GEIG-Standortcheck: Sind Sie ab 2027 betroffen?
Ab dem 1. Januar 2027 müssen Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen Ladepunkte oder Leitungsinfrastruktur vorhalten. Ob und in welchem Umfang das Ihren Standort betrifft, hängt an wenigen Angaben. Tragen Sie sie ein – Sie erhalten eine erste Einschätzung, welche Vorgaben greifen und welche Erfüllungswege Ihnen offenstehen.
Ihre Angaben
Rund zwei Minuten. Pflichtfelder sind Firma, Ansprechpartner, E-Mail-Adresse und Standort. Je mehr Sie zu Stellplätzen, Zugänglichkeit und Netzanschluss angeben, desto genauer wird die Einschätzung.
„*“ zeigt erforderliche Felder an
So geht es weiter
Ersteinschätzung
Sie erhalten die Einordnung Ihres Standorts: welche Schwelle greift, welche Erfüllungswege infrage kommen und mit welcher Größenordnung an Ladepunkten oder Ladeleistung zu rechnen ist.
Projektbericht und Vor-Ort-Termin
Passt es für beide Seiten, halten wir Varianten, Leistungsbedarf und Wirtschaftlichkeit in Ihrem Projektbericht fest. Beim Vor-Ort-Termin prüfen wir Parkfläche, Zählerplatz und Leitungswege. Ein verbindliches Angebot folgt erst danach.

Hintergrund und Rechenbeispiele zur Novelle stehen auf unserer Übersicht zur GEIG-Pflicht 2027. Für Handels- und Gewerbeflächen haben wir die Besonderheiten auf einer eigenen Seite zusammengefasst. Sie erreichen uns auch direkt über unser Kontaktformular oder telefonisch unter +49 7025 907937-0.
Stand: 2. September 2026. Die Auswertung ist eine technische Orientierung auf Basis Ihrer Angaben und keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Gesetzeswortlaut. Ihre Daten verwenden wir ausschließlich für die Ersteinschätzung und die Kontaktaufnahme; Näheres in unserer Datenschutzerklärung.
