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Agri-PV-Förderung auf einen Blick

Die Agri-PV-Förderung läuft in Deutschland über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Agri-PV – Photovoltaik über oder zwischen landwirtschaftlich genutzten Kulturen – zählt dort zu den „besonderen Solaranlagen“: Anlagen über 100 kW erhalten eine Marktprämie, Anlagen über 1 MW brauchen einen Zuschlag in der Ausschreibung der Bundesnetzagentur, und für hoch aufgeständerte Anlagen mit mindestens 2,10 m lichter Höhe erhöht sich der anzulegende Wert bei einem Zuschlag im Jahr 2026 um 0,5 ct/kWh. Ein eigenes Investitionsprogramm des Landes Baden-Württemberg für Agri-PV haben wir nicht gefunden (Stand 03.10.2026).

Als regionaler Energiedienstleister aus Frickenhausen im Landkreis Esslingen planen wir PV-Anlagen für Betriebe und Privatkunden – Agri-PV gehört dazu. In diesem Beitrag zeigen wir, welche Voraussetzungen für die Förderung gelten, worauf Sie bei Pacht und Verträgen achten sollten und welche Nachteile Sie kennen sollten. Grundlagen zu Technik und Anlagenkategorien finden Sie auf unserer Seite Agri-Photovoltaik.

Agri-PVauf einen Blick
Was ist es?Kombination aus landwirtschaftlicher Nutzung und Photovoltaikanlage auf derselben Fläche
Auch bekannt alsAgrivoltaik, Agrophotovoltaik, APV
Rechtlicher RahmenEEG 2023 (besondere Solaranlagen, § 37 EEG), DIN SPEC 91434, Baurecht (§ 35 BauGB)
FörderungMarktprämie nach dem EEG; über 1 MW nur mit Zuschlag in der Ausschreibung der Bundesnetzagentur
Wer kann teilnehmen?Landwirte, die selbst investieren, oder Betreiber, die Flächen von Landwirten pachten
Vergütung nach Größeüber 100 kW Direktvermarktung mit Marktprämie, über 1 MW Zuschlag in der Ausschreibung nötig
Kosten (Investition)höher als bei konventionellen Freiflächenanlagen, vor allem wegen der Unterkonstruktion; Kostenschätzung im Projektbericht
Stand DeutschlandAusschreibung zum 1. Juli 2026: Höchstwert 5,90 ct/kWh, durchschnittlicher Zuschlagswert 4,79 ct/kWh; die Verbesserungen des Solarpakets I für besondere Solaranlagen sind noch nicht beihilferechtlich genehmigt (Stand 03.10.2026)

Kurz erklärt: zwei Erträge auf einer Fläche

Das Prinzip klingt einfach: Über oder zwischen landwirtschaftlichen Kulturen werden Solarmodule auf erhöhten Tragkonstruktionen montiert. Die Anlage produziert Strom, während darunter – oder daneben – weiterhin Obst, Gemüse, Feldfrüchte oder Weideland bewirtschaftet werden können. Dieses Konzept nennt sich Agri-PV, auch bekannt als Agrivoltaik oder kurz APV.

Die Technologie ist keine Zukunftsvision mehr. Das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (ISE) erforscht Agri-PV seit Jahren, unter anderem an der Pilotanlage Heggelbach nahe dem Bodensee. Dort nutzte die Doppelnutzung die Fläche im Hitzesommer 2018 um 86 % effizienter als eine getrennte Nutzung für Acker und Solarpark (Landnutzungsrate 186 %), weil die Teilverschattung Verdunstung und Hitzestress verringerte. Wie stark Kulturen profitieren oder Ertrag verlieren, hängt aber von Kultur, Standort und Witterung ab.

Im EEG zählen Agri-PV-Anlagen auf Ackerflächen, Grünland und Flächen mit Dauerkulturen zu den besonderen Solaranlagen und nehmen an den Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments teil. Zum Gebotstermin 1. Juli 2026 lag der Höchstwert bei 5,90 ct/kWh, der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert bei 4,79 ct/kWh. Die mit dem Solarpaket I beschlossenen Verbesserungen – höhere Werte und ein eigenes Kontingent für besondere Solaranlagen – hat die EU-Kommission bislang nicht beihilferechtlich genehmigt; sie gelten deshalb noch nicht (Bundesnetzagentur, Stand 03.10.2026).

Wichtig zu verstehen: Agri-PV ist kein Ersatz für konventionelle Freiflächen-PV auf Brachland oder versiegelten Flächen. Es ist ein ergänzendes Modell für Flächen, die aktiv landwirtschaftlich genutzt werden und genutzt bleiben sollen. Wer einfach eine Wiese mit Modulen vollstellen möchte, fällt nicht unter die Agri-PV-Regelung und kann auch nicht von deren Fördervorteilen profitieren.

Für PV-Interessierte ohne Landwirtschaft: Werfen Sie gern einen Blick auf unsere Lösungen für Privat- und Gewerbekunden – dort finden Sie die passenden Optionen für Dach- und Freiflächenanlagen.

Voraussetzungen für die Agri-PV-Förderung

Wer eine Agri-PV-Anlage realisieren möchte, sollte einige technische und organisatorische Grundbedingungen kennen.

Zunächst zur Fläche: Maßstab ist die DIN SPEC 91434. Die Landwirtschaft bleibt Hauptnutzung, der landwirtschaftliche Ertrag muss mindestens 66 % des Referenzertrags ohne Module erreichen, und Aufbauten dürfen höchstens 10 % (Kategorie I, hoch aufgeständert) bzw. 15 % (Kategorie II, bodennah) der Fläche beanspruchen. Förderfähig nach dem EEG sind Anlagen auf Ackerflächen, Grünland oder Flächen mit Dauerkulturen, wenn die landwirtschaftliche Nutzung nachweislich weitergeführt wird.

Die Konstruktion muss erhöht oder vertikal ausgeführt sein, damit landwirtschaftliche Maschinen darunter oder daneben arbeiten können. Bei hoch aufgeständerten Anlagen der Kategorie I beträgt die lichte Höhe mindestens 2,10 m. Alternativ gibt es vertikale bifaziale Module – also Module, die Licht von beiden Seiten nutzen –, die zwischen Feldstreifen aufgestellt werden; sie eignen sich besonders für Getreide oder Grünland.

Zu den Kosten: Agri-PV-Anlagen sind in der Errichtung teurer als vergleichbare konventionelle Freiflächenanlagen. Der Mehraufwand entsteht durch die spezielle Unterkonstruktion und die Anforderungen an Zugänglichkeit und Bewirtschaftung. Was Ihre Anlage kostet, halten wir im Projektbericht fest – nach dem Vor-Ort-Termin erhalten Sie Ihr verbindliches Angebot.

Auch die EU-Direktzahlungen bleiben grundsätzlich erhalten: Seit dem Antragsjahr 2025 gilt bei Agri-PV kein pauschaler Abzug von 15 % der Fläche mehr; abgezogen wird nur, soweit die Anlage die landwirtschaftliche Nutzung tatsächlich beeinträchtigt (GAP-Direktzahlungen-Verordnung, Pressemitteilung des Landes Baden-Württemberg vom 02.12.2024). Klären Sie die Beihilfefähigkeit vor dem ersten Antrag mit Ihrer unteren Landwirtschaftsbehörde.

Wirtschaftlich besonders interessant ist Agri-PV für Betriebe, die Strom selbst verbrauchen können – etwa für Maschinen, Trocknungsanlagen oder Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Kombiniert mit einem Stromspeicher lässt sich der Eigenverbrauchsanteil deutlich steigern, was die Wirtschaftlichkeit nochmals verbessert.

Agri-PV und Pacht: Fläche verpachten oder selbst investieren?

Für Landwirte gibt es zwei Wege: Sie investieren selbst und betreiben die Anlage, oder Sie verpachten die Fläche an einen Betreiber, der die Anlage baut. Bei der Eigeninvestition erhalten Sie Stromerlös und Förderung selbst, tragen aber auch Finanzierung und Risiko; finanzieren lässt sich die Anlage zum Beispiel über den KfW-Kredit 270 „Erneuerbare Energien – Standard“. Bei der Pacht erhalten Sie ein Nutzungsentgelt, bewirtschaften die Fläche weiter und geben Planung und Betrieb ab.

Pacht- und Nutzungsverträge für Solarflächen laufen nach Angaben von top agrar meist 20 bis 30 Jahre und werden über eine Dienstbarkeit im Grundbuch abgesichert. Achten Sie darauf, dass der Vertrag regelt, wer die landwirtschaftliche Nutzung unter und zwischen den Modulen sicherstellt, wie Rückbau und Rückbausicherheit am Vertragsende geregelt sind und wie die Pacht angepasst wird. Steuerliche und erbschaftsrechtliche Folgen klären Sie vorab mit Ihrem Steuerberater.

Agri-PV Nachteile: was Sie vor der Planung wissen sollten

Agri-PV ist kein Selbstläufer. Die Unterkonstruktion macht die Anlage teurer als eine Freiflächenanlage, Stützen und Modulreihen schränken die Bewirtschaftung ein und müssen zu Maschinenbreiten und Fahrwegen passen. Je nach Kultur und Jahr kann der landwirtschaftliche Ertrag unter der Vergleichsfläche liegen. Hinzu kommen Genehmigung und Netzanschluss: Privilegiert im Außenbereich sind nur Anlagen mit höchstens 2,5 Hektar Grundfläche im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit einem landwirtschaftlichen Betrieb, und zwar eine je Hofstelle oder Betriebsstandort (§ 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB); größere Anlagen brauchen in der Regel einen Bebauungsplan. Für Anlagen in der Ausschreibung kommt das Risiko hinzu, keinen Zuschlag zu erhalten.

Häufige Fragen zur Agri-PV-Förderung

Gibt es eine Förderung für Agri-PV?

Ja, über das EEG: Agri-PV-Anlagen erhalten als besondere Solaranlagen eine Marktprämie, über 1 MW nach einem Zuschlag in der Ausschreibung der Bundesnetzagentur. Hoch aufgeständerte Anlagen mit mindestens 2,10 m lichter Höhe bekommen bei einem Zuschlag 2026 zusätzlich 0,5 ct/kWh (Stand 03.10.2026).

Gibt es in Baden-Württemberg ein eigenes Förderprogramm für Agri-PV?

Ein eigenes Investitionsprogramm des Landes haben wir nicht gefunden (Stand 03.10.2026). Finanzieren lässt sich die Anlage zum Beispiel über den KfW-Kredit 270 „Erneuerbare Energien – Standard“. Welche Förderung für Ihre Fläche infrage kommt, prüfen wir im Projektbericht.

Verliere ich EU-Direktzahlungen, wenn ich Agri-PV baue?

Grundsätzlich nicht. Seit dem Antragsjahr 2025 gibt es keinen pauschalen Abzug von 15 % der Fläche mehr; abgezogen wird nur, soweit die Anlage die landwirtschaftliche Nutzung tatsächlich beeinträchtigt. Klären Sie das vor dem ersten Antrag mit Ihrer unteren Landwirtschaftsbehörde.

Was sollte ein Pachtvertrag für Agri-PV regeln?

Laufzeit und Verlängerung, die Absicherung über eine Dienstbarkeit, die Pacht und ihre Anpassung, wer die landwirtschaftliche Nutzung sicherstellt sowie Rückbau und Rückbausicherheit am Vertragsende. Lassen Sie den Vertrag rechtlich und steuerlich prüfen.

Was bedeutet das für Ihren Betrieb?

Wenn Sie einen landwirtschaftlichen Betrieb führen oder über eine entsprechende Fläche verfügen, lohnt es sich, Agri-PV genau zu prüfen: Förderung, Genehmigung und Netzanschluss entscheiden darüber, ob sich ein Projekt rechnet. Für Anlagen in der Ausschreibung zählt außerdem der Gebotstermin – die nächste Runde für Solaranlagen des ersten Segments ist am 1. Dezember 2026 (Bundesnetzagentur).

HUMMEL energize begleitet Sie von der ersten Idee bis zur Inbetriebnahme. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob Ihre Flächen geeignet sind und welche Förderung infrage kommt, stimmen das Genehmigungsverfahren mit Ihnen ab und entwickeln ein Gesamtkonzept – inklusive PV-Erzeugungsanlage, Speicherlösung und, wo sinnvoll, Ladeinfrastruktur. Am Anfang steht Ihr Projektbericht, danach folgt der Vor-Ort-Termin, erst dann erhalten Sie ein verbindliches Angebot.

Als regionaler Partner aus dem Landkreis Esslingen kennen wir die Abläufe bei Netzbetreibern und Genehmigungsbehörden in der Region.

Haben Sie Interesse oder erste Fragen? Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen. ENERGIE NEU DENKEN.

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Stand: 3. Oktober 2026. Quellen: Bundesnetzagentur, Ausschreibung Solaranlagen erstes Segment, Gebotstermin 1. Juli 2026, Bundesnetzagentur, Pressemitteilung vom 18.08.2026, Fraunhofer ISE, Agrophotovoltaik im Hitzesommer 2018, Land Baden-Württemberg, GAP-Direktzahlungen-Verordnung (02.12.2024), Energieagentur Rheinland-Pfalz, Infopapier Agri-PV Teil 2 (26.01.2026) zu § 35 BauGB, top agrar, Pachtverträge für Freiflächen-PV. Dieser Beitrag ist eine fachliche Einordnung und keine Rechts- oder Steuerberatung.

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