgemäß mehrere Monate. Wer erst im Herbst 2026 beginnt, hat wenig Spielraum. Und Trassen lassen sich nur dann günstig verlegen, wenn ohnehin an der Fläche gearbeitet wird.

Was wir für Handel und Gewerbe übernehmen

Von der ersten Bewertung bis zum laufenden Betrieb bleibt alles in einer Hand – Sie haben einen Ansprechpartner und keine Schnittstellen zwischen Gewerken.

Planung und Netzanschluss

Bewertung der vorhandenen Anschlussleistung, Auslegung von Trassen und Verteilern, Abstimmung mit dem örtlichen Verteilnetzbetreiber. Wo die Leistung knapp wird, senken wir den Bedarf mit Lastmanagement, statt den Anschluss auszubauen.

Errichtung

Tiefbau, Elektroinstallation, Anfahrschutz und Inbetriebnahme durch unser eigenes Team – als zertifizierter Elektrofachbetrieb, auch im plombierten Vorzählerbereich. Bauabschnitte planen wir so, dass Ihre Fläche nutzbar bleibt.

Betrieb und Abrechnung

Öffentlich zugängliche Ladepunkte bringen Pflichten mit: eichrechtskonforme Messung, Preisauszeichnung, Störungsmanagement, Roaming. Das übernehmen wir mit energizeGO als Betreiber (CPO) und Abrechner (EMP) – auf Wunsch mit Erlösbeteiligung für Sie als Standortpartner.

Gibt es Förderung für die Umsetzung?

Bund und Land fördern Ladeinfrastruktur in wechselnden Programmen – mal für Wohngebäude, mal für gewerbliche Standorte, teilweise beschränkt auf bestimmte Antragsteller. Voraussetzungen, Höhe und Fristen ändern sich regelmäßig, und in aller Regel muss der Antrag vor der Auftragsvergabe gestellt werden. Wer bereits beauftragt hat, kann nicht mehr nachträglich fördern lassen.

Wir prüfen die Förderlage deshalb zu Beginn eines Projekts und nicht am Ende: Welche Programme zum Zeitpunkt Ihrer Anfrage offen sind, ob Ihr Vorhaben die Bedingungen erfüllt und in welcher Reihenfolge Antrag, Angebot und Beauftragung erfolgen müssen. Auf Wunsch übernehmen wir die Antragstellung.

Sie suchen eine Lösung für Wohnimmobilien oder WEG?

Auch für Mehrfamilienhäuser und Wohnungseigentümergemeinschaften haben wir die passende Lösung – inklusive Förderberatung und vollständigem Betrieb ohne Aufwand für die Hausverwaltung.

Im Detail: So gelingt die Umsetzung

Wie viele Ladepunkte braucht ein Handelsparkplatz wirklich?

Die gesetzliche Quote ist eine Untergrenze, keine Bedarfsplanung. Wie viele Ladepunkte ein Standort tatsächlich trägt, hängt an der Verweildauer, der Kundenfrequenz und der Lage zur Hauptverkehrsachse. Ein Fachmarktzentrum mit 30 Minuten durchschnittlicher Verweildauer hat ein völlig anderes Ladeprofil als ein Möbelhaus, in dem Kunden zwei Stunden bleiben. Im ersten Fall gewinnen wenige DC-Ladepunkte mit hoher Leistung, im zweiten kann eine größere Zahl von AC-Ladepunkten die bessere Wahl sein.

Deshalb beginnt jede Planung bei uns mit der Nutzung, nicht mit der Hardware. Wir sehen uns an, wie sich die Fläche über den Tag füllt, wo die Zufahrt liegt, welche Stellplätze sich technisch günstig erschließen lassen und wie viel Leistung der Anschluss hergibt. Erst daraus entsteht ein Konzept, das die Quote erfüllt und zugleich Ladepunkte an die Stellen setzt, an denen sie genutzt werden. Alles andere erzeugt Anlagen, die zwar im Gesetz stehen, aber im Betrieb leer bleiben.

Abrechnung und Eichrecht am Kundenparkplatz

Sobald an einem Ladepunkt gegenüber Dritten abgerechnet wird, greift das Mess- und Eichrecht: Jeder Ladevorgang muss mit einem geeichten Zähler erfasst und für den Nutzer nachvollziehbar dokumentiert werden. Hinzu kommen die Preisauszeichnung, ein erreichbarer Störungsdienst und die Anbindung an Roaming-Netzwerke, damit auch Ladekarten anderer Anbieter funktionieren. Wer das übersieht, baut eine Ladeinfrastruktur, die technisch funktioniert, aber rechtlich nicht betrieben werden darf.

Für Handelsunternehmen ist das selten ein Geschäftsfeld, das man selbst aufbauen möchte. Wir übernehmen deshalb mit energizeGO die Rolle des Ladepunktbetreibers und die Abrechnung gegenüber den Nutzern, inklusive Monitoring, Störungsmanagement und Roaming. Sie stellen Fläche und Netzanschluss; das kaufmännische und regulatorische Risiko liegt bei uns. Je nach Standort und Frequenz lässt sich daraus eine Erlösbeteiligung darstellen. Weitere Modelle für Unternehmen finden Sie unter B2B-Ladelösungen.

Häufig gestellte Fragen aus Handel und Gewerbe

Ab wie vielen Stellplätzen bin ich als Händler betroffen?

Bei bestehenden Nichtwohngebäuden greift die Pflicht ab mehr als 20 Stellplätzen. Steht ein Neubau oder eine größere Renovierung an, gilt sie bereits ab mehr als fünf Stellplätzen – dann allerdings mit strengeren Vorgaben, unter anderem mindestens einem Ladepunkt je fünf Stellplätze.

Lohnen sich Schnellladepunkte auf einem Handelsparkplatz?

Bei kurzen Verweildauern ja. In 20 bis 30 Minuten liefert ein DC-Ladepunkt ein Vielfaches der Reichweite eines AC-Ladepunkts mit 11 oder 22 kW. Weil die Leistungsvariante des GEIG auf die Gesamtladeleistung abstellt, lassen sich mit wenigen leistungsstarken Ladepunkten zugleich die Vorgaben erfüllen und die Fläche schonen.

Muss ich die Ladepunkte selbst betreiben und abrechnen?

Nein. Öffentlich zugängliche Ladepunkte bringen Betreiberpflichten mit sich – eichrechtskonforme Messung, Preisauszeichnung, Störungsmanagement und Roaming. Diese Aufgaben übernehmen wir mit energizeGO vollständig, sodass Sie lediglich die Fläche stellen. Eine Erlösbeteiligung wird je Projekt individuell vereinbart.

Reicht unser Netzanschluss für zusätzliche Ladepunkte?

Das ist die entscheidende Frage – und sie lässt sich nur vor Ort beantworten. In vielen Fällen genügt der vorhandene Anschluss, wenn ein dynamisches Lastmanagement die verfügbare Leistung verteilt und ein Speicher Lastspitzen abfängt. Wir prüfen Zählerplatz, Anschlussleistung und Leitungswege im Rahmen der Begehung.

Ladeinfrastruktur im Gesamtsystem

Am Handelsstandort entfaltet Ladeinfrastruktur ihre Wirtschaftlichkeit erst im Zusammenspiel mit eigener Erzeugung und Speicherung.

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Wie viele Ladepunkte braucht Ihr Standort?

Nennen Sie uns Stellplatzzahl und Zugänglichkeit – wir ordnen ein, welche Vorgaben greifen und welcher Erfüllungsweg für Ihre Fläche der wirtschaftlichste ist. Persönlich, unverbindlich und kostenlos.

Stand: 2. September 2026. Grundlage ist die Novelle des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG), verkündet im Bundesgesetzblatt am 28. Juli 2026, in Kraft ab 1. Januar 2027. Diese Seite ist allgemein gehalten und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Gesetzeswortlaut.

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