Solarstrom an Nachbarn verkaufen ist seit dem 1. Juni 2026 ausdrücklich erlaubt: Wer mehr Solarstrom erzeugt als selbst verbraucht, darf den Überschuss über das öffentliche Netz mit Nachbarn teilen und ihnen verkaufen. Was bisher an bürokratischen Hürden scheiterte, regelt jetzt das Energy Sharing im Energiewirtschaftsgesetz.
Für uns bei HUMMEL energize ist das ein wichtiger Schritt – und ein guter Grund, unsere Kunden frühzeitig zu informieren. Was Sie dafür brauchen, fassen wir hier zusammen (Stand 20.10.2026).
| ⚡ Energy Sharing auf einen Blick |
| Seit wann? 1. Juni 2026 Was ist es? Solarstrom über das öffentliche Netz an Nachbarn verkaufen Voraussetzung: viertelstündliche Messung bei allen Beteiligten (in der Regel ein intelligentes Messsystem) Verträge: Energy-Sharing-Vertrag + Stromliefervertrag Nebenkosten: Netzentgelt, Umlagen und Abgaben fallen weiter an Reichweite: seit Juni 2026 im selben Netzgebiet, ab Juni 2028 auch im direkt angrenzenden Wer darf mitmachen? Privathaushalte und kleine und mittlere Unternehmen als Letztverbraucher (§ 42c EnWG) |

Was ist Energy Sharing – und wie funktioniert es?
Energy Sharing bezeichnet die gemeinschaftliche Nutzung von lokal erzeugtem erneuerbaren Strom über das öffentliche Netz. Geregelt ist das in Paragraf 42c im Energiewirtschaftsgesetz. Seit dem 1. Juni 2026 ist die gemeinsame Nutzung innerhalb des Bilanzierungsgebiets eines Verteilnetzbetreibers möglich – vereinfacht: im Netzgebiet Ihres örtlichen Stromnetzbetreibers. Ab dem 1. Juni 2028 dürfen auch Teilnehmer im direkt angrenzenden Netzgebiet derselben Regelzone mitmachen (Stand 20.10.2026).
Neue Anlagen bis 10 kWp erhalten für eingespeisten Überschuss seit 1. August 2026 eine Einspeisevergütung von 7,70 Cent pro Kilowattstunde (Quelle: Bundesnetzagentur). Als PV-Besitzer speisen Sie Ihren Überschuss weiterhin ins öffentliche Netz ein – er wird aber bilanztechnisch direkt einem oder mehreren Nachbarn zugeordnet und über deren Stromzähler abgerechnet. Ihre Nachbarn kaufen damit lokalen Solarstrom zu einem Preis, den Sie gemeinsam vereinbaren – günstiger als beim regulären Stromanbieter, aber lukrativer für Sie als die klassische Einspeisevergütung.
Wichtig: Energy Sharing verpflichtet Sie nicht zur vollständigen Stromversorgung Ihrer Nachbarn. Diese behalten ihren regulären Stromliefervertrag und beziehen nur dann Strom aus Ihrer Anlage, wenn dieser tatsächlich verfügbar ist. Mitmachen können Privathaushalte und kleine und mittlere Unternehmen – auch Strom aus Heimspeichern ist grundsätzlich möglich, sofern er aus erneuerbaren Energien stammt.
Voraussetzungen und Kosten im Überblick
Damit Energy Sharing funktioniert, benötigen alle beteiligten Haushalte ein Smart Meter – also einen intelligenten Stromzähler, der Viertelstundenwerte misst, Einspeisung und Bezug getrennt erfasst und fernablesbar ist. Außerdem sind zwei Verträge notwendig: ein Energy-Sharing-Vertrag sowie ein weiterhin bestehender Stromliefervertrag für jeden teilnehmenden Haushalt. Erzeuger und Abnehmer müssen sich im selben Stromnetzgebiet befinden.
Ein Teil der Einnahmen muss an den örtlichen Verteilnetzbetreiber abgeführt werden – darunter Netzentgelt, Umlagen und Konzessionsabgabe. Wie hoch diese Nebenkosten ausfallen, hängt vom Netzgebiet ab – ob sich Energy Sharing für beide Seiten rechnet, ist deshalb eine Einzelfrage. Hinzu kommt: Stromlieferanten müssen keine Sharing-Angebote machen, in der Praxis wird Energy Sharing bislang kaum genutzt (Stand 20.10.2026).
Was bedeutet das für Ihre PV-Anlage?
Energy Sharing macht Ihre Photovoltaikanlage wirtschaftlicher. Wer heute eine Anlage betreibt oder plant, sollte die Dimensionierung so wählen, dass genügend Überschuss für das Sharing entsteht. Ein Smart Meter ist ohnehin Pflicht – wer ihn noch nicht hat, kann den Einbau beim Messstellenbetreiber beauftragen. Und: Sprechen Sie frühzeitig mit Ihren Nachbarn. Je früher eine Gemeinschaft gebildet wird, desto reibungsloser läuft der Start.
Genau bei diesen Schritten unterstützen wir bei HUMMEL energize: von der Planung und Dimensionierung Ihrer PV-Anlage über die Abstimmung mit dem Messstellenbetreiber bis hin zur Beratung rund um Speicherlösungen und Ladeinfrastruktur. Wir denken Ihr Energiesystem als Ganzes – damit Ihr Energy Sharing sauber startet.
Sie möchten wissen, ob Ihre PV-Anlage für Energy Sharing geeignet ist, oder planen eine neue Anlage mit Weitblick? Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne und zeigen Ihnen, was heute schon für Sie möglich ist.

