Seit dem 29. Juli 2026 gilt neues Heizungsrecht: Das Heizungsgesetz 2026 – offiziell das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) – hat die pauschale 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien beim Heizungstausch ersatzlos gestrichen. Wer eine neue Heizung braucht, darf technisch wieder frei entscheiden, auch für Gas oder Öl.
Bei HUMMEL energize erreichen uns seit Wochen dieselben Fragen: Ist das Heizungsgesetz jetzt abgeschafft? Und was wird aus der Förderung? Als regionaler Energiedienstleister aus Frickenhausen mit über 15 Jahren Erfahrung in dezentraler Energieversorgung ordnen wir ein, was das für Ihre Heizung und Ihre PV-Anlage bedeutet.
Die Pflicht ist weg. Die Rechnung bleibt.
Die 65-Prozent-Regel ist nicht verschwunden – sie ist umgezogen: vom Gesetz in die Förderrichtlinie.
Was sich zum 29. Juli 2026 geändert hat
Verkündet wurde das Gesetz am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt, die Heizungsregelungen gelten seit dem Folgetag. Entfallen sind die 65-Prozent-Pflicht für neue Heizungen, die Austauschpflicht für über 30 Jahre alte Gas- und Ölkessel sowie die Kopplung an die kommunale Wärmeplanung. Ein Betriebsverbot für bestehende Anlagen gibt es nicht – Ihre vorhandene Heizung dürfen Sie weiter betreiben und reparieren lassen.
Eine Klarstellung, die vielerorts untergeht: Das Gebäudeenergiegesetz wurde nicht abgeschafft, sondern umbenannt und überarbeitet. Anforderungen an Dämmung, Neubaustandards und Energieausweise bestehen fort; die EU-Gebäuderichtlinie folgt zum 1. Januar 2027, der Nullemissionsstandard 2028 und 2030. Für 2030 ist zudem eine Evaluierung festgeschrieben, bei der nachgeschärft werden kann.
Die Bio-Treppe – der Haken bei Gas und Öl
An die Stelle der 65-Prozent-Pflicht tritt die Bio-Treppe nach § 43 GModG: Wer eine neue Gas-, Heizöl- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss ab 2029 einen steigenden Anteil biogener oder wasserstoffbasierter Wärme nachweisen.
Verpflichtet ist der Gebäudeeigentümer, nicht der Gasversorger. Erfüllt wird die Quote in der Praxis über den Liefervertrag mit dem Brennstofflieferanten – ein zweiter Heizungstausch ist dafür nicht nötig. Da Biomethan deutlich teurer ist als fossiles Erdgas, dürfte die erste Stufe für ein Einfamilienhaus grob im niedrigen dreistelligen Bereich pro Jahr liegen, zusätzlich zum steigenden CO₂-Preis.
Wichtig: Die Bio-Treppe gilt für alle fossilen Heizungen, die ab dem 29. Juli 2026 eingebaut werden – nicht erst für die ab 2029 installierten. Wer sich 2027 „schnell noch“ eine Gasheizung holt, ist ab 2029 trotzdem in der Quote.
Die 65-Prozent-Regel steht jetzt in der Förderrichtlinie
Hier entscheidet sich die Sache für die meisten Hausbesitzer. Die KfW-Grundförderung von 30 Prozent setzt unverändert eine Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie voraus. Was das Gesetz nicht mehr verlangt, verlangt also die Förderung. Wer eine reine Gas- oder Ölheizung einbaut, handelt völlig legal – verzichtet aber auf den kompletten Zuschuss und trägt zusätzlich Bio-Treppe und CO₂-Preisrisiko.
Zuständig ist ausschließlich die KfW mit dem Zuschuss 458. Seit dem 21. Juli 2026 gelten für die erste Wohneinheit maximal 28.000 Euro förderfähige Kosten. Dazu kommen ein Klimageschwindigkeitsbonus von derzeit 16 Prozent und ein einkommensabhängiger Bonus für Selbstnutzer; Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag sind entfallen.
30 % Grundförderung plus 16 % Klimageschwindigkeitsbonus – 46 % von 28.000 €.
80 % von 28.000 € – nur bei sehr niedrigem zu versteuerndem Haushaltseinkommen.
Zwei Termine, die Geld kosten:
Der Klimageschwindigkeitsbonus liegt nur noch bis zum 31. Januar 2027 bei 16 Prozent, danach sinkt er halbjährlich um 4 Prozentpunkte.
Der Förderhöchstbetrag sinkt erstmals zum 1. Februar 2027 und danach jeweils zum 1. Februar und 1. August um 750 Euro. Maßgeblich ist das Antragsdatum, nicht der Einbau. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden.
Baden-Württemberg: Das EWärmeG gilt weiter
Für Sie in der Region kommt ein zweiter Rechtsrahmen dazu, den das GModG unberührt lässt. Wer in einem Bestandsgebäude, das am 1. Januar 2009 bereits stand, die Zentralheizung austauscht, muss anschließend mindestens 15 Prozent des Wärmebedarfs erneuerbar decken oder eine Ersatzmaßnahme nachweisen – innerhalb von 18 Monaten gegenüber der unteren Baurechtsbehörde. Mit einer Wärmepumpe erfüllen Sie das automatisch mit.
Warum Wärmepumpe und Photovoltaik zusammengehören
Wer fossil heizt, hängt am CO₂-Preis und an der Bio-Treppe – an zwei Faktoren, über die Sie nicht entscheiden. Wer mit einer Wärmepumpe heizt, hängt am Strompreis, und den beeinflussen Sie, wenn der Strom vom eigenen Dach kommt. Bei rund 7,7 Cent Einspeisevergütung gegenüber über 30 Cent für Netzstrom ist jede selbst genutzte Kilowattstunde in der Wärmepumpe die wirtschaftlichste Verwendung, die es für Solarstrom gibt.
Damit das aufgeht, müssen beide Anlagen zusammen geplant werden statt nacheinander. Wir legen die Photovoltaik-Anlage auf den tatsächlichen Wärmepumpenbedarf aus, dimensionieren den Batteriespeicher passend dazu und binden alles über ein Energiemanagementsystem zusammen – inklusive Netzanschluss und Anmeldung nach § 14a EnWG aus einer Hand. Übrigens: Als steuerbare Verbrauchseinrichtung darf der Netzbetreiber die Wärmepumpe drosseln, betroffen ist davon aber ausschließlich der Netzbezug. Ihr eigener Solarstrom bleibt unbegrenzt verfügbar. Wie sich beides im Jahresverlauf ergänzt, lesen Sie in unserem Beitrag zur Wärmepumpe mit Photovoltaik.
Was wir Kunden im Landkreis Esslingen raten
Heizung noch 2026 fällig
Antrag zeitnah stellen. Bis zum 31. Januar 2027 sichern Sie den vollen Klimageschwindigkeitsbonus und die aktuell noch geltenden 28.000 Euro förderfähige Kosten.
Heizung 2027 fällig
Früh planen und mit niedrigerem Bonus kalkulieren. Ab 2027 wird zusätzlich die Herkunft der Wärmepumpe förderrelevant – das gehört bei der Geräteauswahl von Anfang an mitgedacht.
Heizung läuft noch problemlos
Dann beginnen Sie mit der Photovoltaik. Sie amortisiert sich unabhängig von der Heizungsfrage und schafft die Basis für den späteren Wärmepumpenbetrieb. Dach und Zählerschrank sollten Sie dabei schon auf den künftigen Wärmebedarf auslegen.
Fazit
Das Heizungsgesetz 2026 bringt Entscheidungsfreiheit zurück und verschiebt die Frage vom Recht in die Wirtschaftlichkeit. Rechtlich dürfen Sie wieder fossil heizen. Ökonomisch sprechen Bio-Treppe, CO₂-Preis und der Verlust des kompletten KfW-Zuschusses klar dagegen. Wir beraten Sie herstellerneutral zur passenden Kombination aus Erzeugung, Speicher und Wärme – von der ersten Einschätzung über die Förderantragstellung bis zum Service nach der Inbetriebnahme. ENERGIE NEU DENKEN heißt für uns genau das: nicht die einzelne Anlage betrachten, sondern das ganze System.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand vom 20. August 2026 wieder und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung dar. Die Förderbedingungen der KfW können sich kurzfristig ändern; maßgeblich sind das jeweils aktuelle Merkblatt und die Förderrichtlinie sowie der Gesetzestext des GModG. Alle Angaben ohne Gewähr.
Andrej Platikow

