Wer seine PV-Anlage nach 20 Jahren betreibt, erlebt einen abrupten Wechsel: Die feste EEG-Vergütung endet, und aus einst über 50 Cent je eingespeister Kilowattstunde werden rund 4 Cent. Die Anlage produziert weiter wie bisher – nur ist der Strom plötzlich an einer anderen Stelle wertvoll, nämlich in Ihrem eigenen Haushalt.

Allein in Baden-Württemberg fallen zum Jahresende 2026 mehr als 15.000 Solaranlagen aus der Förderung, bundesweit sind es über 66.000. Als regionaler Energiedienstleister aus Frickenhausen mit über 15 Jahren Erfahrung in dezentraler Energieversorgung möchten wir Ihnen zeigen, welche Optionen Sie haben – sachlich, ohne Zeitdruck und mit klarem Blick auf die Wirtschaftlichkeit.

PV-Anlage nach 20 Jahren – auf einen Blick

Wann endet die Förderung?  Nach 20 vollen Kalenderjahren plus dem Inbetriebnahmejahr – immer zum 31. Dezember. Anlage von 2006 heißt Förderende am 31.12.2026.

Was passiert automatisch?  Der Netzbetreiber nimmt den Strom weiter ab und zahlt die gesetzliche Anschlussvergütung – ohne Antrag, ohne neuen Vertrag.

Wie viel gibt es noch?  Jahresmarktwert Solar abzüglich Vermarktungspauschale – 2025 waren das rund 4,5 Cent, netto etwa 3,8 bis 4,3 ct/kWh. Gedeckelt auf maximal 10 ct/kWh.

Wie lange gilt das?  Die Anschlussregelung wurde mit dem Solarpaket I bis zum 31.12.2032 verlängert und gilt für Anlagen bis 100 kWp.

Was ist die Alternative?  Eigenverbrauch. Jede selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt rund 37 Cent Netzstrom statt 4 Cent Vergütung zu bringen.

Wen betrifft es?  Vor allem Anlagen der Baujahre 2004 bis 2008 – klassische Volleinspeiser auf Ein- und Zweifamilienhäusern.

Was passiert, wenn die EEG-Vergütung ausläuft?

Zunächst einmal: nichts Dramatisches. Ihre Anlage wird nicht abgeschaltet, und Sie müssen auch nichts unterschreiben. Nach § 21 EEG geht sie automatisch in die sogenannte Anschlussregelung über. Der Netzbetreiber bleibt zur Abnahme verpflichtet und vergütet den eingespeisten Strom mit dem Jahresmarktwert Solar abzüglich einer Vermarktungspauschale. Für 2025 lag der Jahresmarktwert bei rund 4,5 ct/kWh, die Pauschale sinkt 2026 auf 0,23 ct/kWh – bei Nutzung eines intelligenten Messsystems halbiert sie sich sogar.

Der Haken liegt nicht in der Regelung, sondern im Vergleich: Netzstrom kostet Haushalte 2026 im Schnitt etwa 37 ct/kWh. Wer weiter alles einspeist, verkauft seinen Solarstrom also für rund ein Zehntel dessen, was er beim Einkauf dafür bezahlt. Genau deshalb dreht sich die Logik nach 20 Jahren um: Zwei Jahrzehnte lang war Einspeisen das Geschäft, ab jetzt ist es das Selbstnutzen.

Das gilt allerdings nicht für jeden gleichermaßen: Bei sehr kleinen Anlagen unter etwa 3 kWp rechnet sich ein Umbau kaum, hier ist der schlichte Weiterbetrieb eine vertretbare Entscheidung. Zeitdruck gibt es ohnehin keinen – die Anschlussregelung läuft bis Ende 2032. Nur kostet jedes Jahr des Abwartens eben bares Geld.

Eine Sorge können wir Ihnen dabei nehmen: Alte Module sind selten das Problem. Untersuchungen des Fraunhofer ISE zeigen für hochwertige Module eine reale Leistungsabnahme von deutlich unter einem Prozent pro Jahr. Eine Photovoltaikanlage aus dem Jahr 2006 liefert heute in aller Regel noch zuverlässig Strom. Kritischer ist meist der Wechselrichter.

Voraussetzungen und Kosten im Überblick

Die Umstellung auf Eigenverbrauch ist technisch überschaubar. Eine Elektrofachkraft schließt die Anlage im Zählerschrank um, in der Regel wird auf einen Zweirichtungszähler gewechselt, der Bezug und Einspeisung getrennt erfasst. Dazu kommen die Meldung beim Netzbetreiber und die Aktualisierung im Marktstammdatenregister. Der Aufwand liegt meist bei wenigen Stunden – ist die Installation sehr alt, kann eine Modernisierung des gesamten Zählerschranks fällig werden, die ohnehin angestanden hätte. Ab 7 kW Anlagenleistung ist zudem ein intelligentes Messsystem vorgeschrieben.

Ohne Speicher liegt der Eigenverbrauch typischerweise bei 20 bis 35 Prozent. Mit einem Batteriespeicher und intelligentem Energiemanagement sind 60 bis 80 Prozent erreichbar. Erfreulich für Betreiber von Altanlagen: Der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG gilt auch bei der Nachrüstung eines Speichers an einer bestehenden Anlage – selbst dann, wenn diese seinerzeit mit 19 Prozent Umsatzsteuer gekauft wurde. Erträge aus Anlagen bis 30 kWp sind darüber hinaus einkommensteuerfrei. Für eine verbindliche Bewertung Ihrer Situation ist allerdings Ihr Steuerberater die richtige Adresse.

Ein Speicher lohnt sich aber nur, wenn das Haus den Strom auch tatsächlich abnimmt. Steht die Batterie regelmäßig voll, zieht sich die Investition unnötig in die Länge. Deshalb steht bei uns immer die Verbrauchsanalyse am Anfang – gerade wenn eine Wärmepumpe oder ein E-Auto mit eigener Ladeinfrastruktur hinzukommen soll, verändert das die Rechnung deutlich zu Ihren Gunsten.

Was bedeutet das für Ihre PV-Anlage?

Der erste Schritt ist immer derselbe: Schauen Sie in Ihren Einspeisevertrag und prüfen Sie das Inbetriebnahmedatum. Nicht jeder Netzbetreiber informiert aktiv über das Förderende. Danach geht es um eine ehrliche Bestandsaufnahme von Modulzustand, Wechselrichter, Elektrik und Verbrauchsprofil – denn welche Option für Sie die richtige ist, hängt genau davon ab. Pauschale Empfehlungen führen an dieser Stelle zuverlässig zu Fehlinvestitionen.

Ein Sonderfall verdient Beachtung: das Repowering, also der Ersatz alter Module durch moderne. Auf derselben Dachfläche ist damit deutlich mehr Leistung möglich, und die Mehrleistung erhält einen neuen 20-jährigen Vergütungsanspruch. Wer bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb geht, sichert sich nach heutigem Stand noch das bewährte System mit fester Vergütung – seit dem 1. August 2026 sind das 7,70 ct/kWh bei Überschusseinspeisung bis 10 kWp. Der am 29. Juli 2026 vom Kabinett beschlossene Entwurf zum EEG 2027 sieht für Neuanlagen dagegen eine Direktvermarktung mit befristeter Übergangszahlung vor; das Verfahren läuft noch. Wie wir das einordnen, lesen Sie in unserem Beitrag zur EEG-Novelle 2027.

HUMMEL energize begleitet Sie durch diesen Übergang aus einer Hand: Wir prüfen Ihre Bestandsanlage, analysieren Ihren Verbrauch, rechnen die Optionen gegeneinander und übernehmen als Elektrofachbetrieb den Umschluss, die Speichernachrüstung, die Organisation des passenden Zählers und das komplette Meldewesen. Ein Ansprechpartner statt vier – für Kundinnen und Kunden in Frickenhausen, im Landkreis Esslingen und in der ganzen Region.

Andrej Platikow

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