Lastmanagement sorgt dafür, dass mehrere Elektroautos gleichzeitig laden können, ohne dass der Netzanschluss Ihres Gebäudes überlastet wird. Ein Steuergerät misst, wie viel Leistung gerade frei ist, und verteilt sie auf die aktiven Ladepunkte – statt jede Wallbox mit voller Leistung laufen zu lassen.
Als regionaler Fachbetrieb aus Frickenhausen planen, installieren und betreiben wir Ladeinfrastruktur auf Firmenparkplätzen im Landkreis Esslingen und in der Region Stuttgart. Die Frage nach dem Lastmanagement stellt sich dabei in fast jedem Projekt – meist schon beim ersten Blick in den Zählerschrank. In diesem Ratgeber erklären wir, wie es funktioniert, welche Varianten es gibt und worauf Sie bei der Planung achten sollten.
Kurz gefasst
- Lastmanagement verteilt die verfügbare Anschlussleistung automatisch auf alle Ladepunkte.
- Statisches Lastmanagement arbeitet mit einem festen Grenzwert, dynamisches Lastmanagement misst den Verbrauch des Gebäudes laufend mit.
- Ohne Steuerung müsste der Netzanschluss auf die Summe aller Ladeleistungen ausgelegt sein – bei zehn Ladepunkten mit je 11 kW sind das 110 kW.
- Mit Photovoltaik und Batteriespeicher lassen sich zusätzlich Lastspitzen und Stromkosten senken.
Lastmanagement und Lademanagement: Was ist der Unterschied?
Die beiden Begriffe werden oft vermischt. Lastmanagement betrifft die elektrische Seite: Wie viel Leistung darf jeder Ladepunkt in diesem Moment beziehen, damit der Hausanschluss nicht überlastet wird? Im Handel ist dafür auch von „Lastmanagement Wallbox“ oder „Lastmanagement Ladestation“ die Rede – gemeint ist dasselbe.
Lademanagement beschreibt dagegen die organisatorische Seite: Wer darf laden, wie wird der Ladepunkt freigeschaltet, wie werden die Ladevorgänge erfasst und abgerechnet? In der Praxis gehören beide zusammen. Wie wir das Lademanagement für Unternehmen übernehmen, lesen Sie auf unserer Seite Lademanagement und Betrieb von Ladesäulen.
Statisches und dynamisches Lastmanagement
Beim statischen Lastmanagement legen wir einen festen Höchstwert fest, den alle Ladepunkte zusammen nicht überschreiten dürfen – zum Beispiel 40 kW. Die Steuerung teilt diese Leistung unter den Fahrzeugen auf, die gerade laden. Das ist einfach und günstig, hat aber einen Nachteil: Der Grenzwert muss so niedrig liegen, dass er auch dann sicher ist, wenn im Gebäude gerade alle anderen Verbraucher laufen. Zu den meisten Tageszeiten bleibt dadurch Leistung ungenutzt.
Dynamisches Lastmanagement misst den Verbrauch am Netzanschlusspunkt fortlaufend. Die Ladepunkte bekommen genau die Leistung, die das Gebäude gerade nicht braucht. Fahren morgens Produktion, Kälteanlage oder Lüftung hoch, wird das Laden automatisch gedrosselt; in der Mittagspause, abends oder nachts steht mehr Leistung zur Verfügung. Bei mehreren Ladepunkten auf einem Firmenparkplatz ist das in aller Regel die wirtschaftlichere Lösung.
Die Kommunikation zwischen Ladepunkten und Steuerung läuft heute meist über OCPP – das Open Charge Point Protocol ist ein offener Standard, über den Ladepunkte unterschiedlicher Hersteller mit derselben Software sprechen. Gute Systeme können zusätzlich Prioritäten setzen, etwa die Dienstfahrzeuge vor den privaten Autos der Mitarbeiter, und gleichen die Belastung der drei Phasen aus.
110 kW
zehn Ladepunkte mit je 11 kW ohne Lastmanagement (Rechenbeispiel)
4,2 kW
Mindestleistung je Gerät bei Steuerung durch den Netzbetreiber (§ 14a EnWG, Niederspannung)
12 kVA
oberhalb dieser Leistung braucht eine Ladeeinrichtung die Zustimmung des Netzbetreibers
Rechenbeispiel: zehn Ladepunkte am Firmenparkplatz
Nehmen wir einen Betrieb an, bei dem am Hausanschluss zu Spitzenzeiten nach Abzug des eigenen Verbrauchs rund 40 kW frei sind. Geplant sind zehn Ladepunkte mit je 11 kW Ladeleistung. Ohne Steuerung wären das bis zu 110 kW – der Anschluss müsste erweitert werden, was beim Netzbetreiber oft Monate dauert und einen Baukostenzuschuss kostet.
Mit dynamischem Lastmanagement laden alle zehn Fahrzeuge trotzdem. Im ungünstigsten Fall, wenn alle gleichzeitig angesteckt sind und das Gebäude voll läuft, teilen sie sich die 40 kW, also rund 4 kW je Fahrzeug. Über eine Standzeit von acht Stunden sind das etwa 32 kWh – genug für eine Strecke von grob 150 bis 200 Kilometern, je nach Fahrzeug. Für die meisten Pendelwege reicht das mit großem Abstand. Weil Elektroautos eine Mindestladeleistung brauchen, laden gute Systeme bei sehr knapper Leistung reihum, statt alle Fahrzeuge gleichzeitig zu drosseln.
Die Zahlen sind Annahmen zur Veranschaulichung. Wie viel Leistung an Ihrem Standort tatsächlich frei ist, zeigt erst Ihr Lastgang – die viertelstündlich gemessenen Verbrauchswerte, die bei Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung beim Netzbetreiber vorliegen.
Was § 14a EnWG für Ladepunkte im Betrieb bedeutet
Seit dem 1. Januar 2024 gelten neu installierte Ladepunkte mit mehr als 4,2 kW, die an das Niederspannungsnetz angeschlossen sind, als steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz. Sie müssen beim Netzbetreiber gemeldet werden, und der Netzbetreiber darf ihre Leistung bei einer drohenden Überlastung des Netzes vorübergehend reduzieren. Ganz abschalten darf er sie nicht: Jedem Gerät bleiben mindestens 4,2 kW. Sind mehrere Geräte über ein Energiemanagementsystem gebündelt, ermittelt der Netzbetreiber eine gemeinsame Mindestleistung. Im Gegenzug zahlen Sie ein reduziertes Netzentgelt.
Für die Praxis heißt das: Ein Lastmanagement ist auch die Schnittstelle, über die der Netzbetreiber steuert – eine Steuerbox für den ganzen Ladepark statt einer Lösung je Wallbox. Unternehmen mit eigenem Mittelspannungsanschluss sind von § 14a EnWG nicht erfasst. Unabhängig davon gilt die Niederspannungsanschlussverordnung: Jede Ladeeinrichtung ist dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme mitzuteilen, bei mehr als 12 kVA braucht sie seine Zustimmung. Die Anmeldung übernehmen wir als eingetragener Elektrofachbetrieb für Sie.
Mehr Wirkung mit Photovoltaik und Speicher
Richtig stark wird Lastmanagement im Zusammenspiel mit eigener Erzeugung. Mit einer Photovoltaikanlage auf dem Firmendach laden die Fahrzeuge bevorzugt mit Solarstrom, der tagsüber genau dann anfällt, wenn sie auf dem Parkplatz stehen. Ein Gewerbespeicher fängt zusätzlich Lastspitzen ab. Dieses Peak Shaving – das gezielte Kappen kurzer Leistungsspitzen – zahlt sich vor allem bei Betrieben mit registrierender Leistungsmessung aus, deren Netzentgelt sich nach der höchsten Viertelstundenleistung des Jahres richtet.
Wie das im Alltag aussieht, zeigt unser Projekt bei der Marziale Coolinaria GmbH in Nürtingen: Die Ladepunkte laden mit Lastmanagement vorrangig aus Photovoltaik und Speicher, ohne neue Lastspitzen zu erzeugen. Der Netzbezug des Standorts sank von März bis Juli 2026 gegenüber 2024 um 89 Prozent – gemessen im laufenden Betrieb. Mehr dazu in der Referenz zum Gewerbespeicher.
Worauf Sie bei der Planung achten sollten
- Lastgang als Grundlage: Die verfügbare Leistung wird gemessen, nicht geschätzt.
- Offener Standard: Ladepunkte und Steuerung sollten über OCPP kommunizieren, damit Sie später Geräte und Software unabhängig voneinander tauschen oder erweitern können.
- Erweiterbarkeit: Leitungen, Verteiler und Steuerung von Anfang an auf den späteren Endausbau auslegen.
- Prioritäten: Festlegen, welche Nutzergruppe im Engpass Vorrang hat – zum Beispiel Dienstfahrzeuge vor Mitarbeiterfahrzeugen.
- Rückfallwert: Fällt die Kommunikation aus, müssen die Ladepunkte auf eine sichere, reduzierte Leistung zurückschalten.
- Abrechnung: Wird gegenüber Mitarbeitern oder Dritten abgerechnet, brauchen Sie eichrechtskonforme Messung – also Zähler, deren Messwerte nachprüfbar und abrechnungssicher sind.
Wichtig zur Einordnung
Die Zahlen im Rechenbeispiel sind Annahmen zur Veranschaulichung, keine Messwerte. Wie viel Leistung an Ihrem Standort frei ist, zeigt erst die Auswertung Ihres Lastgangs. Die Angaben zu § 14a EnWG und zur Netzanmeldung geben den Stand vom 2. Oktober 2026 wieder; maßgeblich sind die Festlegungen der Bundesnetzagentur und die technischen Anschlussbedingungen Ihres Netzbetreibers.
Unser Fazit
Ab drei oder vier Ladepunkten ist Lastmanagement kein Extra, sondern die Voraussetzung dafür, dass Ladeinfrastruktur wirtschaftlich bleibt. Nach unserer Erfahrung reicht der vorhandene Netzanschluss oft aus, wenn er richtig genutzt wird – teurer Netzausbau lässt sich damit häufig vermeiden oder zumindest verschieben. Wir starten deshalb mit Ihren Verbrauchsdaten: Im Projektbericht zeigen wir, wie viel Leistung frei ist und wie viele Ladepunkte daraus werden. Beim Vor-Ort-Termin prüfen wir Zählerplatz und Leitungswege, erst danach erhalten Sie Ihr verbindliches Angebot. ENERGIE NEU DENKEN.
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Stand: 2. Oktober 2026. Quellen: Bundesnetzagentur, FAQ Wallbox und § 14a EnWG, § 14a EnWG, § 19 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV). Referenzwerte Marziale Coolinaria: gemessene Betriebsdaten März–Juli 2026 gegenüber 2024. Dieser Beitrag ist eine fachliche Einordnung und keine Rechtsberatung.
Autor: Alexander Hummel

