Die Einspeisevergütung nach 20 Jahren endet: Die feste Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) läuft 20 volle Kalenderjahre plus das Jahr der Inbetriebnahme, danach erhält eine ausgeförderte Anlage für eingespeisten Strom nur noch den Jahresmarktwert Solar abzüglich einer Vermarktungspauschale. Wer seine PV-Anlage nach 20 Jahren weiter betreibt, erlebt deshalb einen abrupten Wechsel: Aus einst über 50 Cent je eingespeister Kilowattstunde werden rund 4 Cent. Die Anlage produziert weiter wie bisher – nur ist der Strom plötzlich an einer anderen Stelle wertvoll, nämlich in Ihrem eigenen Haushalt.
Allein in Baden-Württemberg fallen 2026 rund 15.500 Solaranlagen aus der Förderung, bundesweit sind es rund 62.000 (Auswertungen des Marktstammdatenregisters laut top agrar, November 2025 und Februar 2026). Als regionaler Energiedienstleister aus Frickenhausen mit der langjährigen Erfahrung unseres Inhabers in dezentraler Energieversorgung möchten wir Ihnen zeigen, welche Optionen Sie haben – sachlich, ohne Zeitdruck und mit klarem Blick auf die Wirtschaftlichkeit.
PV-Anlage nach 20 Jahren – auf einen Blick
Wann endet die Förderung? Nach 20 vollen Kalenderjahren plus dem Inbetriebnahmejahr – immer zum 31. Dezember. Anlage von 2006 heißt Förderende am 31.12.2026.
Was passiert automatisch? Der Netzbetreiber nimmt den Strom weiter ab und zahlt die gesetzliche Anschlussvergütung – ohne Antrag, ohne neuen Vertrag.
Wie viel gibt es noch? Jahresmarktwert Solar abzüglich Vermarktungspauschale – für 2025 waren das 4,508 ct/kWh abzüglich 0,72 ct/kWh, also rund 3,8 ct/kWh. 2026 sinkt die Pauschale auf 0,23 ct/kWh.
Wie lange gilt das? Die Anschlussregelung wurde mit dem Solarpaket I bis zum 31.12.2032 verlängert und gilt für Anlagen bis 100 kWp.
Was ist die Alternative? Eigenverbrauch. Jede selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt Netzstrom für 2026 im Schnitt 37,0 Cent (BDEW), statt rund 4 Cent Vergütung zu bringen.
Wen betrifft es? Vor allem Anlagen der Baujahre 2004 bis 2008 – klassische Volleinspeiser auf Ein- und Zweifamilienhäusern.
Was passiert, wenn die EEG-Vergütung ausläuft?
Zunächst einmal: nichts Dramatisches. Ihre Anlage wird nicht abgeschaltet, und Sie müssen auch nichts unterschreiben. Nach § 21 EEG geht sie automatisch in die sogenannte Anschlussregelung über, oft auch „Post-EEG“ genannt. Der Netzbetreiber bleibt bei Anlagen bis 100 kW zur Abnahme verpflichtet und vergütet den eingespeisten Strom mit dem Jahresmarktwert Solar abzüglich einer Vermarktungspauschale. Für 2025 lag der Jahresmarktwert bei 4,508 ct/kWh, die Pauschale bei 0,72 ct/kWh; 2026 sinkt die Pauschale auf 0,23 ct/kWh – bei Nutzung eines intelligenten Messsystems halbiert sie sich (Verbraucherzentrale, Stand 10.08.2026).
Der Haken liegt nicht in der Regelung, sondern im Vergleich: Netzstrom kostet Haushalte 2026 im Schnitt 37,0 ct/kWh (BDEW-Strompreisanalyse, August 2026). Wer weiter alles einspeist, verkauft seinen Solarstrom also für rund ein Zehntel dessen, was er beim Einkauf dafür bezahlt. Genau deshalb dreht sich die Logik nach 20 Jahren um: Zwei Jahrzehnte lang war Einspeisen das Geschäft, ab jetzt ist es das Selbstnutzen.
Das gilt allerdings nicht für jeden gleichermaßen: Bei sehr kleinen Anlagen rechnet sich ein Umbau nach unserer Einschätzung oft kaum, hier ist der schlichte Weiterbetrieb eine vertretbare Entscheidung. Zeitdruck gibt es ohnehin keinen – die Anschlussregelung läuft bis Ende 2032. Nur kostet jedes Jahr des Abwartens eben bares Geld.
Eine Sorge können wir Ihnen dabei nehmen: Alte Module sind selten das Problem. Eine Untersuchung des Fraunhofer ISE an 14 Anlagen ergab für hochwertige Module eine durchschnittliche Leistungsabnahme von nur 0,1 Prozent pro Jahr (veröffentlicht 2015). Eine Photovoltaikanlage aus dem Jahr 2006 liefert heute in aller Regel noch zuverlässig Strom. Kritischer ist meist der Wechselrichter.
PV-Anlage nach 20 Jahren auf Eigenverbrauch umstellen: Voraussetzungen und Kosten
Die Umstellung auf Eigenverbrauch ist technisch überschaubar. Eine Elektrofachkraft schließt die Anlage im Zählerschrank um, in der Regel wird auf einen Zweirichtungszähler gewechselt, der Bezug und Einspeisung getrennt erfasst. Dazu kommen die Meldung beim Netzbetreiber und die Aktualisierung im Marktstammdatenregister (MaStR), dem amtlichen Anlagenregister der Bundesnetzagentur. Der Aufwand liegt meist bei wenigen Stunden – ist die Installation sehr alt, kann eine Modernisierung des gesamten Zählerschranks fällig werden, die ohnehin angestanden hätte. Bei mehr als 7 kW installierter Leistung ist zudem ein intelligentes Messsystem Pflicht, also ein digitaler Zähler mit Kommunikationseinheit; mehr dazu in unserem Ratgeber Smart Meter bei Photovoltaik.
Ohne Speicher nutzt ein Haushalt meist nur einen kleineren Teil seines Solarstroms selbst, weil die Anlage mittags am meisten erzeugt. Mit einem Batteriespeicher und intelligentem Energiemanagement steigt der Anteil deutlich – wie weit, hängt von Anlagengröße und Verbrauch ab und rechnen wir im Projektbericht für Ihre Anlage durch. Erfreulich für Betreiber von Altanlagen: Der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG gilt auch bei der Nachrüstung eines Speichers an einer bestehenden Anlage – selbst dann, wenn diese seinerzeit mit 19 Prozent Umsatzsteuer gekauft wurde. Erträge aus Anlagen bis 30 kWp sind darüber hinaus einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG). Für eine verbindliche Bewertung Ihrer Situation ist allerdings Ihr Steuerberater die richtige Adresse (Stand 03.10.2026, keine Steuerberatung).
Ein Speicher lohnt sich aber nur, wenn das Haus den Strom auch tatsächlich abnimmt. Steht die Batterie regelmäßig voll, zieht sich die Investition unnötig in die Länge. Deshalb steht bei uns immer die Verbrauchsanalyse am Anfang – gerade wenn eine Wärmepumpe oder ein E-Auto mit eigener Ladeinfrastruktur hinzukommen soll, verändert das die Rechnung deutlich zu Ihren Gunsten. Was die Umstellung Ihrer Anlage kostet, halten wir im Projektbericht fest – nach dem Vor-Ort-Termin erhalten Sie Ihr verbindliches Angebot.
Eigenverbrauch erhöhen: Welche Technik zu Ihrer Altanlage passt
Ist die Anlage auf Eigenverbrauch umgestellt, entscheidet eine Frage über die Wirtschaftlichkeit: Wohin fließt der Solarstrom, der mittags anfällt? Neben dem Batteriespeicher gibt es weitere Wege, den Anteil selbst genutzter Kilowattstunden zu erhöhen – oft mit überschaubarem Aufwand.
Warmwasser mit Solarstrom (Power-to-Heat): Ein stufenlos geregelter PV-Heizstab im vorhandenen Warmwasserspeicher nimmt genau den Überschuss auf, der sonst für rund 4 Cent ins Netz ginge. Die bestehende Warmwasserinfrastruktur bleibt erhalten, der Aufwand ist entsprechend überschaubar. Physikalisch arbeitet ein Heizstab weniger effizient als eine Wärmepumpe – für Altanlagen, die bisher voll eingespeist haben, ist er aber häufig ein günstiger Einstieg in den Eigenverbrauch.
Wärmepumpe und E-Auto: Wer bereits eine Wärmepumpe betreibt oder ein Elektroauto zu Hause lädt, hat die größten Verbraucher schon im Haus. Entscheidend ist, dass sie laufen, wenn die Sonne scheint: Die Wärmepumpe belädt tagsüber den Pufferspeicher, das Auto lädt mit Überschussstrom statt abends aus dem Netz.
Energiemanagement: Ein Home-Energie-Management-System (HEMS) misst Erzeugung und Verbrauch und steuert Heizstab, Wärmepumpe, Wallbox und Speicher in der richtigen Reihenfolge. Erst damit greifen die Bausteine sauber ineinander – und Sie sehen im Monitoring, welcher Anteil Ihres Solarstroms tatsächlich im Haus bleibt. Mehr dazu auf unserer Seite zum Energiemanagement.
Direktvermarktung: Ausgeförderte Anlagen bis 100 kW können statt der Anschlussvergütung auch in die sonstige Direktvermarktung wechseln – dann verkauft ein Dienstleister, der Direktvermarkter, den Strom an der Börse. Bei kleinen Dachanlagen zehren Mess- und Vermarktungskosten den Mehrerlös in der Regel auf. Für Anlagen über 100 kW gilt die Anschlussvergütung nicht; hier kommen die Direktvermarktung oder die Belieferung von Nachbarn in Frage (Quelle: Clearingstelle EEG|KWKG, Stand 21.09.2026).
Restwert einer PV-Anlage nach 20 Jahren
Der Restwert einer PV-Anlage nach 20 Jahren bemisst sich weniger am damaligen Kaufpreis als am Nutzen, den sie noch stiften kann. Eine feste Tabelle dafür gibt es nicht. Entscheidend sind drei Fragen: Wie viel Strom erzeugt die Anlage heute noch, wie viel davon können Sie selbst nutzen, und wie lange halten Module, Wechselrichter und Unterkonstruktion voraussichtlich durch?
Für eine erste Einschätzung helfen die Ertragsdaten der letzten Jahre, etwa aus den Abrechnungen des Netzbetreibers oder dem Monitoring. Bleiben die Erträge stabil, ist die Anlage in der Regel weiter gut nutzbar, denn die Module altern nur langsam. Häufiger begrenzt der Wechselrichter die Restlaufzeit, weil er früher verschleißt als die Module.
Wird das Haus verkauft oder vererbt, ist für eine belastbare Zahl ein Gutachten der richtige Weg. Ob sich Weiterbetrieb, Umbau oder ein Repowering für Sie rechnet, halten wir im Projektbericht fest.
Was bedeutet das für Ihre PV-Anlage?
Der erste Schritt ist immer derselbe: Schauen Sie in Ihren Einspeisevertrag und prüfen Sie das Inbetriebnahmedatum. Nicht jeder Netzbetreiber informiert aktiv über das Förderende. Danach geht es um eine ehrliche Bestandsaufnahme von Modulzustand, Wechselrichter, Elektrik und Verbrauchsprofil – denn welche Option für Sie die richtige ist, hängt genau davon ab. Pauschale Empfehlungen führen an dieser Stelle zuverlässig zu Fehlinvestitionen.
Ein Sonderfall verdient Beachtung: das Repowering, also der Ersatz alter Module durch moderne. Auf derselben Dachfläche ist damit deutlich mehr Leistung möglich. Ob die neuen Module als Ersatz der Altanlage oder als neue Anlage gelten und wie die Mehrleistung vergütet wird, ist rechtlich nicht trivial und hängt vom Einzelfall ab – das klären wir vor der Planung mit dem Netzbetreiber. Wer eine neue Anlage bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb nimmt, erhält nach geltendem Recht noch die feste Vergütung – seit dem 1. August 2026 sind das 7,70 ct/kWh bei Überschusseinspeisung bis 10 kWp (Bundesnetzagentur). Der Regierungsentwurf zum EEG 2027 – vom Kabinett am 29. Juli 2026 beschlossen, im Bundestag am 24. September 2026 in erster Lesung beraten – sieht für Neuanlagen ab 2027 dagegen eine befristete Übergangszahlung und danach die Direktvermarktung vor. Beschlossen ist das noch nicht (Stand 03.10.2026); den Stand der Beratungen fassen wir im Beitrag EEG 2027 im Bundestag zusammen, die Netzanschluss-Seite der Reform im Beitrag zum Netzpaket.
HUMMEL energize begleitet Sie durch diesen Übergang aus einer Hand: Im Projektbericht werten wir Inbetriebnahmedatum, Ertragsdaten und Ihren Verbrauch aus und rechnen die Optionen gegeneinander. Beim Vor-Ort-Termin prüfen wir Module, Wechselrichter und Zählerschrank, danach erhalten Sie Ihr verbindliches Angebot. Als Elektrofachbetrieb übernehmen wir den Umschluss, die Speichernachrüstung, die Organisation des passenden Zählers und die Anmeldung beim Netzbetreiber; beim Eintrag ins Marktstammdatenregister unterstützen wir Sie. Ein Ansprechpartner statt vier – für Kundinnen und Kunden in Frickenhausen, im Landkreis Esslingen und in der ganzen Region.
Andrej Plantikow
Häufige Fragen zur Einspeisevergütung nach 20 Jahren
Was passiert mit der Einspeisevergütung nach 20 Jahren?
Sie endet zum 31. Dezember des 20. Jahres nach dem Inbetriebnahmejahr. Danach nimmt der Netzbetreiber den Strom von Anlagen bis 100 kW ohne Antrag weiter ab und zahlt den Jahresmarktwert Solar abzüglich einer Vermarktungspauschale – für 2025 rechnerisch rund 3,8 ct/kWh. Diese Anschlussregelung gilt bis Ende 2032 (Verbraucherzentrale, Stand 10.08.2026).
Muss ich meine PV-Anlage nach 20 Jahren abschalten?
Nein. Die Anlage darf weiterlaufen und weiter einspeisen, einen neuen Vertrag brauchen Sie dafür nicht. Wer den Strom selbst nutzen möchte, lässt den Zählerplatz umbauen und die Änderung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister melden.
Lohnt es sich, die PV-Anlage nach 20 Jahren auf Eigenverbrauch umzustellen?
Meist ja, wenn im Haus tagsüber Strom gebraucht wird: Jede selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt Netzstrom für 2026 im Schnitt 37,0 ct (BDEW), eingespeist bringt sie rund 4 ct. Bei sehr kleinen Anlagen oder geringem Tagesverbrauch kann der Weiterbetrieb mit Einspeisung genügen – das rechnen wir im Projektbericht durch.
Welchen Restwert hat eine PV-Anlage nach 20 Jahren?
Einen festen Restwert gibt es nicht. Er hängt vor allem vom heutigen Ertrag, vom Zustand von Modulen und Wechselrichter und davon ab, wie viel Strom Sie selbst nutzen können. Für eine belastbare Zahl bei Verkauf oder Erbschaft ist ein Gutachten der richtige Weg.
Stand: 3. Oktober 2026. Quellen: Verbraucherzentrale, Ü20-Anlage nach Ende der EEG-Förderung (10.08.2026), netztransparenz.de, Marktwertübersicht, BDEW-Strompreisanalyse August 2026, Bundesnetzagentur, EEG-Fördersätze, Deutscher Bundestag, Textarchiv KW 39/2026, top agrar (13.11.2025), top agrar (13.02.2026), Fraunhofer ISE laut Solarserver (24.05.2015). Dieser Beitrag ist eine fachliche Einordnung und keine Rechts- oder Steuerberatung.

