Wichtige Begriffe von A bis Z
Unser Energie-Lexikon erklärt die wichtigsten Begriffe der Energiewende von A bis Z – von Photovoltaik und Batteriespeicher über Ladeinfrastruktur bis zu Netzentgelten, Gesetzen und Förderung, jeweils in wenigen Sätzen. Gibt es zu einem Begriff einen ausführlichen Ratgeber oder eine Leistungsseite, ist sie direkt verlinkt. Zeitabhängige Angaben tragen ihren Stand; das Lexikon wurde zuletzt am 04.10.2026 geprüft und ergänzt.
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A – AfA (Absetzung für Abnutzung)
Die AfA (Absetzung für Abnutzung) verteilt die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts steuerlich über seine Nutzungsdauer. Für Unternehmen ist sie neben Sonderabschreibung und Investitionsabzugsbetrag der wichtigste Weg, eine PV-Anlage steuerlich geltend zu machen – mehr im Ratgeber PV-Anlage im Unternehmen abschreiben (Stand 03.10.2026, keine Steuerberatung).
A – Amortisation
Die Amortisation beschreibt den Zeitpunkt, ab dem die Einsparungen und Erlöse einer Anlage ihre Anschaffungskosten gedeckt haben. Bei einer PV-Anlage hängt sie vor allem von Eigenverbrauch, Strompreis und Investition ab. Wie lange es bei Ihrer Anlage dauert, rechnen wir im Projektbericht mit Ihrem Verbrauchsprofil durch; Marktpreise fasst unser Ratgeber Was kostet eine PV-Anlage? zusammen.
A – Atypische Netznutzung
Bei der atypischen Netznutzung zahlt ein Gewerbebetrieb ein individuell reduziertes Netzentgelt, wenn seine Jahreshöchstlast verlässlich außerhalb der Hochlastzeitfenster liegt, die der Netzbetreiber festlegt (§ 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV). Ein Gewerbespeicher kann helfen, Bezugsspitzen aus diesen Zeitfenstern herauszunehmen – mehr im Ratgeber Atypische Netznutzung (Stand 03.10.2026).
A – Autarkiegrad
Der Autarkiegrad gibt an, wie unabhängig ein Gebäude oder ein Unternehmen von externen Energiequellen ist. Je höher der Autarkiegrad, desto mehr Energie wird durch eigene Erzeugungsanlagen, wie Photovoltaik oder Batteriespeicher, gedeckt.
B – Batteriespeicher
Ein Batteriespeicher speichert überschüssige Energie, die beispielsweise von einer Photovoltaikanlage erzeugt wird. So kann der Strom auch dann genutzt werden, wenn die Sonne nicht scheint – etwa in den Abendstunden. Mehr zu Stromspeichern für Privatkunden und Gewerbespeichern.
B – Bidirektionales Laden
Beim bidirektionalen Laden fließt Strom in beide Richtungen: in die Fahrzeugbatterie hinein und bei Bedarf wieder heraus – ins eigene Haus oder ins öffentliche Netz. Seit 1. Januar 2026 fallen für zwischengespeicherten Strom keine doppelten Netzentgelte mehr an. Voraussetzung sind ein dafür freigegebenes Fahrzeug und eine bidirektionale Wallbox; für die Rückspeisung ins öffentliche Netz zusätzlich ein intelligentes Messsystem (Stand September 2026). Mit der MiSpeL-Festlegung der Bundesnetzagentur vom 1. Oktober 2026 werden bidirektionale Ladepunkte Stromspeichern gleichgestellt: Zurückgespeister Solarstrom bleibt anteilig förderfähig, auch wenn das Auto zwischendurch Netzstrom geladen hat (Übergangszeit bis Ende September 2027, Stand 04.10.2026).
C – CO₂-Fußabdruck
Der CO₂-Fußabdruck beschreibt die Menge an Kohlenstoffdioxid (CO₂), die durch eine Person, ein Produkt oder ein Unternehmen verursacht wird. Ziel der Energiewende ist es, diesen Abdruck durch den Einsatz erneuerbarer Energien zu minimieren.
C – CPO (Charge Point Operator)
Ein CPO (Charge Point Operator) ist der Betreiber von Ladepunkten. Er verantwortet Technik, Verfügbarkeit, eichrechtskonforme Messung und die Abrechnung mit den Fahrstromanbietern. Mit energizeGO übernehmen wir diese Rolle beim Betrieb von Ladeinfrastruktur für Ladeinfrastruktur von WEG, Gewerbe und Flotten.
D – DC-Laden (Gleichstromladen)
Beim DC-Laden wandelt die Ladestation den Wechselstrom aus dem Netz selbst in Gleichstrom um und lädt die Fahrzeugbatterie direkt. Das ist schneller als an einer AC-Wallbox, deren Ladeleistung das Ladegerät im Auto begrenzt. Kleinere DC-Ladestationen werden vor allem auf Firmenparkplätzen eingesetzt – mehr im Ratgeber DC-Wallbox für Unternehmen.
D – Direktvermarktung
Die Direktvermarktung ist ein Modell, bei dem Strom aus erneuerbaren Energien über einen Direktvermarkter an der Börse verkauft wird, anstatt eine feste Einspeisevergütung zu erhalten; die Differenz zum anzulegenden Wert gleicht die Marktprämie aus. Für Anlagen ab 100 kW ist sie bereits heute Pflicht. Nach dem Regierungsentwurf zum EEG 2027 soll sie für neue Anlagen zum Regelfall werden (Stand 03.10.2026). Mehr: Direktvermarktung von PV-Strom.
D – Dynamischer Stromtarif
Bei einem dynamischen Stromtarif ändert sich der Arbeitspreis mit dem Börsenstrompreis – meist stündlich oder viertelstündlich. Seit 1. Januar 2025 muss jeder Stromlieferant einen solchen Tarif anbieten; nutzen können Sie ihn nur mit einem intelligenten Messsystem. Wirtschaftlich interessant wird er vor allem – siehe dynamischer Stromtarif mit Speicher –, wenn Speicher, Wallbox oder Wärmepumpe automatisch in günstige Stunden verschoben werden.
E – Effizienzhaus
Ein Effizienzhaus ist ein Gebäude, das besonders wenig Energie verbraucht. Die Stufe (z. B. EH 40 oder EH 55) gibt an, wie viel Prozent des Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes es benötigt. Die KfW knüpft ihre Förderkredite für Neubau und Sanierung an solche Stufen; welche Stufe aktuell gefördert wird, ändert sich häufig und prüfen wir im Projektbericht.
E – Eichrecht
Das Eichrecht schreibt vor, dass Strommengen, die gegenüber Dritten abgerechnet werden, mit geeichten und manipulationssicheren Messgeräten erfasst werden. An öffentlich zugänglichen Ladepunkten und überall dort, wo Ladestrom an Dritte verkauft wird, sind deshalb eichrechtskonforme Ladestationen Pflicht. Für die rein private Wallbox in der eigenen Garage gilt das nicht.
E – Eigenverbrauchsquote
Die Eigenverbrauchsquote gibt an, welcher Anteil des selbst erzeugten Solarstroms direkt im Gebäude genutzt wird; der Rest fließt ins Netz. Sie ist nicht mit dem Autarkiegrad zu verwechseln, der beschreibt, welcher Anteil Ihres Verbrauchs aus eigener Erzeugung stammt. Speicher, Wallbox und Wärmepumpe erhöhen die Eigenverbrauchsquote.
E – Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung ist der gesetzlich festgelegte Betrag, den Betreiber einer PV-Anlage für ins Netz eingespeisten Strom erhalten – 20 Jahre lang ab Inbetriebnahme. Für neue Anlagen bis 10 kWp mit Teileinspeisung beträgt sie seit 1. August 2026 7,70 ct/kWh; die Sätze sinken halbjährlich – mehr unter Einspeisevergütung 2026 und im Einspeisevergütung-Rechner. Nach dem Regierungsentwurf zum EEG 2027 soll die feste Vergütung für Anlagen, die ab 2027 in Betrieb gehen, entfallen; der Bundestag berät den Entwurf seit der ersten Lesung am 24. September 2026 (Stand 03.10.2026).
E – EMP (E-Mobility-Provider)
Ein EMP (E-Mobility-Provider) ist ein Fahrstromanbieter: Er stellt Ladekarten oder Apps bereit, mit denen Sie an Ladepunkten verschiedener Betreiber laden, und rechnet die Ladevorgänge mit Ihnen ab. Zwischen EMP und CPO werden die Ladevorgänge über Roaming-Plattformen verrechnet.
E – Energieeffizienzgesetz (EnEfG)
Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet Unternehmen mit hohem Energieverbrauch zu einem Energie- oder Umweltmanagementsystem (heute ab 7,5 GWh Gesamtendenergieverbrauch im Jahr) bzw. zu Umsetzungsplänen für wirtschaftliche Einsparmaßnahmen (ab 2,5 GWh). Eine Novelle mit geänderten Schwellen liegt dem Bundestag vor und ist noch nicht beschlossen (Stand 03.10.2026) – mehr im Ratgeber Energieeffizienzgesetz.
E – Energy Sharing
Beim Energy Sharing nutzen mehrere Haushalte, Kommunen oder kleine und mittlere Unternehmen gemeinsam Strom aus einer erneuerbaren Anlage – auch über das öffentliche Netz. Seit 1. Juni 2026 ist das nach § 42c EnWG im selben Verteilnetzgebiet möglich, ab Juni 2028 auch in angrenzenden Gebieten. Netzentgelte und netzbezogene Umlagen fallen dabei in voller Höhe an (Stand 30.09.2026).
F – Förderprogramme
Der Staat bietet verschiedene Förderprogramme für den Ausbau erneuerbarer Energien, die Sanierung von Gebäuden und den Aufbau von Ladeinfrastruktur an. Dazu gehören zinsgünstige Kredite für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher (etwa KfW 270 „Erneuerbare Energien – Standard“), Zuschüsse für neue Heizungen und Sanierungen sowie die Bundesförderung für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern. Einen Überblick geben unsere Ratgeber Stromspeicher-Förderung 2026 und Wallbox-Förderung 2026. Welche Programme für Ihr Vorhaben aktuell offen sind, prüfen wir im Projektbericht (Stand 30.09.2026).
G – Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bündelte seit 2020 die Vorschriften zur Energieeffizienz in Gebäuden; seit 2024 verlangte es für neue Heizungen grundsätzlich 65 % erneuerbare Energien. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), in Kraft seit 29. Juli 2026 (weitere Teile ab 1. Januar 2027), löst der Gesetzgeber das GEG ab: Die 65-%-Regel entfällt, neue Gas- und Ölheizungen müssen stattdessen ab 2029 schrittweise steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe nutzen (Stand 30.09.2026). Was das für Ihre Heizung bedeutet: Heizungsgesetz 2026 und GModG.
G – GEIG (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz)
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) legt fest, wie viele Stellplätze bei Neubau und größerer Renovierung mit Leitungen oder Ladepunkten ausgestattet werden müssen. Mit der Novelle steigen die Anforderungen ab 1. Januar 2027: Bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen brauchen dann zum Beispiel einen Ladepunkt je zehn Stellplätze oder Leitungsinfrastruktur für mindestens die Hälfte der Stellplätze (Stand 30.09.2026).
G – Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG erlaubt es seit Mai 2024, Solarstrom vom Dach eines Mehrparteienhauses direkt an Bewohner oder Gewerbemieter im selben Gebäude zu liefern. Anders als beim Mieterstrom muss der Betreiber keine Vollversorgung übernehmen – den Reststrom bezieht jede Partei weiter von ihrem eigenen Lieferanten. Wie Erzeugung und Verbrauch dafür gemessen werden, erklärt unser Beitrag zum GGV-Messkonzept.
G – Gewerbespeicher
Ein Gewerbespeicher ist ein Batteriespeicher für Unternehmen, meist ab rund 100 kWh Kapazität. Er kappt Lastspitzen, erhöht den Eigenverbrauch einer PV-Anlage, puffert Ladeinfrastruktur bei begrenztem Netzanschluss und kann mit entsprechend ausgelegter Ersatzstrom-Umschaltung (Netztrenneinrichtung) auch eine Ersatzstromversorgung übernehmen. Unser Referenzspeicher in Nürtingen hat 522 kWh Kapazität und 250 kW Leistung. Mehr: Gewerbespeicher.
H – Heizstab (PV-Heizstab)
Ein PV-Heizstab erwärmt mit überschüssigem Solarstrom das Wasser im Warmwasser- oder Pufferspeicher. Er ist eine einfache Form der Sektorenkopplung (Power-to-Heat, also Wärme aus Strom) und erhöht die Eigenverbrauchsquote – mehr im Ratgeber PV-Heizstab.
H – HEMS (Home-Energy-Management-System)
Ein HEMS (Home-Energy-Management-System) steuert PV-Anlage, Speicher, Wallbox und Wärmepumpe so, dass möglichst viel Solarstrom im eigenen Haus genutzt wird. Mit einem dynamischen Stromtarif verschiebt es Verbräuche zusätzlich in günstige Stunden. Mehr im Ratgeber HEMS; mit VOLTBRIDGE NODE S bieten wir ein eigenes HEMS an.
H – Hybridheizung
Eine Hybridheizung kombiniert verschiedene Heiztechnologien, z. B. eine Wärmepumpe mit einem Gas- oder Ölkessel für besonders kalte Tage. Dadurch können erneuerbare Energien effizient genutzt werden, während ein Backup-System für Spitzenlasten bereitsteht.
H – Hybridwechselrichter
Ein Hybridwechselrichter vereint Solarwechselrichter und Batterieladegerät in einem Gerät: Er wandelt den Gleichstrom der Module in Wechselstrom und lädt oder entlädt zugleich den Speicher. Viele Geräte bieten zusätzlich eine Not- oder Ersatzstromfunktion – ob sie im Ernstfall greift, hängt von der Installation ab (siehe Notstrom und Ersatzstrom).
I – Infrarotheizung
Eine Infrarotheizung erzeugt Wärme durch Strahlung und kann als Alternative zu klassischen Heizsystemen eingesetzt werden. Sie wird oft in Kombination mit einer Photovoltaikanlage genutzt, um möglichst viel selbst erzeugten Strom zu verbrauchen.
J – Jahresarbeitszahl (JAZ)
Die Jahresarbeitszahl (JAZ) beschreibt, wie effizient eine Wärmepumpe über ein ganzes Jahr arbeitet: Sie ist das Verhältnis der abgegebenen Wärme zum eingesetzten Strom. Eine JAZ von 3,5 bedeutet, dass aus 1 kWh Strom 3,5 kWh Wärme werden. Je niedriger die nötige Vorlauftemperatur im Haus, desto höher fällt sie in der Regel aus.
J – Jahres-Primärenergiebedarf
Der Jahres-Primärenergiebedarf beschreibt, wie viel Energie ein Gebäude benötigt, inklusive der Energieverluste durch Erzeugung, Transport und Speicherung. Ein niedriger Wert ist ein Indikator für ein besonders energieeffizientes Gebäude.
K – Kilowatt-Peak (kWp)
Kilowatt-Peak (kWp) ist die Nennleistung einer PV-Anlage unter genormten Testbedingungen. In Baden-Württemberg erzeugt 1 kWp nach unserer Erfahrung je nach Ausrichtung und Verschattung rund 900 bis 1.100 kWh Strom im Jahr. Eine Anlage mit 10 kWp braucht etwa 50 m² Dachfläche.
K – Kilowattstunde (kWh)
Eine Kilowattstunde (kWh) ist die Maßeinheit für Energie und gibt an, wie viel Strom oder Wärme in einer bestimmten Zeit verbraucht oder erzeugt wird. Ein Haushaltsgerät mit einer Leistung von 1.000 Watt (1 kW) verbraucht beispielsweise 1 kWh, wenn es eine Stunde läuft.
L – Ladepunkt
Ein Ladepunkt ist die Stelle, an der genau ein Elektrofahrzeug gleichzeitig geladen werden kann. Eine Ladesäule kann mehrere Ladepunkte haben; Förderprogramme und Pflichten wie das GEIG rechnen deshalb in Ladepunkten oder Stellplätzen, nicht in Geräten.
L – Lastgang
Der Lastgang ist der zeitliche Verlauf Ihres Strombezugs, bei Gewerbekunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM) in Viertelstundenwerten. Aus ihm lesen wir Lastspitzen, Grundlast und Verbrauchsmuster ab – er ist die Grundlage, um Speicher, PV-Anlage und Ladeinfrastruktur im Projektbericht richtig zu bemessen. Ihren Lastgang erhalten Sie von Ihrem Messstellen- oder Netzbetreiber.
L – Lastmanagement
Das Lastmanagement optimiert den Stromverbrauch, indem Lastspitzen vermieden und Verbraucher gezielt gesteuert werden. In Unternehmen hilft dies, Netzentgelte zu senken und Stromkosten zu reduzieren; an Ladepunkten verhindert es, dass mehrere Fahrzeuge den Netzanschluss überlasten – mehr unter Lastmanagement für Ladesäulen.
L – LFP (Lithium-Eisenphosphat)
LFP (Lithium-Eisenphosphat) ist eine Zellchemie für Batteriespeicher, die ohne Kobalt auskommt. Sie ist thermisch stabil und zyklenfest und wird deshalb bei stationären Heim- und Gewerbespeichern überwiegend eingesetzt. Die etwas geringere Energiedichte spielt bei fest installierten Speichern kaum eine Rolle.
M – Marktstammdatenregister (MaStR)
Das Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur ist das amtliche Register aller Stromerzeugungsanlagen und Speicher in Deutschland. Jede PV-Anlage und jeder Batteriespeicher muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme dort eingetragen werden, sonst drohen Kürzungen der Einspeisevergütung. Wir unterstützen Sie bei der Registrierung – mehr unter PV-Anlage anmelden.
M – Marktwert Solar
Der Marktwert Solar ist der durchschnittliche Börsenstrompreis, gewichtet mit der Einspeisung aller Solaranlagen eines Monats bzw. Jahres; die Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen ihn auf netztransparenz.de. Er ist die Rechengrundlage der Marktprämie in der Direktvermarktung und bestimmt, was ausgeförderte Anlagen für ihren Strom erhalten – Monatswerte im Ratgeber Marktwert Solar 2026.
M – Mieterstrommodell
Beim Mieterstrommodell wird Strom aus einer Photovoltaikanlage direkt an Mieter eines Gebäudes verkauft; der Preis darf höchstens 90 Prozent des örtlichen Grundversorgungstarifs betragen (§ 42a EnWG). Der Betreiber muss auch den Reststrom liefern und erhält dafür den Mieterstromzuschlag. Wie wir Projekte umsetzen, zeigt unsere Seite PV-Mieterstrom.
M – MiSpeL (Marktintegration von Speichern und Ladepunkten)Die MiSpeL ist eine Festlegung der Bundesnetzagentur vom 1. Oktober 2026 (Az. 618-25-02). Sie regelt, wie Strom aus einem Batteriespeicher oder einem bidirektionalen Ladepunkt rechnerisch aufgeteilt wird, wenn darin sowohl Solarstrom als auch Netzstrom zwischengespeichert wurde: Der Anteil aus erneuerbarem Strom bleibt anteilig förderfähig, für zurückgespeisten Netzstrom fallen entsprechend weniger Umlagen und Netzentgelte an. Bisher entfiel die EEG-Förderung für Speicherstrom, sobald auch Netzstrom eingespeichert wurde. Zur Wahl stehen die Abgrenzungsoption mit viertelstündlicher Messung (in der Regel über zwei Zähler) und die vereinfachte Pauschaloption für Haushalte mit Solaranlage bis 30 kWp, die mit einem Zähler auskommt. Bis Ende September 2027 gilt eine Übergangszeit, in der beide Optionen nur im Einverständnis mit Netz- und Messstellenbetreiber genutzt werden können; die Pauschaloption wartet zudem auf die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission (Bundesnetzagentur, Stand 04.10.2026). Mehr im Ratgeber Bidirektionales Laden.
N – Negative Strompreise
Von negativen Strompreisen spricht man, wenn der Börsenstrompreis unter null fällt – meist an sonnigen, verbrauchsarmen Tagen um die Mittagszeit. Neue PV-Anlagen erhalten seit dem Solarspitzengesetz für Zeiten mit negativen Preisen keine Einspeisevergütung; ein Speicher kann diesen Mittagsstrom aufnehmen – mehr im Beitrag Negative Strompreise.
N – Netzanmeldung
Bei der Netzanmeldung meldet der Elektrofachbetrieb PV-Anlage, Speicher, Wallbox oder Wärmepumpe beim zuständigen Netzbetreiber an. Je nach Anlage genügt eine Anzeige, oder es ist vorab eine Zustimmung des Netzbetreibers nötig – etwa bei Ladeeinrichtungen mit zusammen mehr als 12 kVA (§ 19 NAV), also zum Beispiel einer 22-kW-Wallbox. Für die von uns installierten Anlagen übernehmen wir die Netzanmeldung – Ablauf unter PV-Anlage anmelden und Wallbox anmelden.
N – Netzdienlichkeit
Ein netzdienliches Verhalten bedeutet, dass Stromverbrauch und -erzeugung so gesteuert werden, dass das Stromnetz entlastet wird. Dazu gehört z. B. das Laden von Elektroautos in Zeiten mit hoher Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien – mehr unter Smart Charging.
N – Netzentgelte
Netzentgelte sind die Gebühren für die Nutzung des Stromnetzes; beim Haushaltsstrom machen sie 2026 im Durchschnitt rund 9 ct/kWh aus (BDEW, Stand August 2026). Gewerbebetriebe mit registrierender Leistungsmessung zahlen zusätzlich einen Leistungspreis für ihre höchste Bezugsspitze im Jahr – hier setzt Peak Shaving an. Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG gibt es reduzierte Netzentgelte – mehr unter § 14a EnWG und atypische Netznutzung.
N – Notstrom und Ersatzstrom
Notstrom versorgt bei einem Netzausfall einzelne Geräte über eine separate Steckdose am Speicher oder Wechselrichter. Ersatzstrom versorgt dagegen das ganze Haus oder ausgewählte Stromkreise – dafür braucht es einen ersatzstromfähigen Wechselrichter oder Speicher, eine automatische Netztrenneinrichtung und eine darauf ausgelegte Installation. Welche Leistung und welche Stromkreise im Ernstfall versorgt werden können, klären wir im Projektbericht und beim Vor-Ort-Termin – mehr unter PV-Anlage bei Stromausfall.
N – Nulleinspeisung
Bei der Nulleinspeisung wird die PV-Anlage so geregelt, dass sie keinen Strom ins öffentliche Netz abgibt: Der Solarstrom wird im Gebäude genutzt oder gespeichert, darüber hinausgehende Erzeugung wird abgeregelt. Angemeldet werden muss die Anlage trotzdem – mehr im Ratgeber Nulleinspeisung.
O – OCPP (Open Charge Point Protocol)
OCPP (Open Charge Point Protocol) ist ein offenes Kommunikationsprotokoll zwischen Ladestation und Backend-Software. Es entscheidet darüber, ob sich Wallboxen und Ladesäulen verschiedener Hersteller zentral steuern, überwachen und abrechnen lassen – mehr im Ratgeber OCPP einfach erklärt.
O – Ökostrom
Ökostrom stammt aus erneuerbaren Energiequellen wie Windkraft, Wasserkraft, Solarenergie oder Biomasse. Er reduziert die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern und senkt den CO₂-Ausstoß.
P – Peak Shaving
Peak Shaving (Lastspitzenkappung) bedeutet, dass ein Speicher in Momenten hohen Strombedarfs einspringt und so die höchste Bezugsleistung aus dem Netz senkt. Weil Gewerbebetriebe mit Leistungsmessung für diese Spitze einen Leistungspreis zahlen, sinken dadurch die Netzentgelte. Wie viel das bei Ihnen bringt, rechnen wir im Projektbericht mit Ihrem Lastgang durch. Mehr: Gewerbespeicher.
P – Photovoltaik (PV)
Photovoltaik bezeichnet die Technik zur direkten Umwandlung von Sonnenlicht in elektrische Energie. PV-Anlagen spielen eine Schlüsselrolle in der Energiewende und werden in Kombination mit Speichern und intelligentem Energiemanagement immer wichtiger.
P – PV-Pflicht in Baden-Württemberg
Die PV-Pflicht in Baden-Württemberg verlangt beim Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie bei grundlegenden Dachsanierungen eine Photovoltaikanlage auf mindestens 60 Prozent der geeigneten Dachfläche; für neue große Parkplätze gilt eine eigene Pflicht – mehr im Ratgeber PV-Pflicht in Baden-Württemberg (Stand 03.10.2026, keine Rechtsberatung).
P – PV-Überschussladen
Beim PV-Überschussladen lädt die Wallbox das Elektroauto nur oder bevorzugt mit Solarstrom, der gerade nicht im Haus gebraucht wird. Das Energiemanagement passt die Ladeleistung laufend an die Erzeugung an – einphasig ab rund 1,4 kW, dreiphasig ab rund 4,1 kW. So steigen Eigenverbrauchsquote und Wirtschaftlichkeit der PV-Anlage.
Q – Quartierspeicher
Ein Quartierspeicher ist ein großer Batteriespeicher, der innerhalb eines Stadtteils oder Wohnviertels Energie speichert und lokal verteilt. So können erneuerbare Energien effizienter genutzt werden.
R – Regelleistung
Die Regelleistung dient dazu, das Stromnetz stabil zu halten. Betreiber von Batteriespeichern oder industriellen Lasten können Strom flexibel bereitstellen oder verbrauchen und damit zusätzliche Einnahmen erzielen.
R – Repowering
Beim Repowering werden alte Module oder Wechselrichter einer bestehenden PV-Anlage durch leistungsfähigere ersetzt. Ob und in welchem Umfang dabei der bisherige Vergütungsanspruch erhalten bleibt, hängt von Leistung und Zeitpunkt ab und ist im Einzelfall zu prüfen – mehr im Ratgeber Repowering.
S – Smart Meter
Ein Smart Meter – fachlich ein intelligentes Messsystem – ist ein digitaler Stromzähler mit Kommunikationseinheit (Smart-Meter-Gateway), der Verbrauchswerte viertelstündlich erfasst und sicher übermittelt. Seit 1. Januar 2025 muss jeder Stromlieferant einen dynamischen Stromtarif anbieten; nutzen können Sie ihn nur mit einem solchen intelligenten Messsystem. Pflicht, Einbau und Kosten: Smart Meter bei Photovoltaik und Smart Meter Light.
S – Solarspitzengesetz und 60-%-Regel
Das Solarspitzengesetz gilt seit 25. Februar 2025 und soll Einspeisespitzen an sonnigen Mittagen begrenzen. Neue PV-Anlagen ohne intelligentes Messsystem und Steuerbox dürfen höchstens 60 % ihrer Nennleistung ins Netz einspeisen (60-%-Regel); zudem erhalten neue Anlagen bei negativen Börsenstrompreisen keine Einspeisevergütung. Mit Speicher und Energiemanagement lässt sich der Mittagsstrom trotzdem weitgehend selbst nutzen.
S – Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (§ 14a EnWG)
Wallboxen, Wärmepumpen, Klimaanlagen und Batteriespeicher mit mehr als 4,2 kW, die seit 1. Januar 2024 angeschlossen werden, gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG. Der Netzbetreiber darf ihren Strombezug bei drohender Netzüberlastung vorübergehend auf mindestens 4,2 kW drosseln. Im Gegenzug zahlen Sie reduzierte Netzentgelte – pauschal oder über einen reduzierten Arbeitspreis mit separatem Zähler, seit April 2025 auch mit zeitvariablen Netzentgelten. Mehr unter § 14a EnWG und Steuerbox.
T – THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote)
Die THG-Quote verpflichtet Unternehmen, die Kraftstoffe in Verkehr bringen, die Treibhausgasemissionen ihrer Kraftstoffe schrittweise zu senken. Halter von Elektroautos und Betreiber öffentlicher Ladepunkte können die eingesparten Mengen über Dienstleister an quotenpflichtige Unternehmen verkaufen und so jährlich eine Prämie erhalten; deren Höhe schwankt mit dem Markt.
U – Überschusseinspeisung
Bei der Überschusseinspeisung wird der Strom aus einer PV-Anlage vorrangig selbst verbraucht, und nur der überschüssige Anteil ins Netz eingespeist. Für private Anlagen ist das heute das übliche Modell, weil selbst genutzter Solarstrom mehr wert ist als die Einspeisevergütung.
V – Vehicle-to-Home und Vehicle-to-Grid (V2H/V2G)
Bei Vehicle-to-Home (V2H) versorgt die Batterie des Elektroautos das eigene Haus, etwa abends mit tagsüber geladenem Solarstrom. Bei Vehicle-to-Grid (V2G) speist das Fahrzeug Strom ins öffentliche Netz zurück und kann damit Erlöse am Strommarkt erzielen. Beides setzt ein freigegebenes Fahrzeug und eine bidirektionale Wallbox voraus, V2G zusätzlich ein intelligentes Messsystem und einen passenden Stromtarif (Stand September 2026).
V – Volleinspeisung
Im Gegensatz zur Überschusseinspeisung wird bei der Volleinspeisung der gesamte erzeugte Strom ins öffentliche Netz eingespeist. Dafür erhält der Anlagenbetreiber eine höhere feste Einspeisevergütung als bei Überschusseinspeisung – bei Inbetriebnahme seit 1. August 2026 bis 10 kWp 12,22 ct/kWh (Bundesnetzagentur, Stand 03.10.2026).
W – Wallbox
Eine Wallbox ist eine fest installierte Ladestation für Elektroautos an Hauswand oder Stellplatz, im Einfamilienhaus meist mit 11 kW Ladeleistung. Sie lädt sicherer und schneller als eine Haushaltssteckdose und lässt sich mit PV-Anlage und Energiemanagement koppeln. Marktpreise für Gerät und Installation fasst unser Ratgeber Wallbox-Kosten 2026 zusammen; was Ihre Wallbox kostet, halten wir im Projektbericht fest – nach dem Vor-Ort-Termin erhalten Sie Ihr verbindliches Angebot. Mehr: Wallbox installieren lassen.
W – Wärmepumpe
Eine Wärmepumpe nutzt Umweltenergie aus Luft, Wasser oder Erde, um Gebäude effizient zu beheizen. Sie wird oft mit Photovoltaik kombiniert, um eine besonders nachhaltige Energieversorgung zu erreichen.
W – Wechselrichter
Ein Wechselrichter wandelt den Gleichstrom der Solarmodule in netzkonformen Wechselstrom um, den Ihre Geräte nutzen und das Netz aufnehmen kann. Er überwacht zudem die Anlage und liefert die Ertragsdaten. Mit integriertem Batterieanschluss spricht man von einem Hybridwechselrichter.
X – X-fache Energienutzung
Dieser Begriff beschreibt die Mehrfachnutzung von Energie, z. B. durch Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), bei der Strom- und Wärmeproduktion gleichzeitig erfolgen.
Y – Yield (Ertrag)
Der Begriff Yield wird in der Photovoltaik zur Beschreibung der Ertragsleistung einer Solaranlage genutzt. Ein hoher Ertrag bedeutet, dass eine PV-Anlage besonders effizient arbeitet.
Z – ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch)
Beim Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) schließen sich mehrere Haushalte oder Unternehmen zusammen, um gemeinsam Strom aus erneuerbaren Energien zu nutzen und die Eigenverbrauchsquote zu erhöhen. Begriff und Modell stammen aus der Schweiz; in Deutschland entsprechen dem am ehesten der Mieterstrom, die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und seit Juni 2026 das Energy Sharing.
Fazit: Energiewende verstehen und mitgestalten
Die Energiewende bringt viele neue Begriffe mit sich – aber auch Chancen für Unternehmen, Hauseigentümer und Verbraucher. Wer sich mit den Grundlagen auskennt, kann Förderprogramme gezielt nutzen, Energie effizienter einsetzen und die eigene Versorgung aktiv mitgestalten. Für Ihr konkretes Vorhaben starten wir mit einem Projektbericht, prüfen beim Vor-Ort-Termin die Details und erstellen danach Ihr verbindliches Angebot. ENERGIE NEU DENKEN.

