14,32 kWp
PV-Leistung
14,6 kWh
Speicherkapazität
94 %
Autarkiegrad
Ausgangslage: eine Anlage, die mitwächst
Im Dezember 2024 haben wir auf dem Haus in Weil im Schönbuch eine PV-Anlage mit 7,12 kWp und Speicher in Betrieb genommen. Ein Jahr später kamen neue Verbraucher dazu: eine Klimaanlage und eine Wärmepumpe für das Warmwasser. Der Strombedarf stieg damit von rund 1.900 auf rund 3.900 kWh im Jahr – Anlass, die Anlage zu erweitern.
Die Lösung – aus einer Hand
Wie bei jedem unserer Projekte standen Projektbericht und Vor-Ort-Termin am Anfang – erst auf dieser Grundlage folgte das verbindliche Angebot.
Das Satteldach ist nach Osten und Westen ausgerichtet und mit 50 Grad steil geneigt. Zu den 16 bestehenden Modulen kamen 16 weitere hinzu – zusammen jetzt 14,32 kWp. Morgens liefert die Ostseite, nachmittags die Westseite.
Der bisherige Wechselrichter wurde durch einen Hybrid-Wechselrichter von AlphaESS mit 10 kW ersetzt, der jetzt die ganze Anlage steuert. Der Batteriespeicher wurde auf 14,6 kWh vergrößert.
Die Umsetzung
Die Erweiterung ging im Dezember 2025 in Betrieb. Planung, Montage, Elektroinstallation und Inbetriebnahme lagen wieder in einer Hand – ein Ansprechpartner für den Kunden, vom ersten Modul bis zur Erweiterung.
Das Ergebnis
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Generatorleistung (nach Erweiterung) | 14,32 kWp |
| Speicherkapazität | 14,6 kWh |
| PV-Energie pro Jahr | ca. 11.901 kWh |
| Stromverbrauch pro Jahr (inkl. Klimaanlage und Warmwasser) | ca. 3.900 kWh |
| Eigenverbrauchsanteil | 30,6 % |
| Autarkiegrad | 93,5 % |
| Vermiedene CO₂-Emissionen | ca. 5,4 t pro Jahr |
Der Autarkiegrad gibt an, welcher Anteil des Stromverbrauchs aus der eigenen Anlage kommt. Der Eigenverbrauchsanteil zeigt, welcher Anteil des erzeugten Solarstroms im Haus selbst genutzt wird. Nach der Erweiterung ist die Anlage darauf ausgelegt, mehr als neun von zehn Kilowattstunden, die das Haus verbraucht, vom eigenen Dach zu decken.
PV-Anlage erweitern: Was Sie vorher klären sollten
Ob sich eine PV-Anlage erweitern lässt, hängt vor allem von drei Punkten ab: freier Dachfläche, dem Wechselrichter und dem Zählerschrank. Reicht der bestehende Wechselrichter nicht für die zusätzlichen Module, wird er ersetzt oder ergänzt – in Weil im Schönbuch steuert seitdem ein Hybrid-Wechselrichter die ganze Anlage. Ein Hybrid-Wechselrichter wandelt den Solarstrom um und regelt zugleich das Laden und Entladen des Batteriespeichers. Steigt der Verbrauch, lohnt es sich, auch die Speichergröße neu zu prüfen.
Jede Erweiterung wird vor der Montage beim Netzbetreiber angemeldet und nach der Inbetriebnahme innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen. Die Anmeldung beim Netzbetreiber läuft in der Regel über den Elektrofachbetrieb, der die Erweiterung installiert; für die Registrierung im Marktstammdatenregister ist der Betreiber verantwortlich. Den Ablauf erklärt unser Ratgeber PV-Anlage anmelden.
Bei der Einspeisevergütung gilt für die neuen Module in der Regel der Satz, der bei ihrer Inbetriebnahme gilt; die Bestandsmodule behalten ihren bisherigen Satz. Wie Alt- und Neuteil gemessen und abgerechnet werden, hängt vom Messkonzept ab, das mit dem Netzbetreiber abgestimmt wird – das klären wir im Projektbericht. Geht eine Erweiterung seit dem 25. Februar 2025 in Betrieb, gelten für sie außerdem die Regeln des Solarspitzengesetzes – unter anderem gibt es in Zeiten negativer Börsenstrompreise keine Vergütung. Weil selbst genutzter Solarstrom heute deutlich mehr wert ist als eingespeister, lohnt sich eine Erweiterung vor allem über den Eigenverbrauch – wie hier, wo neue Verbraucher den Bedarf erhöht haben.
Häufige Fragen zum Erweitern einer Solaranlage
Kann man eine bestehende PV-Anlage erweitern?
Ja, wenn Dachfläche, Wechselrichter und Zählerschrank es zulassen oder angepasst werden. Dabei kann wie in Weil im Schönbuch auch der Wechselrichter ersetzt und der Speicher vergrößert werden.
Welche Einspeisevergütung bekommen die neuen Module?
In der Regel den Satz, der bei ihrer Inbetriebnahme gilt – für Gebäudeanlagen mit Überschusseinspeisung seit dem 1. August 2026 7,70 ct/kWh bis 10 kWp (Bundesnetzagentur). Die alten Module behalten ihren bisherigen Satz.
Muss ich die Erweiterung meiner PV-Anlage anmelden?
Ja: vor der Montage beim Netzbetreiber und nach der Inbetriebnahme innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister. Die Anmeldung beim Netzbetreiber läuft in der Regel über den Elektrofachbetrieb, der die Erweiterung installiert.
Was kostet es, eine PV-Anlage zu erweitern?
Das hängt davon ab, ob nur Module dazukommen oder auch Wechselrichter, Speicher und Zählerschrank angepasst werden. Was Ihre Erweiterung kostet, halten wir im Projektbericht fest – nach dem Vor-Ort-Termin erhalten Sie Ihr verbindliches Angebot.
Quellen zu den allgemeinen Angaben über Erweiterungen (Stand 3. Oktober 2026, keine Rechtsberatung): Rödl & Partner, Photovoltaikanlagen erweitern oder repowern (30.10.2025), Bundesnetzagentur, EEG-Förderung und Fördersätze.
Ihre Anlage als nächstes Projekt
Ihr Verbrauch ist gestiegen oder Sie planen neue Verbraucher? Dann starten wir wie in Weil im Schönbuch – ob in der Region Stuttgart oder im Landkreis Esslingen: mit einem Projektbericht, der Ihre bestehende Anlage und Ihren neuen Bedarf durchrechnet, und einem Termin bei Ihnen vor Ort. Erst danach erhalten Sie ein verbindliches Angebot. ENERGIE NEU DENKEN.

