Mit den drei neuen Förderaufrufen A, B und C bringt der Bund die Elektrifizierung des Schwerlastverkehrs in eine neue Phase: Unternehmen und Betreiber öffentlicher Standorte können bis zu 500 €/kW und maximal 5 Mio. € pro Antrag für den Aufbau von Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge erhalten. Damit fließt frisches Kapital in den Ausbau von Depot-, Betriebshof- und öffentlichen Schnellladepunkten – ein entscheidender Hebel für Logistiker, Speditionen und Standortbetreiber. Aber wo kann man sich anmelden ?

Als regionaler Energiedienstleister mit über 15 Jahren Erfahrung beobachten wir bei HUMMEL energize aus Frickenhausen genau, welche Förderprogramme für unsere Gewerbekunden wirklich relevant sind. Wer heute über Flottenelektrifizierung oder die Erweiterung seiner Ladeinfrastruktur nachdenkt, sollte diese Aufrufe kennen – sie können den Business Case grundlegend verändern.

Förderung Ladeinfrastruktur schwere Nutzfahrzeuge auf einen Blick

Was wird gefördert?Ladeinfrastruktur für schwere E-Nutzfahrzeuge (Lkw, Sattelzugmaschinen) – nicht öffentlich (nöLIS) und öffentlich zugänglich (öLIS)
Wer ist antragsberechtigt?Aufruf A: KMU · Aufruf B: Unternehmen, juristische und natürliche Personen · Aufruf C: juristische Personen des privaten Rechts
FörderhöheBis zu 500 €/kW Ladeleistung
Maximale FördersummeAufruf A: 300.000 € (De-minimis) bzw. 1 Mio. € (AGVO) · Aufruf B & C: jeweils 5 Mio. €
MindestladeleistungAufruf A & B: 50 kW DC pro Ladepunkt · Aufruf C: 100 kW DC pro Ladepunkt, 1.500 kW pro Standort
PriorisierungAufruf A: nach Antragseingang · Aufruf B & C: Wettbewerb nach Förderintensität
BeschränkungPro Antragsteller nur ein Antrag in A oder B – plus optional einer in C

Was steckt hinter den Aufrufen A, B und C – und wie funktionieren sie?

Die drei Förderaufrufe sind Teil der bundesweiten Strategie zum Hochlauf der E-Mobilität im Schwerlastverkehr. Hintergrund ist die EU-Verordnung AFIR (Alternative Fuels Infrastructure Regulation), die ein flächendeckendes Schnellladenetz entlang der Hauptverkehrsachsen vorschreibt. Bislang ist Deutschland hier deutlich im Rückstand – zum Stichtag waren bundesweit nur wenige hundert Hochleistungsladepunkte für Lkw verfügbar, während Hersteller wie Mercedes-Benz Trucks, MAN und Volvo ihre Elektro-Sattelzugmaschinen bereits in Serie ausliefern.

Die Aufrufe unterscheiden sich klar nach Zielgruppe und Nutzungsart. Aufruf A richtet sich ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU nach EU-Definition), die eigene Ladeinfrastruktur auf dem Betriebshof oder im Depot errichten möchten. Die Förderung läuft hier über die De-minimis-Regelung mit Festbetragsfinanzierung – schnell, planbar und mit einer Höchstsumme von 300.000 € pro Antrag (bzw. 1 Mio. € bei AGVO-Förderung).

Aufruf B öffnet sich für alle Unternehmen sowie juristische und wirtschaftlich tätige natürliche Personen. Hier sind bis zu 5 Mio. € pro Antrag möglich, allerdings im Wettbewerbsverfahren: Wer eine niedrigere Förderintensität beantragt, wird bevorzugt. Aufruf C schließlich zielt auf öffentlich zugängliche Standorte wie Rastanlagen, Lade-Hubs oder Logistikknoten. Voraussetzung ist eine Mindestladeleistung von 1.500 kW pro Standort, davon mindestens ein Ladepunkt mit 350 kW oder mehr – also echte Megawatt-Infrastruktur.

Wichtig zur Abgrenzung: Diese Aufrufe fördern nicht Ladeinfrastruktur für Pkw oder leichte Nutzfahrzeuge unter 3,5 Tonnen. Es geht ausschließlich um Lkw- und Sattelzug-taugliche Ladepunkte mit entsprechender Leistung und Stellplatzgeometrie.

Die Prüfung und Anmeldung findet Sie hier. Weitere Infos finden Sie auch auf der BMV Website.

Voraussetzungen und Kosten im Überblick

Technisch verlangen alle drei Aufrufe DC-Schnellladepunkte mit mindestens 50 kW (Aufrufe A und B) bzw. 100 kW Ladeleistung (Aufruf C). Hinzu kommen organisatorische Voraussetzungen: ein verbindlicher Standortnachweis, eine belastbare Netzanschlusszusage des Verteilnetzbetreibers und ein technisches Konzept, das Lastmanagement, Anschlussleistung und perspektivische Erweiterungen berücksichtigt.

Auf der Kostenseite gilt: Die Förderung deckt bis zu 500 €/kW Ladeleistung ab – bei Aufruf B und C wird die konkrete Förderintensität vom Antragsteller selbst festgelegt und entscheidet im Wettbewerb über die Erfolgsaussicht. Bei Aufruf B liegt der erforderliche Eigenanteil bei 50 % (kleine Unternehmen) bzw. 60 % (mittlere Unternehmen). Eine 350-kW-Ladesäule kann je nach Ausführung und Netzanschluss schnell mit 150.000 bis 250.000 € zu Buche schlagen – ein Förderbeitrag von bis zu 175.000 € verändert die Wirtschaftlichkeit erheblich.

Ob sich ein Antrag lohnt, hängt vor allem von der Flottenplanung und dem Standort ab. Für Speditionen mit eigenem Depot und absehbarem E-Lkw-Einsatz ist Aufruf A oder B meist erste Wahl. Wer ein öffentliches Lade-Hub plant – etwa entlang einer Autobahn oder an einem Logistikknoten – sollte Aufruf C prüfen, auch wenn die Anforderungen deutlich höher sind.

Was bedeutet das für Ihre Gewerbefläche und Flottenplanung?

Wenn Sie über eine eigene Lkw-Flotte verfügen oder einen Logistik- bzw. Gewerbestandort betreiben, lohnt sich jetzt eine ehrliche Bestandsaufnahme: Welche Fahrzeuge werden in den nächsten drei bis fünf Jahren elektrifiziert? Welche Netzanschlussleistung steht zur Verfügung – und welche ließe sich ausbauen? Lässt sich der Ladestrom intelligent mit einer bestehenden oder geplanten Photovoltaikanlage und einem Batteriespeicher koppeln, um Lastspitzen zu glätten und Stromkosten zu senken?

Genau hier setzt HUMMEL energize an. Wir planen und installieren Ladeinfrastruktur für Gewerbekunden – von der einzelnen DC-Säule bis zum gesamten Depot-Konzept inklusive Lastmanagement, PV-Integration und Speicherlösung. Wir prüfen mit Ihnen gemeinsam, welcher Förderaufruf zu Ihrem Vorhaben passt, welche technischen Voraussetzungen vorliegen müssen und wie sich Anschlussleistung, Eigenstromnutzung und Wirtschaftlichkeit optimal abstimmen lassen.

Die Anträge werden voraussichtlich zeitnah eröffnet – wer früh plant, hat bei Aufruf A einen klaren Zeitvorteil (Priorisierung nach Antragseingang) und bei B und C die Chance, ein wettbewerbsfähiges Angebot mit niedriger Förderintensität einzureichen. Sprechen Sie uns an, bevor die Antragsfenster öffnen.

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