Startseite » PowerBANK Blog » Netzentgelte 2027: Was sich beim Strompreis ändert – und wie Sie gelassen bleiben

Netzentgelte 2027: Die vier Übertragungsnetzbetreiber haben am 1. Oktober 2026 ihre vorläufigen Entgelte für das kommende Jahr veröffentlicht. Die Netzentgelte steigen 2027 leicht – für die meisten Haushalte geht es nach einer Schätzung des Vergleichsportals Verivox um wenige Euro im Jahr. Das ist kein Grund zur Sorge, aber ein guter Anlass, die eigenen Stellschrauben beim Strompreis anzuschauen.

Als regionaler Energiedienstleister aus Frickenhausen mit der langjährigen Erfahrung unseres Inhabers in der Energietechnik ordnen wir bei HUMMEL energize ein, was hinter den Zahlen steckt und was davon auf Ihrer Stromrechnung ankommt. Vor allem zeigen wir, wie Sie sich mit Photovoltaik, Speicher und steuerbaren Verbrauchern von solchen Anpassungen spürbar unabhängiger machen.

Kurz gefasst

  • Das durchschnittliche Übertragungsnetzentgelt steigt laut den Übertragungsnetzbetreibern von 2,86 auf 3,54 ct/kWh netto (vorläufig).
  • Auf der Stromrechnung kommen laut Verivox rund 0,24 ct/kWh brutto an – für typische Haushalte 4 bis 10 € im Jahr.
  • Die Entgelte Ihres regionalen Netzbetreibers stehen ab dem 15. Oktober 2026 fest.
  • Eigenverbrauch und die Netzentgelt-Rabatte nach § 14a EnWG wirken deutlich stärker als der Anstieg.

Netzentgelte 2027: Was sich ändert

Netzentgelte sind die Gebühren für den Transport und die Verteilung des Stroms über das öffentliche Netz. Nach der Strompreisanalyse des BDEW machen sie rund ein Viertel des Haushaltsstrompreises aus (24,9 %, Stand Januar 2026). Sie entstehen auf zwei Ebenen: im Übertragungsnetz, also den Höchstspannungsleitungen von 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW, und in den regionalen Verteilnetzen, aus denen Haushalte und Betriebe ihren Strom beziehen.

Für die oberste Ebene liegen die vorläufigen Werte jetzt vor. Das durchschnittliche Übertragungsnetzentgelt steigt von 2,86 auf 3,54 ct/kWh netto, also um 0,68 ct oder rund 24 %. Grund ist ein kleinerer Bundeszuschuss: Statt 6,5 Mrd. € im Jahr 2026 sind für 2027 noch 5,525 Mrd. € vorgesehen, geplant in gleicher Höhe auch für 2028 und 2029. Die gute Nachricht steckt im Vergleich: Ohne diesen Zuschuss läge das Übertragungsnetzentgelt bei 6,52 ct/kWh – fast doppelt so hoch. Der Staat entlastet die Netzkosten also weiterhin in Milliardenhöhe.

Für die Einordnung wichtig: Die 24 % betreffen nur das Übertragungsnetz, nicht Ihre Stromrechnung. Die höheren Kosten fließen anteilig in die Entgelte der Verteilnetzbetreiber ein, die ihre vorläufigen Werte bis zum 15. Oktober 2026 veröffentlichen. Gültig sind die neuen Netzentgelte ab dem 1. Januar 2027.

ca. 10 €

Mehrkosten pro Jahr bei 4.000 kWh (Schätzung Verivox)

110–190 €

§-14a-Rabatt Modul 1 pro Jahr, je nach Netzgebiet

0 ct

Netzentgelt auf selbst verbrauchten Solarstrom

Was das für Ihre Stromrechnung bedeutet

Verivox schätzt, dass die Verteilnetzentgelte durch die höheren Übertragungsnetzkosten um rund 0,24 ct/kWh brutto steigen. Bezogen auf den Haushaltsstrompreis ist das ein Plus von knapp 1 %. In Euro sieht das so aus:

HaushaltJahresverbrauchMehrkosten 2027 pro Jahr (brutto)
3 Personen4.000 kWhca. 10 €
2 Personen2.800 kWhca. 7 €
1 Person1.500 kWhca. 4 €
Schätzung Verivox, Stand 1. Oktober 2026

Wie viel tatsächlich bei Ihnen ankommt, hängt vom Wohnort ab. Jeder Verteilnetzbetreiber legt seine Entgelte selbst fest, und die Kostenstruktur der Netze unterscheidet sich regional deutlich. Ob und wann Ihr Stromanbieter die Anpassung weitergibt, regeln Ihre Tarifbedingungen: Preisgarantien schließen Netzentgelte häufig aus. Ein Blick in den Vertrag schafft hier Klarheit.

Was das für Ihr Eigenheim bedeutet

Netzentgelte fallen nur auf Strom an, der durch das öffentliche Netz fließt. Für jede Kilowattstunde Solarstrom, die Sie direkt im Haus verbrauchen, zahlen Sie keine Netzentgelte, keine Umlagen und keine Stromsteuer. Daraus folgt ein Zusammenhang, der oft übersehen wird: Je höher die Netzentgelte, desto mehr ist Ihr eigener Solarstrom wert. Steigende Netzentgelte verbessern also die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage.

Ein vereinfachtes Rechenbeispiel (eigene Rechnung, nur der Arbeitspreis betrachtet): Ein Haushalt mit 4.000 kWh Jahresverbrauch deckt mit PV-Anlage und Speicher die Hälfte seines Bedarfs selbst. Er bezieht nur noch rund 2.000 kWh aus dem Netz – jede Anpassung der Netzentgelte trifft ihn damit nur noch zur Hälfte. Die Schlüsselrolle spielt der Batteriespeicher: Er verschiebt den Solarstrom aus der Mittagszeit in die Abendstunden, in denen sonst Netzstrom fließen würde. Das passt zur Richtung des EEG 2027: Eigenverbrauch statt Einspeisung.

Noch größer ist der Hebel bei Wärmepumpe, Wallbox und Speicher. Nach § 14a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) erhalten steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit mehr als 4,2 kW Leistung, die seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb gegangen sind, reduzierte Netzentgelte. Im Gegenzug darf der Netzbetreiber ihre Leistung bei drohender Überlastung des Netzes vorübergehend begrenzen. Zur Wahl stehen drei Module:

  • Modul 1: pauschaler Rabatt auf das Netzentgelt, je nach Netzgebiet rund 110 bis 190 € im Jahr. Das funktioniert mit dem vorhandenen Zähler.
  • Modul 2: 60 % Rabatt auf den Arbeitspreis des Netzentgelts für den steuerbaren Verbraucher. Dafür ist ein separater Zähler nötig – interessant vor allem für Wärmepumpen mit hohem Verbrauch.
  • Modul 3: zeitvariables Netzentgelt, nur in Kombination mit Modul 1. Es ist in Niedriglastzeiten günstiger, etwa nachts, und im abendlichen Hochlastfenster teurer.

Zum Vergleich: Einem Anstieg von rund 10 € im Jahr steht allein bei Modul 1 ein Rabatt von 110 € und mehr gegenüber. Wie hoch die Ersparnis bei Ihnen ausfällt, hängt von Netzgebiet, Modul und Stromtarif ab. Nicht jeder Versorger gibt die Rabatte aus Modul 2 und 3 vollständig weiter – auch hier lohnt es sich, die Tarifbedingungen zu prüfen.

Eine häufige Sorge können wir Ihnen nehmen: Der Netzbetreiber darf nach § 14a nur dimmen, nicht abschalten. Ihre Wärmepumpe oder Wallbox läuft auch im Ausnahmefall mit mindestens 4,2 kW weiter.

Das Maximum holt ein Energiemanagementsystem (HEMS) heraus – eine Steuerung, die Erzeugung, Speicher und Verbraucher im Haus aufeinander abstimmt. Unser VOLTBRIDGE NODE S verschiebt das Laden des E-Autos und den Betrieb der Wärmepumpe automatisch in sonnenreiche oder günstige Stunden, auch in Kombination mit Modul 3 und einem dynamischen Stromtarif.

Und für Unternehmen?

Betriebe spüren Netzentgelte stärker als Haushalte – haben aber auch die größeren Hebel. Bei Unternehmen mit Leistungsmessung setzen sich die Netzentgelte aus einem Arbeitspreis je Kilowattstunde und einem Leistungspreis zusammen, der sich nach der höchsten Lastspitze im Jahr richtet. Schon eine einzelne Spitze kann so die Netzkosten eines ganzen Jahres bestimmen.

Genau hier setzt ein Gewerbespeicher an: Er kappt Lastspitzen (Peak Shaving), indem er in Momenten hoher Last Strom liefert, und nimmt zugleich überschüssigen Solarstrom auf. Zusammen mit einem Energiemanagement, das Kälte, Druckluft oder Ladeinfrastruktur in günstige Zeiten verschiebt, sinken Netzbezug und Netzkosten. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt die atypische Netznutzung hinzu. Wie das in der Praxis aussieht, zeigt unsere Referenz aus Nürtingen: Vom Stromabnehmer zur Energiezentrale.

Wichtig zur Einordnung

Alle genannten Netzentgelte sind vorläufig. Der Bundeszuschuss für 2027 bis 2029 muss noch gesetzlich abgesichert werden; nach Angaben der Übertragungsnetzbetreiber fallen die endgültigen Entgelte entsprechend höher aus, wenn bis zum 7. Dezember 2026 keine Rechtssicherheit besteht. Die regionalen Verteilnetzentgelte stehen erst ab dem 15. Oktober 2026 fest. Die Ersparnis nach § 14a EnWG hängt von Netzgebiet, Modul und Stromtarif ab.

Unser Fazit

Netzentgelte werden sich auch in den kommenden Jahren bewegen. Für 2027 ist der Anstieg überschaubar – wir raten deshalb nicht zu Hektik, sondern zu einem klaren Blick auf die eigenen Stellschrauben. Wer seinen Strom selbst erzeugt, speichert und steuerbare Verbraucher clever einbindet, bezieht weniger Netzstrom und ist von solchen Anpassungen spürbar weniger betroffen. Wie viel das in Ihrem Fall ausmacht, halten wir in Ihrem Projektbericht fest; nach dem Vor-Ort-Termin erhalten Sie Ihr verbindliches Angebot. ENERGIE NEU DENKEN.

Das könnte Sie auch interessieren

EEG 2027 im Bundestag: Was die erste Lesung für Ihre PV-Anlage bedeutet · Dynamischer Stromtarif mit Speicher: Wann sich der Wechsel wirklich lohnt · Kosten der Energiewende: Was das EWI-Gutachten für Speicher, Wärmepumpe und E-Auto bedeutet

Stand: 7. Oktober 2026. Quellen: ZfK, Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen vorläufige Netzentgelte für 2027 (1. Oktober 2026), ZfK, Schätzung Verivox zu den Haushaltskosten (1. Oktober 2026), ms-aktuell.de, Stromnetz wird 2027 teurer, BDEW-Strompreisanalyse Januar 2026, ema-energiewelt.de, § 14a EnWG und Netzentgelte (Stand 24. September 2026). Dieser Beitrag ist eine fachliche Einordnung und keine Rechts- oder Anlageberatung; die Netzentgelte 2027 sind vorläufig.

Autor: Andrej Plantikow

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner