EEG 2027: Am 24. September 2026 hat der Bundestag die geplante EEG-Novelle in erster Lesung beraten, einen Tag später hat der Bundesrat Stellung genommen. Beschlossen ist damit noch nichts – aber die Richtung ist erkennbar, und für alle, die eine Photovoltaikanlage planen oder betreiben, hängt daran spürbar Geld.
Als regionaler Energiedienstleister aus Frickenhausen mit über 15 Jahren Erfahrung verfolgen wir bei HUMMEL energize das Verfahren eng. Wir haben Regierungsentwurf, Ausschussempfehlungen und Bundesratsbeschluss gelesen und ordnen für Sie ein, was davon bereits belastbar ist und was sich bis zur Verabschiedung noch ändern kann.
Kurz gefasst
- Erste Lesung am 24. September 2026, seitdem berät der Ausschuss für Wirtschaft und Energie.
- Stichtag laut Entwurf: Wer bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb geht, behält die feste Vergütung.
- Für Neuanlagen ab 2027 ist eine Übergangszahlung von rund 5,2 ct/kWh für 36 Monate vorgesehen, danach Direktvermarktung.
- SPD und Bundesrat fordern Nachbesserungen, vor allem bei kleinen Dachanlagen.
Wo das Gesetzgebungsverfahren steht
Das Bundeskabinett hat die EEG-Novelle und das begleitende Netzanschlusspaket am 29. Juli 2026 beschlossen. Seit dem 7. September liegt der Regierungsentwurf dem Bundestag als Drucksache 21/7867 vor, am 24. September folgte die erste Lesung mit einer rund halbstündigen Aussprache. Beraten wurde dabei zusammen mit einem Gesetzentwurf der AfD sowie Anträgen von Grünen und Linken. In einer ersten Lesung fällt keine Entscheidung – die eigentliche Arbeit beginnt jetzt im federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie.
Der Zeitdruck hat einen konkreten Grund: Die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission für das bestehende EEG läuft zum 31. Dezember 2026 aus. Die Bundesregierung will das Gesetz deshalb noch im Herbst verabschieden, damit es zum 1. Januar 2027 in Kraft treten kann. Als nächste Schritte stehen eine öffentliche Anhörung im Wirtschaftsausschuss am 5. Oktober 2026 sowie die zweite und dritte Lesung an, die die Fachpresse für Mitte Oktober erwartet – offiziell terminiert sind sie noch nicht.
Was der Entwurf für neue PV-Anlagen vorsieht
Kernpunkt ist das Ende der festen Einspeisevergütung für Neuanlagen. An ihre Stelle tritt laut Entwurf ein einheitlicher anzulegender Wert von 6,2 ct/kWh; höhere Sätze für kleine Gebäudeanlagen und der Bonus für Volleinspeiser entfallen. Zum Vergleich: Wer seine Anlage heute in Betrieb nimmt, erhält bei Überschusseinspeisung bis 10 kWp noch 7,70 ct/kWh, garantiert für 20 Jahre. Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 ans Netz gehen, bleiben nach dem Entwurf vollständig im bisherigen System.
Für Inbetriebnahmen ab 2027 ist zunächst eine Übergangszahlung vorgesehen: 36 Monate lang 6,2 ct abzüglich 1 ct, also rund 5,2 ct/kWh, zunächst für Anlagen unter 50 Kilowatt und in den Folgejahren für immer kleinere Klassen. Danach ist eine entgeltliche Einspeisung nur noch über die Direktvermarktung möglich – der Strom wird also von einem Dienstleister an der Börse verkauft, statt zu einem festen Satz vom Netzbetreiber abgenommen zu werden. Anlagen unter 25 Kilowatt sollen dafür bis zu 48 Monate einen Bonus von 1,5 ct/kWh erhalten. Hinzu kommt eine dauerhafte Begrenzung der Einspeiseleistung neuer Dachanlagen unter 100 Kilowatt auf 50 Prozent: Begrenzt ist damit die Leistung in der Mittagsspitze, nicht die Jahresmenge – wer speichert oder selbst verbraucht, verliert kaum etwas.
31.12.2026
Stichtag für die feste Vergütung (laut Entwurf)
5,2 ct/kWh
Übergangszahlung für 36 Monate
50 %
geplante Grenze der Einspeiseleistung neuer Dachanlagen
Gegenwind aus Koalition und Ländern
Der Widerstand kommt nicht nur aus der Opposition. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche verteidigte die Reform in der Debatte mit den Gesamtkosten des Systems, die SPD-Abgeordnete Nina Scheer trägt die Weiterentwicklung zwar mit, sieht aber erheblichen Klärungsbedarf und wendet sich gegen neue Risiken für Investoren. Da die Opposition ohne Koalitionsstimmen keine Mehrheit hat, entscheidet sich im Ausschuss vor allem, wie weit die SPD Änderungen durchsetzt.
Deutlich geworden ist auch der Bundesrat: Er fordert, die geplante dauerhafte 50-Prozent-Begrenzung für Dachanlagen unter 100 Kilowatt zu streichen, die Übergangszahlung zu verlängern und anzuheben, bis eine wirtschaftliche Direktvermarktung kleiner Anlagen im Massengeschäft funktioniert, und Anlagen unter 25 Kilowatt den Zugang zur Marktprämie zu eröffnen. Außerdem wendet er sich gegen die stärkere Verlagerung des Ausbaus von Dächern auf Freiflächen. Die Stellungnahme ist nicht bindend, und das Gesetz ist laut Entwurf nicht zustimmungspflichtig – politisches Gewicht hat sie trotzdem, denn hinter den Forderungen stehen unter anderem die Sorgen um Handwerk und Mittelstand, die wir in der Region täglich erleben.
Was das für Ihr Eigenheim bedeutet
Für Bestandsanlagen ändert sich nichts. Wer dagegen ohnehin plant, sollte die verbleibenden Wochen nüchtern rechnen: Zwischen Angebot, Montage und Anmeldung beim Netzbetreiber liegen erfahrungsgemäß mehrere Wochen, und eine Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2026 sichert nach dem Entwurf die feste Vergütung über die volle Laufzeit. Eine belastbare Aussage, ob das in Ihrem Fall noch realistisch ist, treffen wir gern kurzfristig.
Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens verschiebt sich der wirtschaftliche Schwerpunkt ohnehin: Nicht die Einspeisung, sondern der Eigenverbrauch trägt die Anlage. Ein Batteriespeicher hebt ihn deutlich an, ein Energiemanagementsystem wie der VOLTBRIDGE NODE S verteilt den Strom auf die Verbraucher im Haus, und steuerbare Großverbraucher wie eine Wärmepumpe in Kombination mit Photovoltaik oder eine Wallbox machen aus gekapptem Mittagsstrom nutzbare Energie. Wer seine Photovoltaikanlage heute so auslegt, ist gegen künftige Förderregeln weitgehend immun.
Und für Unternehmen?
Für gewerbliche Dachflächen bleibt die geförderte Direktvermarktung der Regelfall; ab 100 Kilowatt sind zweiseitige Differenzverträge vorgesehen, bei denen Mehrerlöse in Hochpreisphasen teilweise abgeführt werden. Der Hebel liegt damit noch klarer als bisher beim eigenen Lastprofil: Wer Produktion, Kälte, Druckluft oder Ladeinfrastruktur in die sonnenreichen Stunden verschiebt und einen Gewerbespeicher sowie ein Energiemanagement einsetzt, macht sich von Marktpreisen unabhängiger. Wie das in der Praxis aussieht, zeigt unsere Referenz Vom Stromabnehmer zur Energiezentrale.
Wichtig zur Einordnung
Alle genannten Werte stammen aus dem Regierungsentwurf, nicht aus einem beschlossenen Gesetz. Die Stellungnahme des Bundesrates ist nicht bindend, die förderrelevanten Regelungen stehen zusätzlich unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission. Bis zur zweiten und dritten Lesung können sich Fristen, Sätze und Leistungsgrenzen noch ändern.
Unser Fazit
Wir raten zu zwei Schritten statt zu Hektik. Erstens: Wenn Sie ohnehin 2026 bauen wollten, lassen Sie jetzt prüfen, ob die Inbetriebnahme bis Jahresende machbar ist – der Bestandsschutz ist die einzige Größe, die im Entwurf klar definiert ist. Zweitens: Wenn Ihr Projekt ins Jahr 2027 fällt, planen Sie es von vornherein auf Eigenverbrauch, Speicher und Steuerbarkeit. Dann trägt sich Ihre Anlage unabhängig davon, wie der Bundestag im Oktober entscheidet. ENERGIE NEU DENKEN.
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Stand: 29. September 2026. Quellen: Deutscher Bundestag, Textarchiv KW 39, BT-Drucksache 21/7867, Bundesrat, Beschluss Drucksache 470/26, BMWE, Kabinettsfassung. Dieser Beitrag ist eine fachliche Einordnung und keine Rechts- oder Anlageberatung; das Gesetzgebungsverfahren ist nicht abgeschlossen.
Autor: Andrej Platikow

