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Ladesäule auf einem Firmenparkplatz mit angeschlossenem Elektroauto

Ladesäulen für Mitarbeiter: Laden am Arbeitsplatz auf dem Firmenparkplatz

Steuerfrei für Ihre Mitarbeiter, planbar für Ihren Netzanschluss – Ladeinfrastruktur auf dem Firmenparkplatz, geplant, gebaut und betrieben aus einer Hand.

Was Laden am Arbeitsplatz für Ihr Unternehmen bedeutet

Laden am Arbeitsplatz heißt: Ihre Mitarbeiter laden Dienstwagen und private E-Autos während der Arbeitszeit an Ladesäulen für Mitarbeiter auf dem Firmenparkplatz. Bei rund acht Stunden Standzeit reichen in der Regel AC-Ladepunkte mit 11 kW (AC = Wechselstrom, die übliche Ladetechnik für längere Standzeiten) – teure Schnelllader sind dafür nicht nötig.

Für Sie als Arbeitgeber zahlt sich das mehrfach aus: Dienstwagen sind morgens wie abends geladen, Mitarbeiter erhalten einen steuerfreien Vorteil, und Solarstrom vom eigenen Dach wird direkt im Betrieb genutzt. Wir planen, bauen und betreiben die Ladeinfrastruktur aus einer Hand – vom Projektbericht über die Installation bis zur Abrechnung.

Steuerfrei laden: Was für Arbeitgeber und Mitarbeiter gilt

Lädt ein Mitarbeiter sein privates E-Auto oder seinen Dienstwagen kostenlos oder verbilligt an einer Ladesäule im Betrieb, ist dieser Vorteil nach § 3 Nr. 46 EStG steuer- und sozialversicherungsfrei – befristet bis 31. Dezember 2030. Voraussetzung ist, dass Sie den Vorteil zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewähren. Im Lohnkonto müssen Sie ihn nicht aufzeichnen.

Bei Dienstwagen mit 1-%-Regelung ist der Ladestrom im Betrieb bereits mit der Pauschale abgegolten. Lädt der Mitarbeiter den Dienstwagen zu Hause, gilt seit 2026 eine eigene Regel: Steuerfrei erstatten lässt sich der Strom nur noch mit einem gesonderten Zähler. Wie das automatisch funktioniert, zeigen wir bei der Dienstwagenabrechnung.

Hinweis: Die steuerlichen Angaben geben den Stand vom 01.10.2026 wieder und dienen der allgemeinen Information. Sie ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.

Gibt es eine Pflicht für Arbeitgeber, Ladesäulen anzubieten?

Nein – eine Pflicht für Arbeitgeber gibt es nicht. Die Pflicht hängt am Gebäude: Nach dem novellierten Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) brauchen bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen ab dem 1. Januar 2027 einen Ladepunkt je zehn Stellplätze oder Leitungsinfrastruktur für mindestens die Hälfte der Stellplätze. Für Neubauten und größere Renovierungen gelten strengere Vorgaben schon ab mehr als fünf Stellplätzen.

Was das für Ihren Standort bedeutet, lesen Sie in unserem Leitfaden zum GEIG ab 2027. Die GEIG-Quote ist dabei nur die Untergrenze – wie viele Ladepunkte Ihre Mitarbeiter tatsächlich brauchen, rechnen wir im Projektbericht durch.

Wie viel Leistung braucht Ihr Firmenparkplatz?

Nicht die Zahl der Ladepunkte entscheidet über die Kosten, sondern die Leistung, die Ihr Netzanschluss bereitstellen muss. Deshalb planen wir in drei Bausteinen:

Wechselstrom mit 11 kW

Für Standzeiten von mehreren Stunden ausreichend und deutlich günstiger als Schnellladen. Jeder Ladepunkt lässt sich später erweitern.

Dynamisches Lastmanagement

Ein Lastmanagement verteilt die verfügbare Leistung laufend auf alle Fahrzeuge. So laden mehr Autos am selben Anschluss. Neue Ladepunkte müssen nach dem GEIG ab 2027 ohnehin steuerbar sein.

Solarstrom und Speicher

Eine Photovoltaikanlage liefert den Strom tagsüber genau dann, wenn die Fahrzeuge stehen. Ein Gewerbespeicher fängt Lastspitzen ab.

Abrechnung: kostenlos, pauschal oder nach Kilowattstunden

Kostenlos: Die einfachste Lösung – steuerfrei für Ihre Mitarbeiter, Zugang per Ladekarte.

Verbilligt oder pauschal: Mitarbeiter zahlen einen festen Betrag oder einen Teil der Kosten. Auch der verbilligte Vorteil ist nach § 3 Nr. 46 EStG steuerfrei.

Nach Kilowattstunden: Wer Ladestrom kWh-genau an Mitarbeiter, Gäste oder Kunden abrechnet, braucht in der Regel eichrechtskonforme Ladetechnik – also eine Messung nach dem Mess- und Eichgesetz, die gegen nachträgliche Änderung gesichert ist. Ladekarten, Abrechnung und Monitoring übernehmen wir als Betreiber Ihrer Ladesäulen über energizeGO.

So läuft Ihr Projekt ab

01 – Projektbericht

Wir erfassen Stellplätze, Fahrzeuge und Netzanschluss und halten Auslegung, Kosten und Fördermöglichkeiten in Ihrem Projektbericht fest.

02 – Vor-Ort-Termin

Vor Ort prüfen wir Verteilung, Leitungswege, Tiefbau und Montageorte der Ladesäulen.

03 – Angebot

Erst danach erhalten Sie Ihr verbindliches Angebot – auf einer Grundlage, die der Investitionsentscheidung standhält.

04 – Umsetzung und Betrieb

Wir installieren, nehmen in Betrieb, melden beim Netzbetreiber an und übernehmen auf Wunsch den laufenden Betrieb.

Häufige Fragen zu Ladesäulen für Mitarbeiter

Ist Laden beim Arbeitgeber steuerfrei?

Ja. Kostenloses oder verbilligtes Laden an einer Ladesäule im Betrieb ist nach § 3 Nr. 46 EStG bis 31. Dezember 2030 steuer- und sozialversicherungsfrei – für Dienstwagen ebenso wie für private E-Autos und Plug-in-Hybride Ihrer Mitarbeiter (Stand 01.10.2026).

Müssen Arbeitgeber Ladesäulen für Mitarbeiter anbieten?

Nein. Eine Pflicht ergibt sich nur aus dem Gebäude: Nach dem GEIG brauchen bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen ab 2027 Ladepunkte oder Leitungsinfrastruktur. Für das Arbeitsverhältnis selbst gibt es keine Vorgabe.

Wie viele Ladepunkte braucht ein Firmenparkplatz?

Das hängt von der Zahl der E-Autos, den Standzeiten und dem Netzanschluss ab. Die GEIG-Quote ist die Untergrenze; den tatsächlichen Bedarf und eine Ausbaustufe für die nächsten Jahre rechnen wir im Projektbericht durch.

Was kostet ein Ladepunkt auf dem Firmenparkplatz?

Gewerbliche Ladepunkte mit Lastmanagement liegen nach unserer Erfahrung typischerweise bei 2.000 bis 5.000 € pro Ladepunkt inklusive Installation (Richtwert, Stand September 2026). Die genaue Summe hängt vor allem von Netzanschluss, Leitungswegen und Tiefbau ab und steht in Ihrem Projektbericht.

Reicht unser Netzanschluss für mehrere Ladesäulen?

Oft ja – mit dynamischem Lastmanagement teilen sich alle Ladepunkte die verfügbare Leistung. Reicht sie nicht, prüfen wir Solarstrom vom Dach und einen Speicher, bevor ein größerer Netzanschluss nötig wird.

Gibt es Förderung für Ladesäulen am Firmenparkplatz?

Die beiden aktuellen Programme – die Bundesförderung für Mehrparteienhäuser und Charge@BW für öffentlich zugängliche Ladepunkte – decken reine Mitarbeiterparkplätze nicht ab (Stand 30.09.2026). Werden Ladepunkte öffentlich zugänglich, kann Charge@BW greifen; das prüfen wir im Projektbericht.

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Erst der Projektbericht, dann das Angebot

Wir halten die Grundlagen in Ihrem Projektbericht fest, prüfen beim Vor-Ort-Termin die Details und erstellen danach Ihr verbindliches Angebot.

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