Der Mieterstromzuschlag ist eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für Solarstrom, den ein Anlagenbetreiber direkt an Mieter oder andere Verbraucher im selben Gebäude oder Quartier liefert – sogenannten Mieterstrom. Der Netzbetreiber zahlt ihn für jede gelieferte Kilowattstunde zusätzlich zum Erlös aus dem Mieterstromvertrag; für Anlagen bis 10 kWp mit Inbetriebnahme seit dem 1. August 2026 sind es 2,51 Cent je Kilowattstunde (Bundesnetzagentur). So können auch Menschen ohne eigenes Dach Strom aus einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auf ihrem Gebäude nutzen. Mit dem Solarpaket I von 2024 ist Mieterstrom zudem auch auf Gewerbegebäuden möglich.
Was ist Mieterstrom und wie funktioniert er?
Mieterstrom entsteht vor Ort: Eine PV-Anlage auf dem Mehrfamilienhaus oder Gewerbegebäude erzeugt Strom, den der Betreiber direkt an die Bewohner oder Nutzer liefert. Weil dieser Strom nicht durch das öffentliche Netz fließt, fallen dafür keine Netzentgelte und netzseitigen Umlagen an. Überschüssiger Strom, der nicht im Gebäude verbraucht wird, wird ins öffentliche Netz eingespeist und vergütet.
Für Mieter ist der Preis gesetzlich gedeckelt: Mieterstrom darf bei Wohnraum höchstens 90 Prozent des örtlichen Grundversorgungstarifs kosten (§ 42a EnWG). Strom, den die Anlage nicht decken kann – etwa nachts –, liefert der Mieterstromanbieter zusätzlich aus dem Netz; die Vollversorgung ist Pflicht.
So funktioniert es in der Praxis
- Installation der PV-Anlage:
Der Eigentümer des Gebäudes lässt eine PV-Anlage auf dem Dach installieren. Diese kann optional mit einem Batteriespeicher ergänzt werden, um den Eigenverbrauch der Mieter zu erhöhen. - Direkte Stromlieferung:
Der erzeugte Strom wird direkt an die Mieter verteilt. Ein Teil des Stroms wird möglicherweise ins Netz eingespeist, falls er nicht vor Ort verbraucht wird. - Transparente Abrechnung:
Die Mieter schließen freiwillig einen Mieterstromvertrag ab, der eine transparente Abrechnung des genutzten Solarstroms und des Netzstroms bietet. Bei Wohnraum darf er nicht Teil des Mietvertrags sein, die erste Laufzeit beträgt höchstens zwei Jahre. - Förderung und Einspeisung:
Der Betreiber der PV-Anlage kümmert sich um die Abrechnung. Für den an die Mieter gelieferten Strom erhält er den Mieterstromzuschlag, für den eingespeisten Überschuss die Einspeisevergütung.
Mieterstromzuschlag: Höhe und Voraussetzungen
Der Mieterstromzuschlag ist die gesetzliche Mieterstrom-Förderung (§ 21 Abs. 3 und § 48a EEG). Wie bei der Einspeisevergütung richtet sich der Satz nach dem Inbetriebnahmedatum der Anlage und sinkt für neue Anlagen halbjährlich. Für Anlagen mit Inbetriebnahme vom 1. August bis 31. Dezember 2026 gelten diese Sätze:
| Anlagengröße (Leistungsanteil) | Mieterstromzuschlag |
|---|---|
| bis 10 kWp | 2,51 ct/kWh |
| über 10 bis 40 kWp | 2,33 ct/kWh |
| über 40 bis 1.000 kWp | 1,57 ct/kWh |
Voraussetzung ist, dass die Solaranlage auf, an oder in einem Gebäude steht und der Strom an Verbraucher im selben Gebäude oder im selben Quartier geliefert und dort verbraucht wird, ohne durch das öffentliche Netz zu fließen. Seit dem Solarpaket I gilt das nicht nur für Wohngebäude, sondern auch für Gewerbegebäude. Nach dem Regierungsentwurf zum EEG 2027 bleibt der Mieterstromzuschlag erhalten; bei Anlagen über einem Megawatt soll er künftig nur noch anteilig gezahlt werden. Beschlossen ist das noch nicht (Stand 03.10.2026, keine Rechtsberatung).
Eine Alternative ohne Zuschlag ist die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) nach § 42b EnWG: Dabei teilen sich die Bewohner den Solarstrom nach einem vereinbarten Schlüssel, eine Pflicht zur Vollversorgung gibt es nicht. Wie wir Mieterstrom und GGV mit unserem Abrechnungspartner umsetzen, lesen Sie im Beitrag zu unserer Partnerschaft mit Quartierkraft.
Vorteile für Mieter, Vermieter und Gesellschaft
Mieterstrom bringt für alle Beteiligten klare Vorteile mit sich:
Für Mieter
- Günstiger Strom:
Da Netzentgelte und netzseitige Umlagen wegfallen, ist der Solarstrom in der Regel günstiger; bei Wohnraum darf der Preis höchstens 90 Prozent des örtlichen Grundversorgungstarifs betragen. - Umweltschutz:
Mit Solarstrom leisten Mieter einen aktiven Beitrag zur CO₂-Reduktion und fördern die Energiewende. - Transparenz:
Die Abrechnung ist klar und verständlich – die Kosten für den genutzten Solarstrom und den Netzstrom werden separat aufgeführt.
Für Vermieter oder Betreiber
- Attraktiver für Mieter:
Ein Mieterstromangebot kann ein Gebäude für Mieter attraktiver machen. - Zusätzliche Einnahmen:
Die Stromlieferung bietet eine neue Einnahmequelle, ergänzt durch den Mieterstromzuschlag. - Zukunftsfähiges Gebäude:
Eine eigene Solarstromversorgung macht das Gebäude unabhängiger von steigenden Strompreisen.
Für die Gesellschaft
- Energiewende beschleunigen:
Mieterstromprojekte nutzen ungenutzte Dachflächen und tragen dazu bei, die Ziele der Energiewende schneller zu erreichen. - Reduktion fossiler Energien:
Der Einsatz von Solarenergie reduziert die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen.
Messkonzept und Batteriespeicher
Mit der virtuellen Zählung und modernen Batteriespeichern können Mieterstromprojekte effizienter gestaltet werden:
- Virtuelle Zählung:
Ein Messkonzept mit Summenzähler ordnet die Strommengen rechnerisch zu, statt jede Wohnung umzuverdrahten – so lässt sich der Solarstrom fair auf die Mieter verteilen. Welches Messkonzept zulässig ist, stimmen wir mit dem Netzbetreiber ab. - Batteriespeicher:
Speicherlösungen erhöhen den Eigenverbrauch der PV-Anlage, da überschüssiger Strom gespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden kann. Das ist besonders attraktiv, da die Einspeisevergütung für Solarstrom in den letzten Jahren gesunken ist.
Beitrag zur Energiewende
Mieterstrom ist ein wichtiger Baustein der Energiewende, da er es ermöglicht, Solarenergie auch dort zu nutzen, wo Menschen zur Miete wohnen – unabhängig davon, ob jemand ein Eigenheim besitzt oder nicht.
Warum das für die Energiewende wichtig ist
- Ungehobenes Potenzial von Dachflächen:
Viele Dächer von Mehrfamilienhäusern sind noch ungenutzt. Diese Flächen können durch Mieterstrom sinnvoll genutzt werden. - Dezentrale Energieerzeugung:
Mieterstromprojekte tragen dazu bei, Strom dezentral zu erzeugen und die Netzbelastung zu reduzieren. - Soziale Teilhabe:
Mieterstrom bietet Menschen ohne eigenes Dach die Möglichkeit, sich an der Energiewende zu beteiligen.
HUMMEL energize – Ihr Partner für Mieterstromprojekte
HUMMEL energize unterstützt Vermieter, Wohnbaugesellschaften und Projektbetreiber bei der Planung und Umsetzung von Mieterstrommodellen. Wir planen und installieren Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Energiemanagementsysteme; die Abrechnung mit den Mietern übernimmt unser Partner Quartierkraft.
Unsere Leistungen im Überblick
- Projektbericht und Planung:
Wir analysieren die Möglichkeiten an Ihrem Standort und halten Anlagengröße, Messkonzept, Mieterstromzuschlag und Wirtschaftlichkeit im Projektbericht fest. - Vor-Ort-Termin, Angebot und Installation:
Beim Vor-Ort-Termin prüfen wir die Details, danach erhalten Sie Ihr verbindliches Angebot. Anschließend installieren wir Ihre PV-Anlage und die dazugehörige Technik fachgerecht. - Langfristige Betreuung:
Wir bieten Ihnen umfassende Wartungs- und Support-Dienstleistungen, damit Ihr Mieterstromprojekt reibungslos läuft.
Fazit: Solarstrom für alle
Mieterstrom macht Solarenergie für alle zugänglich – unabhängig von Eigenheimen oder Eigentumsverhältnissen. Seit dem Solarpaket I ist Mieterstrom auch auf Gewerbegebäuden möglich, und der Mieterstromzuschlag verbessert die Wirtschaftlichkeit. Für Mieter bedeutet dies günstigen, umweltfreundlichen Strom, während Vermieter ihre Gebäude nachhaltig aufwerten können. HUMMEL energize steht Ihnen als erfahrener Partner zur Seite, um die Energiewende gemeinsam zu gestalten.
Möchten Sie ein eigenes Mieterstrom-Projekt umsetzen? Dann starten wir mit einem Projektbericht, der Messkonzept, Mieterstromzuschlag und Wirtschaftlichkeit für Ihr Gebäude durchrechnet. Beim Vor-Ort-Termin prüfen wir die Details, danach erhalten Sie Ihr verbindliches Angebot.
Häufige Fragen zum Mieterstromzuschlag
Wie hoch ist der Mieterstromzuschlag 2026?
Für Anlagen mit Inbetriebnahme vom 1. August bis 31. Dezember 2026 beträgt er 2,51 ct/kWh bis 10 kWp, 2,33 ct/kWh für den Anteil bis 40 kWp und 1,57 ct/kWh für den Anteil bis 1.000 kWp (Bundesnetzagentur, Stand 03.10.2026).
Wer bekommt den Mieterstromzuschlag?
Der Betreiber der Solaranlage – etwa der Vermieter, eine WEG oder ein beauftragter Dienstleister. Er erhält den Zuschlag vom Netzbetreiber für den Strom, den er an Verbraucher im Gebäude oder Quartier liefert und der dort verbraucht wird.
Was ist der Unterschied zwischen Mieterstrom und gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung?
Beim Mieterstrom übernimmt der Anbieter die Vollversorgung der Mieter und erhält dafür den Mieterstromzuschlag. Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG wird nur der Solarstrom aufgeteilt, den Reststrom beziehen die Bewohner weiter von ihrem eigenen Lieferanten; einen Zuschlag gibt es dafür nicht.
Stand: 3. Oktober 2026. Quellen: Bundesnetzagentur, EEG-Fördersätze für Solaranlagen, Osborne Clarke, Solarpaket I und Mieterstrom (24.05.2024), ZfK, Mieterstrom im EEG-Entwurf 2027 (07.08.2026). Dieser Beitrag ist eine fachliche Einordnung und keine Rechtsberatung.

