Startseite » PowerBANK Blog » Marktwert Solar 2026: Monatswerte und was sie für Ihre PV-Anlage bedeuten

Der Marktwert Solar ist der durchschnittliche Preis, den Solarstrom an der Strombörse in einem Monat oder einem Jahr erzielt hat. Die vier Übertragungsnetzbetreiber berechnen ihn aus den Börsenpreisen am Day-Ahead-Markt – dem Handel für Strom, der am Folgetag geliefert wird – und gewichten sie mit der tatsächlichen Solarstromerzeugung in Deutschland. Veröffentlicht wird der Wert auf der gemeinsamen Plattform netztransparenz.de.

Als regionaler Fachbetrieb aus Frickenhausen betreuen wir im Landkreis Esslingen und in der Region Stuttgart viele Betreiber, deren Anlage aus der EEG-Vergütung fällt oder die über Direktvermarktung nachdenken. Für beide Gruppen ist der Marktwert Solar die wichtigste Kennzahl. In diesem Ratgeber zeigen wir die aktuellen Monatswerte, erklären den Unterschied zum Jahresmarktwert und ordnen ein, was die Zahlen für Ihre PV-Anlage bedeuten.

Kurz gefasst

  • Der Marktwert Solar bildet ab, was Solarstrom an der Börse im Durchschnitt wert war – Monat für Monat und als Jahreswert.
  • 2026 schwankte der Monatsmarktwert Solar bisher zwischen 1,317 ct/kWh im April und 11,019 ct/kWh im Januar.
  • Ausgeförderte Ü20-Anlagen erhalten für eingespeisten Strom den Jahresmarktwert Solar abzüglich der Vermarktungskosten.
  • Weil Solarstrom an der Börse wenig erlöst, lohnt sich Eigenverbrauch – etwa mit einem Speicher – meist mehr als die Einspeisung.

Was ist der Marktwert Solar?

An der Strombörse bildet sich für jede Viertelstunde des Folgetags ein eigener Preis. Der Marktwert Solar gewichtet diese Preise mit der Menge Solarstrom, die in der jeweiligen Viertelstunde erzeugt wurde. Viertelstunden um die Mittagszeit, in denen viel Solarstrom fließt, zählen also stark, Abend- und Nachtstunden praktisch gar nicht. Rechtsgrundlage ist Anlage 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG); die Übertragungsnetzbetreiber müssen die Monatswerte bis zum zehnten Werktag des Folgemonats veröffentlichen.

Genau diese Gewichtung erklärt, warum der Marktwert Solar meist deutlich unter dem durchschnittlichen Börsenpreis liegt. Wenn viele Anlagen gleichzeitig einspeisen, sinken die Preise – an sonnigen Tagen bis in den negativen Bereich. Im August 2026 lag der durchschnittliche Börsenpreis laut pv magazine bei 12,689 ct/kWh, der Marktwert Solar dagegen bei 6,359 ct/kWh. Im selben Monat gab es 226 Viertelstunden mit negativen Preisen, alle zwischen 9:30 und 16:45 Uhr.

6,359 ct/kWh

Monatsmarktwert Solar August 2026 (laut Übertragungsnetzbetreibern)

1,317 ct/kWh

niedrigster Monatswert 2026 bisher (April 2026)

4,508 ct/kWh

Jahresmarktwert Solar 2025 (laut netztransparenz.de)

Aktuelle Monatswerte 2026

Die folgende Tabelle zeigt den Monatsmarktwert Solar für die bisher veröffentlichten Monate 2026. Der Wert für September 2026 wird bis zum zehnten Werktag im Oktober veröffentlicht; wir tragen ihn nach, sobald er vorliegt.

Monat 2026Marktwert Solar (ct/kWh)
Januar11,019
Februar7,717
März5,455
April1,317
Mai3,163
Juni6,190
Juli5,226
August6,359

Stand: 2. Oktober 2026. Werte laut Veröffentlichung der Übertragungsnetzbetreiber auf netztransparenz.de, abgeglichen mit den Monatsmeldungen von pv magazine und Solarserver. Maßgeblich sind allein die Werte auf netztransparenz.de.

Auffällig ist die Spanne: Im Januar, wenn wenig Solarstrom erzeugt wird und die Börsenpreise hoch sind, war Solarstrom über elf Cent wert. Im April 2026 fiel der Wert auf gut einen Cent – laut Solarserver so niedrig wie seit fünf Jahren nicht. Diese Schwankung trifft vor allem Anlagen, deren Erlös direkt vom Monatsmarktwert abhängt.

Monatsmarktwert und Jahresmarktwert Solar: der Unterschied

Der Monatsmarktwert Solar (MW Solar) ist der Durchschnitt eines Kalendermonats, der Jahresmarktwert Solar (JW Solar) der Durchschnitt eines ganzen Kalenderjahres – ebenfalls gewichtet mit der Solarerzeugung. Für 2025 haben die Übertragungsnetzbetreiber einen Jahresmarktwert Solar von 4,508 ct/kWh veröffentlicht. Der Jahreswert für 2026 steht erst nach dem Jahreswechsel fest; er wird bis zum zehnten Werktag des Folgejahres veröffentlicht.

Welcher der beiden Werte für Ihre Anlage gilt, regelt Anlage 1 EEG: Für Anlagen in der Direktvermarktung, die vor dem 1. Januar 2023 in Betrieb gegangen sind oder deren Zuschlag vor diesem Datum erteilt wurde, wird die Marktprämie monatlich mit dem Monatsmarktwert berechnet. Für alle übrigen Anlagen gilt grundsätzlich der Jahresmarktwert. Auch die Vergütung ausgeförderter Anlagen richtet sich nach dem Jahresmarktwert.

Bedeutung für ausgeförderte Ü20-Anlagen

Nach 20 Jahren endet die feste EEG-Vergütung. Eine solche ausgeförderte Anlage darf nach dem EEG 2023 weiter einspeisen; der Netzbetreiber zahlt dann für den eingespeisten Strom den Jahresmarktwert Solar abzüglich einer Pauschale für die Vermarktungskosten. Nach Angaben der Verbraucherzentrale lag dieser Abzug für 2025 bei 0,72 ct/kWh und sinkt für 2026 auf 0,23 ct/kWh; mit einem intelligenten Messsystem halbiert er sich. Die Regelung gilt laut Verbraucherzentrale nach dem Solarpaket I bis Ende 2032.

Für den 2025 eingespeisten Strom ergibt das rechnerisch rund 3,8 ct/kWh (4,508 abzüglich 0,72 ct/kWh, eigene Rechnung auf Basis der genannten Quellen). Was das für Ihre Anlage konkret heißt und welche Optionen Sie nach dem Förderende haben, beschreiben wir ausführlich im Ratgeber Einspeisevergütung nach 20 Jahren.

Marktwert Solar in der Direktvermarktung

In der Direktvermarktung verkauft ein Dienstleister – der Direktvermarkter – Ihren Solarstrom an der Börse. Für Anlagen mit mehr als 100 kW ist das Pflicht, denn eine feste Einspeisevergütung gibt es nach § 21 EEG nur bis 100 kW. Der Erlös setzt sich aus dem Börsenerlös und der Marktprämie zusammen. Die Marktprämie gleicht die Lücke zwischen dem anzulegenden Wert Ihrer Anlage – dem gesetzlich oder per Zuschlag festgelegten Vergütungssatz – und dem Marktwert Solar aus. Sinkt der Marktwert, steigt die Prämie, solange der anzulegende Wert darüber liegt.

Zwei Punkte sollten Sie dabei kennen. Erstens: Für neue Anlagen, die seit dem 25. Februar 2025 in Betrieb gehen, entfällt die Förderung für Zeiträume mit negativen Börsenpreisen (§ 51 EEG, sogenanntes Solarspitzengesetz); diese Zeiten werden im Anschluss an den regulären Förderzeitraum nachgeholt. Zweitens: Auch ausgeförderte Anlagen können in die Direktvermarktung wechseln – dann erhalten sie keinen Marktwert abzüglich Pauschale mehr, sondern den Börsenerlös abzüglich des Entgelts des Direktvermarkters. Ob sich das rechnet, hängt von der Anlagengröße und den Messkosten ab.

Für die Zeit ab 2027 plant der Gesetzgeber mit der EEG-Novelle Änderungen bei der Vergütung neuer Anlagen; beschlossen ist noch nichts (Stand 2. Oktober 2026). Den Stand der Beratungen fassen wir im Beitrag EEG 2027 im Bundestag zusammen. Wenn Sie ein Angebot für die Direktvermarktung Ihrer Anlage wünschen, finden Sie unser Anfrageformular zur Direktvermarktung.

Eigenverbrauch und Speicher als Alternative

Die Monatswerte 2026 zeigen deutlich: Solarstrom ist an der Börse vor allem dann wenig wert, wenn die eigene Anlage am meisten erzeugt. Für Haushalte kostet Strom aus dem Netz 2026 dagegen im Durchschnitt 37,0 ct/kWh (BDEW, Stand August 2026). Jede Kilowattstunde, die Sie selbst verbrauchen statt einzuspeisen, ist deshalb ein Vielfaches wert.

Ein Batteriespeicher verschiebt den Mittagsüberschuss in den Abend und die Nacht. Gerade bei Ü20-Anlagen bietet sich die Umstellung auf Eigenverbrauch mit einem nachgerüsteten Speicher an – vorausgesetzt, Zählerplatz und Wechselrichter lassen es zu. Ein Energiemanagementsystem kann zusätzlich Wallbox und Wärmepumpe dann einschalten, wenn die Sonne scheint. Mehr dazu auf unserer Seite Stromspeicher für Privatkunden.

Was eine Umrüstung Ihrer Anlage kostet, halten wir im Projektbericht fest – nach dem Vor-Ort-Termin erhalten Sie Ihr verbindliches Angebot.

Wichtig zur Einordnung

Die Monatswerte stammen aus der Veröffentlichung der Übertragungsnetzbetreiber auf netztransparenz.de (Stand 2. Oktober 2026) und wurden mit Fachmedien abgeglichen; die Börsendurchschnitte für August 2026 nennt pv magazine. Die Angaben zur Vergütung ausgeförderter Anlagen und zur Direktvermarktung geben den Stand vom 2. Oktober 2026 wieder. Prognosen zum künftigen Marktwert treffen wir bewusst nicht. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Häufige Fragen zum Marktwert Solar

Was ist der Marktwert Solar?

Der Marktwert Solar ist der durchschnittliche Börsenpreis, den Solarstrom in einem Monat oder Jahr erzielt hat – gewichtet mit der tatsächlichen Solarstromerzeugung in Deutschland. Er dient als Grundlage für die Marktprämie in der Direktvermarktung und für die Vergütung ausgeförderter Anlagen.

Wo wird der Marktwert Solar veröffentlicht?

Auf netztransparenz.de, der gemeinsamen Plattform der vier Übertragungsnetzbetreiber. Die Monatswerte erscheinen bis zum zehnten Werktag des Folgemonats, der Jahresmarktwert bis zum zehnten Werktag des Folgejahres.

Was ist der Unterschied zwischen Monatsmarktwert und Jahresmarktwert Solar?

Der Monatsmarktwert gilt für einen Kalendermonat, der Jahresmarktwert für ein ganzes Kalenderjahr. Der Jahresmarktwert Solar 2025 lag bei 4,508 ct/kWh. Welcher Wert für Ihre Anlage maßgeblich ist, hängt nach Anlage 1 EEG vor allem vom Inbetriebnahmedatum ab: Für Anlagen vor 2023 gilt in der Direktvermarktung der Monatswert, für neuere Anlagen grundsätzlich der Jahreswert.

Was bedeutet der Marktwert Solar für Ü20-Anlagen?

Ausgeförderte Anlagen erhalten für eingespeisten Strom den Jahresmarktwert Solar abzüglich der Vermarktungskosten des Netzbetreibers – für 2025 rechnerisch rund 3,8 ct/kWh. Weil Netzstrom für Haushalte im Schnitt 37,0 ct/kWh kostet, lohnt sich für viele Ü20-Anlagen der Umstieg auf Eigenverbrauch.

Unser Fazit

Der Marktwert Solar ist kein abstrakter Börsenwert, sondern bestimmt direkt, was Ihre ausgeförderte oder direkt vermarktete Anlage einbringt. Die Werte 2026 zeigen, wie stark er schwankt – und wie wenig Solarstrom mittags oft wert ist. Wer seinen Strom selbst nutzt, macht sich davon unabhängiger. Wir starten mit Ihren Verbrauchs- und Erzeugungsdaten: Im Projektbericht rechnen wir Einspeisung, Eigenverbrauch und Speicher für Ihre Anlage durch, beim Vor-Ort-Termin prüfen wir Zählerschrank und Wechselrichter, erst danach erhalten Sie Ihr verbindliches Angebot. ENERGIE NEU DENKEN.

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Stand: 2. Oktober 2026. Quellen: Übertragungsnetzbetreiber, netztransparenz.de: Marktwertübersicht (Monats- und Jahresmarktwerte), Solarserver, Monatsmarktwert Solar Januar 2026 (10.02.2026), Solarserver, Februar 2026 (09.03.2026), Solarserver, März 2026 (09.04.2026), Solarserver, April 2026 (11.05.2026), Solarserver, Mai 2026 (08.06.2026), pv magazine, Juni 2026 (09.07.2026), Solarserver, Juli 2026 (10.08.2026), pv magazine, August 2026 (09.09.2026), Anlage 1 EEG 2023, § 21 EEG 2023, Verbraucherzentrale, Ü20-Anlage nach Ende der EEG-Förderung (Stand 10.08.2026), Ökozentrum NRW, Solarspitzengesetz in Kraft getreten (27.03.2025), BDEW-Strompreisanalyse August 2026. Dieser Beitrag ist eine fachliche Einordnung und keine Rechts- oder Steuerberatung.

Autor: Alexander Hummel


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