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Laden im Mehrparteienhaus: Förderaufruf für WEG vorzeitig beendet – was jetzt gilt

Laden im Mehrparteienhaus: Der Bund hat den Förderaufruf für Wohnungseigentümergemeinschaften mit Ablauf des 2. November 2026 geschlossen. Wir ordnen ein, wer noch Anträge stellen kann und wie WEG ihr Ladeprojekt jetzt vorbereiten.

Reihe von Wallboxen an Ladesäulen in einer Tiefgarage – mehrere Ladepunkte mit gemeinsamem Lastmanagement

Laden im Mehrparteienhaus wird für Wohnungseigentümergemeinschaften vorerst nicht mehr gefördert: Der Förderaufruf des Bundesverkehrsministeriums für WEG und ihre Mitglieder ist mit Ablauf des 2. November 2026 geschlossen worden – eine Woche vor dem angekündigten Fristende. Nach Angabe des Förderportals übersteigt das beantragte Fördervolumen die verfügbaren Mittel. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Privateigentümer von Mehrparteienhäusern können nach aktuellem Stand noch bis zum 10. November 2026 Anträge stellen, solange Haushaltsmittel verfügbar sind.

Als regionaler Energiedienstleister aus Frickenhausen planen und bauen wir Ladeinfrastruktur in Tiefgaragen und auf Stellplätzen von Wohnanlagen im Landkreis Esslingen und in der Region Stuttgart – und begleiten Eigentümer bei Förderanträgen. Wir ordnen ein, was der vorzeitige Schluss bedeutet, wer jetzt noch antragsberechtigt ist und wie Eigentümergemeinschaften ihr Ladeprojekt trotzdem vorbereiten können.

Kurz gefasst

  • Der Aufruf für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und deren Mitglieder ist seit Ablauf des 2. November 2026 geschlossen. Bereits eingereichte Anträge werden weiter geprüft.
  • Offen ist nach aktuellem Stand nur noch der Aufruf für KMU und Privateigentümer von Mehrparteienhäusern – bis 10. November 2026 und nur, solange Mittel verfügbar sind.
  • Der Aufruf für Unternehmen mit großen Wohnbeständen endete bereits am 15. Oktober 2026.
  • Ein neuer Förderaufruf ist auf dem Förderportal bisher nicht angekündigt. Der gesetzliche Anspruch einzelner Wohnungseigentümer auf bauliche Veränderungen zum Laden von Elektrofahrzeugen bleibt davon unberührt.

2. 11. 2026

Antragsende für WEG und ihre Mitglieder statt 10. November (Angabe Förderportal, Stand 03.11.2026)

10. 11. 2026

Frist für KMU und Privateigentümer von Mehrparteienhäusern, vorbehaltlich verfügbarer Mittel (Angabe Förderportal, Stand 03.11.2026)

bis 1.500 €

Förderpauschale je Stellplatz mit betriebsfähigem Ladepunkt inkl. Vorverkabelung (FAQ Förderportal, Stand 03.11.2026)

Laden im Mehrparteienhaus: Was das Förderprogramm vorsieht

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat das Programm „Laden im Mehrparteienhaus“ am 15. April 2026 gestartet, mit einem Volumen von bis zu 500 Millionen Euro. Gefördert werden Ladepunkte an Bewohnerstellplätzen von bestehenden Mehrparteienhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten. Die Förderung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss und wird als Pauschale je Stellplatz gezahlt: bis zu 1.300 Euro für die reine Vorverkabelung – also Leitungen und Anschlüsse, an die später eine Wallbox angeschlossen wird –, bis zu 1.500 Euro mit betriebsfähigem Ladepunkt und bis zu 2.000 Euro für einen Ladepunkt, der bidirektionales Laden beherrscht, also Strom aus dem Auto auch wieder abgeben kann. Liegen die tatsächlichen Kosten darunter, wird nur der tatsächliche Betrag ausgezahlt.

Die wichtigsten Voraussetzungen: Je Objekt müssen mindestens sechs Stellplätze und mindestens 20 Prozent aller Stellplätze elektrifiziert werden, die Ladepunkte müssen zwischen 11 und 22 Kilowatt leisten, und der Ladestrom muss aus erneuerbaren Energien stammen. Öffentlich zugängliche oder gewerblich genutzte Stellplätze sind ausgeschlossen. Abgewickelt wird das Programm vom Projektträger PricewaterhouseCoopers – der Stelle, die im Auftrag des Ministeriums die Anträge prüft und bearbeitet.

Warum der WEG-Aufruf früher endet

Ursprünglich sollten Eigentümergemeinschaften, kleine und mittlere Unternehmen und private Vermieter bis zum 10. November 2026 Anträge stellen können. Anträge in diesen Aufrufen werden laut Bundesverkehrsministerium unmittelbar nach Eingang bearbeitet. Für den WEG-Aufruf wurde die Antragstellung nun mit Ablauf des 2. November 2026 beendet, weil das beantragte Fördervolumen nach Angabe des Förderportals die verfügbaren Mittel übersteigt. Das Förderportal weist zugleich darauf hin, dass es bei Hotline und E-Mail zu Wartezeiten kommen kann; Rückfragen zu einem eingereichten Antrag laufen über die Mitteilungsfunktion im Antragsportal.

Für den noch offenen Aufruf gilt der Hinweis „vorbehaltlich der verfügbaren Haushaltsmittel“. Das bedeutet: Auch der Aufruf für KMU und Privateigentümer kann vor dem 10. November enden, wenn das Budget ausgeschöpft ist.

Was das jetzt für Sie bedeutet

Sie haben als WEG bereits einen Antrag gestellt: Eingereichte Anträge werden weiter geprüft. Wichtig bleibt die Regel zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn: Wer vor der Bewilligung Aufträge erteilt oder verbindliche Liefer- und Leistungsverträge abschließt, beginnt das Vorhaben vorzeitig – das ist grundsätzlich förderschädlich. Planungsleistungen, ein Kostenvoranschlag und der Beschluss der Eigentümerversammlung zählen nicht als Maßnahmenbeginn. Nach einer Bewilligung muss die Gemeinschaft innerhalb von sechs Monaten beschließen, innerhalb von neun Monaten verbindlich beauftragen und innerhalb von 24 Monaten umsetzen.

Sie haben als WEG noch keinen Antrag gestellt: Über dieses Programm ist das derzeit nicht mehr möglich. Ihr Ladeprojekt muss deshalb nicht warten. Nach § 20 Abs. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes kann jeder Wohnungseigentümer angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Laden von Elektrofahrzeugen dienen; über die Durchführung entscheidet die Gemeinschaft. Mieter können nach § 554 BGB verlangen, dass der Vermieter ihnen solche baulichen Veränderungen erlaubt, soweit ihm das zumutbar ist. Sinnvoll ist ein Gesamtkonzept für die ganze Tiefgarage mit Lastmanagement – einer Steuerung, die die verfügbare Anschlussleistung auf alle Ladepunkte verteilt –, damit nicht jeder Stellplatz einzeln nachgerüstet wird.

Sie sind KMU oder Eigentümer eines ganzen Mehrparteienhauses: Der Aufruf für kleine und mittlere Unternehmen (KMU, nach der Definition der EU) und Privateigentümer von Mehrparteienhäusern ist nach aktuellem Stand noch offen. Zum Antrag muss ein Kostenvoranschlag vorliegen. Wer noch keinen Kostenvoranschlag hat, sollte prüfen, ob ein Antrag vor dem Fristende realistisch ist – und sich nicht unter Zeitdruck zu einem vorzeitigen Auftrag verleiten lassen.

Wichtig zur Einordnung

  • Widersprüchliche Angaben: In den FAQ des Förderportals stand am 3. November 2026 für den WEG-Aufruf teilweise noch der 10. November. Startseite und Seite zur Antragstellung melden dagegen übereinstimmend: Der WEG-Aufruf ist seit Ablauf des 2. November geschlossen.
  • Antrag heißt nicht Bewilligung: Ein eingereichter Antrag ist keine Zusage. Bis zum Bescheid gilt das Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns.
  • Neue Aufrufe offen: Ob und wann das Ministerium einen weiteren Aufruf startet, ist nicht bekannt. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald es belastbare Informationen gibt.
  • Andere Programme: Ob es für Ihr Objekt andere Programme gibt, prüfen wir im Projektbericht – eine pauschale Förderzusage geben wir nicht.

Unser Fazit

Die hohe Nachfrage zeigt, wie groß der Bedarf an Ladepunkten in Wohnanlagen ist. Für Eigentümergemeinschaften ohne Antrag fällt der Zuschuss vorerst weg, die Gründe für eine gut geplante Ladeinfrastruktur bleiben: der gesetzliche Anspruch einzelner Eigentümer, eine faire Abrechnung und ein Netzanschluss, der für alle Stellplätze reicht.

Nutzen Sie die Zeit bis zu einem möglichen neuen Förderaufruf für Bestandsaufnahme und Beschlussvorbereitung: Stellplätze, Technikräume, Hausanschluss und ein Konzept für die ganze Tiefgarage. Wer gut vorbereitet ist, kann bei einem neuen Aufruf schnell einen vollständigen Antrag stellen – oder entscheidet sich mit belastbaren Zahlen auch ohne Zuschuss.

HUMMEL energize plant, installiert und betreut Photovoltaik, Speicher, Ladeinfrastruktur und Energiemanagement aus einer Hand. Für Wohnanlagen gilt: Senden Sie uns den Grundriss Ihrer Tiefgarage oder Ihres Parkplatzes und Angaben zu den Technikräumen – daraus erstellen wir einen Schnellentwurf und senden ihn Ihnen kostenlos zu. Einen Ortstermin brauchen wir dafür nicht. Für die Umsetzung folgen Projektbericht, Vor-Ort-Termin und verbindliches Angebot. ENERGIE NEU DENKEN.

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Stand: 4. November 2026. Quellen: Förderportal Laden im Mehrparteienhaus (Projektträger PricewaterhouseCoopers im Auftrag des BMV), Startseite mit Hinweis zum Ende des WEG-Aufrufs, Antragstellung (aktualisiert 03.11.2026) und FAQ & Download (zuletzt geändert 03.11.2026); Bundesministerium für Verkehr, Pressemitteilung 028/2026: BMV startet Förderprogramm Laden im Mehrparteienhaus (15.04.2026); § 20 WEG; § 554 BGB. Förderbedingungen können sich kurzfristig ändern; maßgeblich sind die Angaben des Projektträgers. Dieser Beitrag ist eine fachliche Einordnung und stellt keine Rechts- oder Förderberatung dar.

Alexander Hummel

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