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ZEREZ im Marktstammdatenregister: Was die neue Pflicht ab April 2027 für Ihre PV-Anlage bedeutet

ZEREZ wird Pflichtangabe im Marktstammdatenregister: Ab 1. April 2027 erfassen Netzbetreiber die ZEREZ-ID von Erzeugungsanlagen, die seit 2026 in Betrieb gegangen sind. Wir ordnen ein, was das für Sie als Betreiber bedeutet.

Batteriespeicher in Containerbauweise neben einer Photovoltaik-Freiflächenanlage – Gewerbespeicher für Lastverschiebung

ZEREZ wird zur Pflichtangabe im Marktstammdatenregister: Nach einer Verordnung des Bundeswirtschaftsministeriums, die am 14. Oktober 2026 im Bundesgesetzblatt erschienen ist, erfassen die Netzbetreiber ab dem 1. April 2027 die ZEREZ-ID von Stromerzeugungseinheiten im Register. Das gilt für Anlagen, die seit dem 1. Januar 2026 in Betrieb gegangen sind. Für Sie als Betreiber einer PV-Anlage entsteht dadurch nach Bericht des Fachmediums pv magazine keine zusätzliche Meldepflicht.

Als regionaler Energiedienstleister aus Frickenhausen melden wir Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher regelmäßig bei den Netzbetreibern im Landkreis Esslingen und in der Region Stuttgart an. Die Zertifikatsangaben der Wechselrichter gehören dabei schon heute in jede Netzanmeldung. Wir erklären, was ZEREZ ist, was sich ab April 2027 ändert und was Sie selbst erledigen müssen.

Kurz gefasst

  • ZEREZ ist das Zentrale Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate. Seit 1. Februar 2025 ist es für Hersteller, Anlagenbetreiber und Netzbetreiber verpflichtend.
  • Neu: Ab 1. April 2027 wird die ZEREZ-ID zusätzlich im Marktstammdatenregister gespeichert – für Erzeugungseinheiten mit Inbetriebnahme ab 1. Januar 2026.
  • Eintragen müssen das die Netzbetreiber. Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 1. Januar 2026 müssen nicht nachgemeldet werden.
  • Ihre eigene Registrierung im Marktstammdatenregister bleibt Pflicht: spätestens einen Monat nach der Inbetriebnahme.

1. 4. 2027

ab diesem Tag erfassen Netzbetreiber die ZEREZ-ID im Marktstammdatenregister (Rechtsstand, Verordnung vom 8. Oktober 2026)

ab 2026

erfasst werden Erzeugungseinheiten mit Inbetriebnahme ab 1. Januar 2026 (Rechtsstand)

1 Monat

Frist für Ihren eigenen Eintrag im Marktstammdatenregister nach der Inbetriebnahme (§ 5 Abs. 5 Marktstammdatenregisterverordnung)

Was ist ZEREZ?

ZEREZ steht für das Zentrale Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate. Ein Einheitenzertifikat ist der Nachweis, dass ein Gerät – bei einer PV-Anlage vor allem der Wechselrichter, der den Gleichstrom der Module in netztauglichen Wechselstrom umwandelt – die technischen Anschlussregeln für das Stromnetz einhält. Früher lagen diese Nachweise als PDF-Dateien bei Herstellern, Installateuren und Netzbetreibern. Heute registrieren die Hersteller ihre Zertifikate zentral im ZEREZ.

Betrieben wird das Register von der FGW e.V., die das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit dem Betrieb beliehen hat. Seit dem 1. Februar 2025 ist die Nutzung Pflicht. Der Ablauf: Bei der Netzanmeldung wird dem Netzbetreiber die ZEREZ-Registrierungsnummer genannt. Der Netzbetreiber – das Unternehmen, das das örtliche Stromnetz betreibt, nicht Ihr Stromlieferant – ruft die technischen Daten dann direkt aus dem Register ab und darf die Zertifikatsangaben nicht auf anderem Weg anfordern.

ZEREZ im Marktstammdatenregister: Was ab April 2027 neu ist

Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist das öffentliche Register der Bundesnetzagentur, in dem Stromerzeugungsanlagen und Speicher in Deutschland verzeichnet sind. Bisher liefen MaStR und ZEREZ nebeneinander. Die Dritte Verordnung zur Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung verknüpft beide Register: Ausgefertigt wurde sie am 8. Oktober 2026, veröffentlicht am 14. Oktober 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 291).

Künftig wird die ZEREZ-ID als zusätzliche Pflichtangabe im Marktstammdatenregister geführt. Erfassen müssen sie nach dem Verordnungstext die Netzbetreiber. Die Vorgabe gilt ab dem 1. April 2027 für Stromerzeugungseinheiten, die ab dem 1. Januar 2026 in Betrieb genommen wurden. Für Anlagen, die vorher ans Netz gingen, ist keine rückwirkende Meldung vorgesehen.

Warum der Aufwand? Die Bundesnetzagentur will wissen, wo im Netz welche Einheiten mit welchen technischen Eigenschaften verbaut sind – für Sicherheit und Systemstabilität. In ihrem Konzeptpapier nennt sie zudem das Ziel, Doppelerhebungen zu vermeiden. Bei PV-Anlagen und Batteriespeichern knüpft die ID nach diesem Konzept an den Wechselrichter an.

Was das für Sie als Betreiber bedeutet

Ältere Anlagen: Ist Ihre PV-Anlage vor dem 1. Januar 2026 in Betrieb gegangen, ändert sich für Sie nichts.

Anlagen seit 2026 und geplante Anlagen: Eine zusätzliche Meldung ist für Sie nicht vorgesehen. Die ZEREZ-Nummer wird bereits mit der Netzanmeldung übermittelt; den Eintrag ins Marktstammdatenregister übernimmt der Netzbetreiber. Ihre eigene Registrierung im MaStR bleibt aber bestehen: Sie muss spätestens einen Monat nach der Inbetriebnahme erfolgen, für die PV-Anlage und für einen Batteriespeicher als eigene Einheit. Wie das abläuft, zeigt unser Ratgeber PV-Anlage anmelden.

Speicher nachrüsten oder Anlage erweitern: Kommt ein neuer Wechselrichter hinzu, gehört auch sein Zertifikat in die Netzanmeldung. Achten Sie darauf, dass Ihre Angaben im Register zur tatsächlich verbauten Technik passen – der Netzbetreiber gleicht sie mit seinen Daten ab.

Netzanmeldung wird digitaler – Beispiel Netze BW

Die Verknüpfung der Register ist Teil einer größeren Entwicklung. In weiten Teilen Baden-Württembergs ist die Netze BW der zuständige Netzbetreiber. Sie prüft nach eigenen Angaben seit Ende Juli 2026 Netzanschlussbegehren für PV-Anlagen bis 15 Kilowatt automatisiert über ihr Kundenportal. Ein Netzanschlussbegehren ist der Antrag, mit dem eine neue Anlage beim Netzbetreiber angemeldet wird.

Ein digitales Netzmodell berechnet dabei die freie Kapazität am Standort. In unkritischen Netzgebieten kommt so laut Netze BW in rund fünf Minuten eine verbindliche Netzanschlusszusage zurück. Seit Ende Juli gingen nach Angaben des Unternehmens mehr als 16.000 Anfragen ein, mehr als 5.000 davon wurden automatisch beantwortet (Stand: Bericht vom 19. Oktober 2026). Reicht das Netz nicht aus oder ist die Anlage größer, wird weiterhin von Hand geprüft. Wie schnell eine Prüfung im Einzelfall geht, entscheidet allein der jeweilige Netzbetreiber. Für Sie zeigt das die Richtung: Technische Daten werden einmal digital erfasst und dann von allen Beteiligten genutzt. Umso wichtiger ist eine vollständige Netzanmeldung.

Wichtig zur Einordnung

  • Maßgeblich ist der Verordnungstext: Die Fundstelle ist BGBl. 2026 I Nr. 291. Die ZEREZ-ID steht dort als Pflichtangabe, die der Netzbetreiber für Einheiten mit Inbetriebnahme ab 1. Januar 2026 erfasst. Einzelne Ausnahmen beschreibt bisher vor allem die Fachberichterstattung; die praktische Umsetzung kann je nach Netzbetreiber unterschiedlich ausfallen.
  • Konzept und Verordnung unterscheiden sich: Im Konzeptpapier der Bundesnetzagentur von 2025 sollten noch die Anlagenbetreiber die ZEREZ-ID eintragen. Nach der Verordnung liegt die Pflicht bei den Netzbetreibern.
  • Steckersolargeräte: Balkonkraftwerke sind nach Fachberichterstattung von der neuen ZEREZ-Pflicht ausgenommen. Sie werden nur im Marktstammdatenregister gemeldet; eine ZEREZ-Angabe gegenüber dem Netzbetreiber entfällt laut Konzeptpapier.
  • Offen: Welche Änderungen an einer Bestandsanlage – etwa ein Wechselrichtertausch – eine neue ZEREZ-Angabe auslösen, war im Konzeptpapier noch nicht abschließend festgelegt.

Unser Fazit

Für Betreiber ändert sich mit der neuen Pflicht wenig, für die Datenqualität im Stromnetz viel. Wer seit 2026 eine PV-Anlage betreibt oder jetzt eine plant, muss nichts zusätzlich melden. Entscheidend sind eine vollständige Netzanmeldung mit den richtigen Zertifikatsangaben und Ihr eigener, fristgerechter Eintrag im Marktstammdatenregister.

Bewahren Sie Inbetriebsetzungsprotokoll und Anlagendatenblatt gut auf und prüfen Sie Ihren Eintrag im Marktstammdatenregister. Stimmen Register und Anlage überein, sind Sie auch für die ZEREZ-Verknüpfung ab April 2027 gut aufgestellt.

HUMMEL energize plant, installiert und betreut Photovoltaik, Speicher, Ladeinfrastruktur und Energiemanagement aus einer Hand. Die Netzanmeldung von PV-Anlage und Speicher mit allen Zertifikatsangaben übernehmen wir, und beim Eintrag im Marktstammdatenregister unterstützen wir Sie mit allen nötigen Anlagendaten. Dabei gehen wir in zwei Schritten vor: Zuerst halten wir die Grundlagen in Ihrem Projektbericht fest, danach prüfen wir beim Vor-Ort-Termin die Details. Erst dann erhalten Sie ein verbindliches Angebot. ENERGIE NEU DENKEN.

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Stand: 28. Oktober 2026. Quellen: Bundesgesetzblatt, Dritte Verordnung zur Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung, BGBl. 2026 I Nr. 291 (ausgefertigt 08.10.2026, veröffentlicht 14.10.2026; Wortlaut der Änderungen eingesehen über buzer.de); pv magazine, ZEREZ-IDs werden ab April 2027 Pflichtangabe im Marktstammdatenregister (23.10.2026); photovoltaik.sh, Verpflichtende Hinterlegung der ZEREZ-Identifikationsnummer im MaStR (24.10.2026); Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, ZEREZ; Bundesnetzagentur, Branchendialog zur Weiterentwicklung des MaStR und Konzeptpapier Verknüpfung MaStR und ZEREZ (Stand 10.10.2025); § 5 Abs. 5 MaStRV; pv magazine, Netze BW: Verbindliche Netzanschlusszusagen für kleine Photovoltaik-Anlagen in 5 Minuten (19.10.2026). Die Angaben von Netze BW sind Unternehmensangaben. Dieser Beitrag ist eine fachliche Einordnung und stellt keine Rechtsberatung dar.

Alexander Hummel

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